…Steuerforderung als Masseforderung nicht auf die Fälligkeit oder das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhalts ankommt; somit eine formale Anknüpfung an § 4 BAO (Entstehung des Abgabenanspruches) nicht stattzufinden hat. Unter Berufung auf § 4 BAO und darauf, dass sich die einzelnen Geschäftsvorfälle…
…98/17/0192). 3.9. Verjährung 3.9.1. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 1 BAO) Beschwerdevorentscheidungen sind Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, somit Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 21.5.2007, 2007/16/0014). Abgabenbescheide verlängern die Verjährungsfristen…
…außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr." Die zehn Jahre betragende "absolute" Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO ist weder hemmbar noch verlängerbar. Amtshandlungen des BFG sind keine…
…soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen steht, die dem Abgabepflichtigen gegenüber von der für ihn zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz geäußert wurden, wenn im Vertrauen auf die betreffende Äußerung für die Verwirklichung des die Abgabepflicht auslösenden Sachverhaltes bedeutsame Maßnahmen gesetzt…
…Sinn des § 236 BAO (BGBl. II Nr. 435/2005) legt in ihrem § 3 an Hand von Beispielen den unbestimmten Rechtsbegriff der sachlichen Unbilligkeit der Einhebung aus. § 3 lautet: "§ 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches…
…bei Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen), so wird die betreffende Maßnahme im Allgemeinen dann aus Ermessensüberlegungen zu unterbleiben haben, wenn die Bemessungsverjährung der Anpassung aller abgeleiteten Abgabenbescheide entgegensteht. 12.2. Verlängerung der Verjährungsfrist Nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches (im Sinn des …
…zuständigen) Abgabenbehörde zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen die Festsetzungsverjährung um 1 Jahr. Eine Außenprüfung (§ 147 BAO) oder eine Nachschau (§ 144 BAO) der zuständigen Abgabenbehörde sind jedenfalls Verlängerungshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO, sofern sie der Geltendmachung eines Abgabenanspruches dienen.…
…Kann dem Verein mangels Parteifähigkeit nicht mehr zugestellt werden, wären die Haftungsvoraussetzungen (der §§ 9 und 9a BAO ) und die erstmalige Geltendmachung der Abgabenansprüche anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 224 Abs. 3 BAO zu prüfen. 13. Feststellungsverfahren - Einheitlichkeit des Bescheides 13.1. Bezughabende Norm §§ 188…
…eine Maßnahmen zur Geltendmachung des daraus resultierenden, die betreffende Person als Steuerschuldner betreffenden Abgabenanspruches und damit eine Verlängerungshandlung nach § 209 Abs. 1 BAO dar. Ob der Arbeitgeber ein Lohnkonto führt(e), ist dabei unmaßgeblich. Daher sind die Lohnsteuer betreffende Amtshandlungen als Verlängerungshandlungen im Sinn des …
…B 1404/95, zu § 7 WAO). Rz 115 Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen (vgl. zB VwGH 02.09.2009, 2008/15/0139; VwGH 24.02.2011, 2009/16/0108). Die Inanspruchnahme des persönlich Haftungspflichtigen hat mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) zu erfolgen. In diesem…
… 1409 Abs. 2 ABGB für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen ebenso Bedeutung zukommen wie dem Umstand, dass die Haftung des § 25 HGB nicht auf für den Erwerber vorhersehbare Schulden beschränkt ist. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungen hat im Wege der Finanzprokuratur zu erfolgen. Einem der Finanzprokuratur zu…
…Geltendmachung rückwirkender Änderungen von Steuergesetzen, SWK 2005, S 323), Änderungen oder erstmaliges Ergehen von Rechtsprechung (vgl. zB BFH, BStBl 1996 II 399; UFS 29.4.2004, RV/0203-W/04), Änderungen von Erlässen oder erstmalige Äußerungen von Rechtsauslegungen in Erlässen des BMF. Siehe auch Abschnitt…
…wirkt. Dies muss nicht der Beschwerdeführer sein (zB bei einer Beschwerde der Personengesellschaft gegen den Bescheid über die Feststellung der Einkünfte). 2.6.2. Form des Antrages Der Antrag auf Festsetzung von Beschwerdezinsen ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs…
…Selbstberechnung des Dienstgeberbeitrages erweist sich für März, April und Juli 2009 als rechtswidrig. Die Festsetzung darf daher die Monate Mai und Juni 2009 nicht mitumfassen. § 201 BAO gestattet die zusammengefasste Festsetzung von Abgaben nur für Abgaben desselben Jahres (somit für Abgaben, für die der Abgabenanspruch…
…Regelung über die Beweislastumkehr im § 1409 Abs. 2 ABGB für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen Bedeutung zukommen. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungen hat im Wege der Finanzprokuratur zu erfolgen. 7.4 Wert der Aktiva Die Haftung des § 14 BAO besteht nur insoweit, als der Erwerber an haftungsgegenständlichen…
… Zusendung von Steuererklärungen nach Italien etc.? Welche Vollstreckungsmaßnahmen im Falle der Nichtentrichtung wären möglich? Ist die Durchsetzung des Abgabenanspruches überhaupt möglich? 2.3.2. BMF/FB IStR Erzielt ein in Italien ansässiger Abgabepflichtiger im Jahr 2007 einen Spekulationsgewinn aus dem Verkauf einer inländischen Liegenschaft an…
…Die Haftungs- bzw. Gesamtschuld setzt bloß den Bestand der Abgabenschuld und nicht ihre bescheidmäßige Geltendmachung voraus. Für diesen Fall gilt obiger erster Absatz (Absprache über die Rechtmäßigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenanspruches als Vorfrage im Haftungsverfahren). Sofern der Haftungspflichtige mit Berufung gemäß § 248 BAO (auch…
…6. 2020, 2 Ob 83/19y). Noch nicht durch Festsetzungsbescheide konkretisierte negative Abgabenansprüche (Gutschriften) bzw. damit verbunden deren Geltendmachung sind keine derartigen Ansprüche, zumal über ein solches bloß "potenzielles Abgabenguthaben", das noch nicht bescheidmäßig festgestellt wurde, die Verlassenschaft nicht verfügen kann (siehe dazu Berger in…
… 18.3. Lösung Es ist (mit oder ohne Berufung) ein zusätzlicher Sicherstellungsauftrag für den Differenzbetrag zu erlassen. Im Sicherungsverfahren sollen auf Grund des Sicherstellungsauftrages - als Exekutionstitel - für jeden Abgabenanspruch Pfandrechte begründet werden. Dies setzt die exakte Benennung der jeweiligen Abgabenart und ihrer Höhe im Spruch…
…dem Haftenden jedenfalls mit Erlassung des Haftungsbescheides Kopien der Bescheide, aus denen die Haftungssumme resultiert, zu übermitteln. Dazu führt der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 24.02.2010, 2005/13/0145, aus: Soll der Haftungspflichtige vom Bescheid über den Abgabenanspruch in einer Weise informiert werden…