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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2005, 2001/15/0160). Die Nennung des Bescheidadressaten im Adressfeld reicht (vgl. zB VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig). Rechtsunwirksam sind somit beispielsweise nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…BAO regelt die erstmalige Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben mit Abgabenbescheid. Zum Spruch des Abgabenbescheides gehören (nach § 93 Abs. 2 BAO bzw. § 198 Abs. 2 BAO): die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die der Bescheid ergeht (somit die Bezeichnung des Bescheidadressaten), die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen), …

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…weil eine Änderung der Beteiligten (Bescheidadressaten) im Zuge der Beschwerdeerledigung nicht zulässig wäre? 11.4. Lösung Dem verfahrensrechtlichen Gebot, dass Feststellungsbescheide nur dann wirksam ergehen, wenn sie in ihrem Spruch den durch die Partei des Feststellungsverfahrens in die Feststellungserklärung aufgenommenen Personenkreis umfassen - das Finanzamt dürfte…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…die Nennung aller Gesellschafter (zB "An A, B und C") in Betracht. Der Zusatz "GesBR" erscheint zweckmäßig, somit beispielsweise: "An A, B und C (GesBR)". Für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO) genügt (bei einer GesBR) die Adressierung "An A und Mitges", wenn die Beteiligten (im Spruch des…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…der Gesamtrechtsnachfolge (§ 19 BAO) abgesehen - nur gegen den im Bescheid genannten Bescheidadressaten Wirkung entfalten können, wird mit den an die nicht rechtsfähige Personenvereinigung ergangenen Abgabescheiden nur gegen diese ein wirksames Leistungsgebot erlassen und somit der Abgabenzahlungsanspruch begründet. Die Nennung der Person, die die Leistung zu…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

…Ungewissheit im Sinn des § 200 Abs. 1 BAO ("... wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist") ist. Für die Anzeigepflicht ist die Nennung der Ungewissheit in der Begründung des vorläufigen Bescheides…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…gewesen. Auch diese Bestimmung setzt nach der herrschenden Auffassung voraus, dass der grundlagenähnliche Bescheid an denselben Bescheidadressaten ergangen ist wie der auf § 295 Abs. 3 BAO gestützte Bescheid (vgl. zB Ritz, BAO³, § 295 Tz 16). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 20.10.1992…

BMF-010203/0595-VI/6/2010Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0595-VI/6/201029.10.2010

…Kalenderjahres gespendete Beträge können auch in aufsummierter Form unter Nennung des Kalenderjahres angeführt werden. Rundungsspenden Kann der Spender keinen ausdrücklichen Beleg für seine Spende vorweisen, kann diese steuerlich nicht geltend gemacht werden. In diesen Fällen ist eine Bestätigung des Spendenempfängers erforderlich. SMS-Spenden Wenn auf…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…Angestellte weitergegeben werden. Fragestellung: Welche Möglichkeiten bestehen, derartige Gestaltungen hintanzuhalten? Aufwendungen der juristischen Personen, denen die Abzugsfähigkeit mangels Nennung des Empfängers gem § 162 BAO nicht zukommt, sind auf der Ebene der Körperschaft grundsätzlich keine verdeckte Ausschüttung. Sie können nur dann als verdeckte Ausschüttung behandelt werden…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…50.000 € überschritten ist, denn das ist durch die Schenkungsmeldung selbsterklärend. Eine präzise Bewertung des Wertes im Sinn etwa eines Wiener Verfahrens ist zwar nicht nötig, aber eine ungefähre Bandbreite (von/bis) sollte in der Anzeige angegeben werden. 1.5. Sachverhalt 4 Der Erwerber…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…zuständigen Behörde den Antrag sowie möglicherweise zusätzlich erhaltene Informationen. Die andere zuständige Behörde beurteilt den Antrag innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des von der einleitenden zuständigen Behörde übersandten Antrags und der zusätzlichen Informationen eigenständig auf Vollständigkeit, fordert gegebenenfalls innerhalb dieser Frist weitere aus ihrer…

BMF-010221/0367-IV/4/2013Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen; Änderung des Erlasses
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0367-IV/4/201328.06.2013

…Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen" wird wie folgt geändert: "(2) Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgabe vom Einkommen und Vermögen der natürlichen oder juristischen Person zuständige Finanzamt zu erfolgen. Sollte ein DBA…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…ist die auf eine direkte oder indirekte Werbewirkung abzielende besondere Anpreisung der Vorzüge von am Markt angebotenen Leistungen. Nicht als Werbung im Sinne des Gesetzes sind daher Wortanzeigen im Fließtext zu verstehen, wenn deren Abrechnung nach der Anzahl der Wörter oder Buchstaben (einschließlich Firmenlogos) erfolgt…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

1. Ablehnung eines Bevollmächtigten (§ 84 BAO) - Zustellvollmacht 1. Ablehnung eines Bevollmächtigten (§ 84 BAO) - Zustellvollmacht 1.1 Sachverhalt Im Zuge des Verfahrens wurde der Steuerberater X gemäß § 84 BAO als Bevollmächtigter abgelehnt. Dennoch verlangt der Steuerberater, dass weiterhin nur an ihn zugestellt wird. Nur eine Zustellung…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…den Rückerstattungsbetrag nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 13 ff COFAG-NoAG an den Bund zu leisten. A.1.2. Rückerstattungsanspruch Hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches sieht § 14 Abs. 1 COFAG-NoAG vor, dass das zuständige Finanzamt (Punkt A.5.1.) nach den Bestimmungen der BAO…

14 0824/1-IV/14/02ESED-Einführungserlass, Einsatz der Elektronischen Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED); organisatorische Regelungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0824/1-IV/14/0203.06.2002

…ohne wesentliche Mehrarbeiten möglich sein. Die einzige Zusatzarbeit besteht darin, dass der materienkundige Verfasser / Bearbeiter des Dokumentes sein ohnehin vorhandenes ("implizites") Wissen um das Dokument nunmehr auch in schematisierter Form (Kategorisierung) und unter Einhaltung von Formalkriterien (Erlasskultur) zusätzlich zum Text erfasst. Es ist dabei wichtig…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…3. Fragestellung Ist eine Schenkungsmeldung zu machen? 3.4. Lösung Bei Zusammenlegung der Aktiendepots ist der Wille der Ehegatten zu beachten. Ist der Grund für den Zugriff des jeweils anderen, dass einer dem anderen seine Aktien schenken will, ist die Wertgrenze in § 121a Abs. 2…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…1 BAO nur eigenberechtigten Personen erteilt werden. Von "Eigenberechtigung" kann nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts nur bei physischen (natürlichen) Personen gesprochen werden (VwGH 10.01.1985, 83/05/0073). Ist die GmbH laut Anfrage nicht berufsrechtlich zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden befugt (wie dies…