…Reiseaufwandsentschädigungen für bestimmte Tätigkeiten (vgl. LStR 2002 Rz 92j und Rz 735 ff) Z 16c Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler (vgl. LStR 2002 Rz 92k) Z 16d Zuschüsse des Arbeitgebers für Carsharing (vgl. LStR 2002 Rz 92m) Z 17 Mahlzeiten am Arbeitsplatz und Gutscheine für Mahlzeiten…
…Verrechnung von Geschenken/Gutscheinen bzw. Betriebsveranstaltungen, die über die Freibeträge hinausgehen, angeben? Nein, nur steuerfreie Abzüge sind hier anzugeben. Die in der Aufgliederung der übrigen Abzüge angegebenen Beträge müssen in Summe den Betrag der Kennzahl 243 ergeben. 4.Es sind nunmehr auch Gutscheine für Mahlzeiten (…
…österreichischen Unternehmers A unter Einlösung des Gutscheins), ist davon auszugehen, dass der Vertragshändler die Lieferung an den Kunden erbringt. Die Zahlungen des österreichischen Unternehmers A an die Vertragshändler sind aus der Sicht des Vertragshändlers als Entgelt von dritter Seite (für die an den Kunden ausgeführte…
…Rs C-380/99, Bertelsmann). Warengutscheine: Werden als Gegenleistung für die Vermittlungsleistung Warengutscheine ausgegeben, die beim Unternehmer zum Zwecke des Bezuges beliebiger Waren aus seinem Warensortiment eingelöst werden können, liegt im Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheines noch kein steuerbarer Umsatz vor (vgl. Rz 2607 UStR…
…abermals zum Wechsel der Besteuerungsart, diesmal von Soll zu Ist. Beim Übergang von der Soll- zur Istbesteuerung sind Entgelte für die vor dem Übergang zur Istbesteuerung bewirkten Umsätze, die erst nach dem Übergang vereinnahmt werden (Außenstände im Zeitpunkt des Übergangs), in dem auf den Übergang…
…in Anspruch genommen werden. Es handelt sich daher um einen Gutschein und keine steuerbare Anzahlung. Zu 2.: Sachverhaltsmäßig erhält der Hotelier (bzw. Tourismusverband) aus dem Topf durch den Tourismusverband eine Provision für den Verkauf der Winter-Package Card an seine Gäste. Diese wird monatlich abgerechnet…
…Tz 21). Vielmehr ist ein derartiger "Wertscheck" als bloßes Zahlungsmittel zu beurteilen, das bei Inanspruchnahme der dann konkreten Leistung an Zahlungs statt hingegeben wird (zB Gutschein eines Reisebüros im Wert von 1.000 Euro für eine noch auszusuchende Reise). Hingegen sieht § 19 Abs. 2 Z…
…ein nicht steuerbarer Gutschein vor. Zu einem steuerbaren Umsatz kommt es erst bei dessen Einlösung. Da dies am Tag der Ausgabe des "Vouchers" erfolgt, ergeben sich für das Entstehen der Steuerschuld keine Abweichungen. Beim Eintritt in die Burg sind die Leistung und deren Erbringer ebenfalls…
…Unterhalts an eine unterhaltsberechtigte Person dar und nicht als wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (vgl. VwGH 30.03.2006, 2002/15/0141 ). Die der Tochter überlassene Wohnung wird nicht für Zwecke des Unternehmens angeschafft, sodass ein Vorsteuerabzug mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 12 Abs…
…Gewinn eines Gutscheins: Tarif für Ware oder Geld? Fragestellung: Wann liegt bei Gewinn eines Gutscheines ein Geld- und wann ein Warengewinn vor? Lösung: Wenn der Gutschein auf einen konkret bezeichneten Gegenstand bei einem bestimmten Unternehmen lautet, liegt ein Warengewinn vor; wenn der Gutschein auf einen…
…ergibt sich, dass entweder der Lieferer oder der Abnehmer (oder ein Beauftragter) die Ware befördert oder versendet. Demnach darf nur einer der beiden am Umsatzgeschäft Beteiligten - entweder der Lieferant oder der Abnehmer - für die mit diesem Umsatz konkret in Zusammenhang stehende Warenbewegung verantwortlich sein, andernfalls…
…Gutscheinen oder anderen Wertzeichen (zB Museums- oder Konzerttickets) fällt grundsätzlich nicht unter die Definition des Warenverkaufs gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 DPMG, weil diese Definition nur körperliche Gegenstände erfasst (so auch OECD, Mustervorschriften für Meldungen durch digitale Plattformen: Häufig gestellte Fragen (FAQ) Abschnitt I…
…von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. Nicht als Barzahlung gelten Zahlungen mit Verrechnungsscheck oder Orderschecks (vgl. Abschnitt 2.4.14.). Der Begriff Barumsatz orientiert sich an § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 und gilt für Lieferungen und sonstige Leistungen…