…Abs. 2 BAO) sowie (nach Maßgabe des § 96 BAO) die Unterschrift (VwGH 14. 12. 2000, 95/15/0171; 28. 9. 2004, 2002/14/0035). Fehlt der Spruch, so liegt kein Bescheid vor. Daher ist für die Bescheidqualität auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (VwGH 24…
…auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (Ritz, § 93 Tz 24, mit Judikaturnachweisen); die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (Ritz, § 93 Tz 24; Kotschnigg, Bekanntes und Neues zum Bescheidadressaten und…
…0199; 28.6.2007, 2005/16/0187). Wesentlich ist somit die namentliche Nennung des Bescheidadressaten die eine zweifelsfreie Identifizierung ermöglicht. Wie § 93 BAO zu entnehmen ist, ist die Steuernummer nicht Spruchbestandteil. Entscheidend ist allein, dass der Bescheidadressat im Rahmen seiner Bezeichnung nach § 93 Abs. 2…
…bis 1995 mangels Nennung des Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Diese Ansicht der Dw. ist aus folgenden Gründen nicht zutreffend: Gemäß § 93 Abs. 2 BAO hat jeder Bescheid in seinem Spruch die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Wenn der Bescheidadressat nicht im…
…Eingabe des Devolutionsantrages keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliege. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Der gegenständliche Devolutionsantrag wird damit begründet, dass der vom Finanzamt erlassenen Erledigung betreffend Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften für die Jahre 1996 und 1997 mangels Nennung des Bescheidadressaten kein…
…entfalten. Die Bezeichnung des Bescheidadressaten muss deutlich und klar sein. Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden…
…13, Rz 34 und 35). Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden kann. Mängel sind nur dann unbeachtlich…
…der "FG-GmbH und Mitgesellschafter") gerichtet gewesen. Diesen Erledigungen sei die Bescheidqualität zu versagen, da die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch unterlassen worden sei. Auch im Adressfeld der Erledigungen seien die Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht genannt. Die Ausfertigungen wären jedoch an die Personengemeinschaften und…
…Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden kann. Mängel sind unbeachtlich, wenn die "hinreichende Identifizierbarkeit ... des Bescheidadressaten…
…Die Bezeichnung des Bescheidadressaten muss deutlich und klar sein. Dieses Gebot ist bei natürlichen Personen durch Nennung des Vor- und Zunamens erfüllt (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. 2020 § 13 Rz 32 m.w.N.). Eine Umdeutung eines Bescheidadressaten kommt nicht in Betracht…
…an die er ergeht. Die Nennung des Bescheidadressaten ist notwendiger Bestandteil des Spruches eines Bescheides (Ritz, BAO4, § 93 Tz 6), ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch wird nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein individueller Verwaltungsakt gesetzt, sodass ein an eine nicht (mehr) existente Person…
…das angeblich eingeleitete finanzstrafbehördliche Verfahren angeführt. 1.3.2 Zum Bescheidadressaten Gemäß § 93 Abs. 2 BAO hat jeder Bescheid unter anderem im Spruch die Person zu nennen, an die er geht. An der Nennung des Adressaten im Spruch eines Bescheides ergibt sich das Leistungsgebot (vgl…
…Adressfeld gehört nach der Judikatur des VwGH (zB VwGH 26.2.2013, 2010/15/0017) zum Bescheidspruch (Ritz BAO, 6. § 93 Rz 5-9) Fehlt der Spruch, so liegt kein Bescheid vor. Daher ist für die Bescheidqualität auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (vgl VwGH…
…Personenumschreibung einen notwendigen Bestandteil des Spruches des Bescheides bildet, kommt eine Umdeutung einer falschen Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht in Betracht. Der Bescheidadressat, also die Person, an die der Bescheid ergeht, ist im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen, wobei eine Nennung im Adressfeld ebenfalls reicht…
…2011 trotz Nachweises des richtigen Namens (in der mündlichen Verhandlung) den falschen Namen anführte. Auf das Vorbringen betreffend die nicht gewährte Akteneinsicht wird verwiesen. Der Bf wiederholt weiters, dass die Bescheide für 1995 bis 1998 aufgrund eines nicht zwei-felsfrei feststehenden Bescheidadressaten als Nichtbescheide zu…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Nennung des Bescheidadressaten im - ebenfalls zum Bescheidspruch gehörenden - Adressfeld ausreichend (vgl zB VwGH 26.6.2014, 2013/15/0062). Die Personenumschreibung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten…
…2005, 2001/15/0160). Die Nennung des Bescheidadressaten im Adressfeld reicht (vgl. zB VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig). Rechtsunwirksam sind somit beispielsweise nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke…
…vor. Daher ist für die Bescheidqualität auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (vgl. Ritz, BAO ³, § 93, Tz 24, VwGH 24.3.1993, 88/07/0072). Mit der Einantwortung tritt die Universalsukzession des Erben nach dem Erblasser ein. Der Zustand des ruhenden Nachlasses hört auf…
…der unrichtigen Nennung des Bescheidadressaten ein rechtsunwirksamer Nichtbescheid war, wurde die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 mit Bescheid des Finanzamtes vom 31. August 2005 zurückgewiesen. Das Finanzamt erließ daraufhin am 30. August 2005 einen neuerlichen Nichtfestsetzungsbescheid betreffend Umsatzsteuer 1993 und führte als Bescheidadressaten die beiden…
…Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden kann. Mängel sind unbeachtlich, wenn die "hinreichende Identifizierbarkeit ... des Bescheidadressaten…