… 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 siehe die Ausführungen in den LStR 2002 Rz 930 ff. Ein lohnsteuerliches Dienstverhältnis - und damit Dienstnehmereigenschaft iSd KommStG - liegt weiters bei an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich iSd § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligten Personen auch dann vor…
…09.2020, Ro 2019/15/0178). Ab 1.1.2017 wird bei Arbeitskräfteüberlassungen erst nach Ablauf von sechs Kalendermonaten in der Betriebsstätte des Beschäftigers eine Betriebsstätte des Arbeitskräfte überlassenden Unternehmens begründet (§ 4 Abs. 3 KommStG 1993 idF des AbgÄG 2016, BGBl. I Nr. 117/2016…
…Ausschüttungen zu verzichten. Bei folgenden Gestaltungen, deren Zweck erkennbar auf die Umgehung bestimmter Abgaben (zB DB, DZ oder KommSt) gerichtet ist, sind auch offene Ausschüttungen in Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 Z 2 EStG 1988) umzuqualifizieren. Wird vertraglich vereinbart, dass ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer…
… diese Gesellschaften werden im Bereich der Kommunalsteuer als einheitliches Unternehmen behandelt. Die Befreiung des § 8 Z 1 KommStG 1993 erstreckt sich nicht nur auf den Bahn- und Busbetrieb, sondern auf alle unternehmerischen Tätigkeiten der ÖBB. Die ÖBB ist mit 66% der Bemessungsgrundlage von der Kommunalsteuer…
…wen eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht trifft. a) Abgabepflichtiger Die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht trifft in erster Linie den Abgabepflichtigen. Beispiel: Unternehmer b) Haftungspflichtiger Auch ein persönlich Haftungspflichtiger kommt als unmittelbarer Täter in Betracht, allerdings nur dann, wenn er nicht ohnedies als Vertreter…
…sind, die eine Kapitalgesellschaft dem Geschäftsführer als Vergütung der bei ihm anfallenden Betriebsausgaben gewährt. (Rz 74 und 75 der Info zum KommStG 1993 werden geändert). Verpflichtende Übernahme der Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber Der VwGH stellte im Erkenntnis vom 28.10.2009, 2008/15/0279 klar…
…zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Beantragt die pensionsbeziehende Person auch die Veranlagung ihrer ab 1.6.2015 in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte, hat diese gemäß § 102 EStG 1988 zu erfolgen. Es kommt somit zu zwei getrennten Steuerveranlagungen (1.1. - 31.5. Veranlagung der unbeschränkt steuerpflichtigen Einkünfte; 1.6…
…höhere Bezüge, sind diese von der Befreiungsbestimmung nicht umfasst. Die Befreiungsbestimmungen gemäß § 5 Abs. 2 KommStG 1993 sind zu berücksichtigen. 2.3. Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)/Zuschlag (DZ) Die Kurzarbeitsunterstützung gilt für sonstige Abgaben und Beihilfen auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften als Entgelt (§ 37b Abs. 5…
…Das gilt unabhängig davon, ob ein Kurz- oder Mittelstreckenflug vorliegt. Verfügt der Arbeitnehmer bereits über einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit (zB bei Kurzstreckenflügen zu ständig gleichen Destinationen), kommt eine steuerliche Begünstigung nur unter dem Titel der Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988…
…muss bei jeder konkreten Vertretungshandlung seine Vertretereigenschaft ausreichend zu erkennen geben. Die berufsrechtliche Möglichkeit zur Berufung auf eine erteilte Vollmacht dient lediglich der Vereinfachung der Verfahrensabläufe und kommt daher nur unter der Voraussetzung zum Tragen, dass im Zeitpunkt des Einschreitens des Bilanzbuchhalters diesem tatsächlich eine…
…wenn auch eine vermögensmäßige Belastung durch den Verlust vorliegt. Soweit das bei einem beschränkt Haftenden nicht der Fall ist, kommt es durch die Nachversteuerung des negativen Kapitalkontos im Ergebnis zu einer Rückgängigmachung der zugerechneten Verluste. § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 geht - unabhängig von…
…Gesellschaftern) bekämpft wird, ein Einheitswertbescheid (§ 186 BAO) von mehreren am Gegenstand der Feststellung beteiligten Personen angefochten wird, ein Zerlegungsbescheid (§ 10 KommStG 1993) von mehreren Gemeinden mit Bescheidbeschwerde angefochten ist. § 267 erster Satz BAO ist hingegen nicht anwendbar, wenn der mit Haftungsbescheid in Anspruch Genommene sowohl…
…ist eine gesetzliche Frist. Sie ist somit § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht verlängerbar. Sie ist weiters nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. 1.5.4. § 201 Abs. 2 Z 3…