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BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…dem die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. Die Hemmung des Fristenlaufes bis zur Zustellung der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag an den Antragsteller sowie eine allfällige Verlängerung der Beschwerdefrist mit Bescheid an den Antragsteller gilt nur für diesen, nicht auch für andere Beschwerdelegitimierte…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…sind in der Beschwerde und im Wiederaufnahmsantrag ident. 27.3. Fragestellung Wie ist mit dem Wiederaufnahmeantrag umzugehen? 27.4. Lösung Der Vorrang von zwingend vorzunehmenden Maßnahmen vor im Ermessen liegenden wird idR dann, wenn im Beschwerdeverfahren taugliche Wiederaufnahmsgründe hervorkommen, für die Beschwerdeerledigung durch Beschwerdevorentscheidung (außer…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…BAO gilt für schriftliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten. Dazu gehören beispielsweise: Berufungen, Vorlageanträge, Wiederaufnahmsanträge, Anträge auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988, Ansuchen um Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO, Anträge auf Nachsicht gemäß § 236 BAO. § 85 Abs. 2 BAO ist nicht anwendbar für Anbringen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Einbringung einer Beschwerde befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Beschwerdebefugt ist nur der, für den der Bescheid inhaltlich bestimmt ist und dem er auch wirksam bekannt gegeben wurde (zB VwGH 7.3.1991, 90/16/0043; VwGH 11.2…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…an dem die Sendung behoben werden könnte (also in der Regel am Dienstag), als zustellt. Diesfalls würde die Berufungsfrist also erst an diesem Tag beginnen. Dieser Erlass wird im AÖF verlautbart. 6. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Bibus Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…einem Zusammenhang mit dem von der Streitfrage betroffenen Einkommen oder Vermögen steht (§ 69 EU-BStbG). Gegen die Unterbrechung steht kein Rechtsmittel zu. Dies unterbricht auch den Fristenlauf für die Einigung im Verfahren. Die Unterbrechung endet erst mit Beendigung des Finanzstrafverfahrens (§ 69 Abs. 3 EU-BStbG)…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…ausländischen Behörde gemäß Art. 7 Abs. 1 EU-Schiedsübereinkommen begonnen hat. Der Fristenlauf für die Einleitung des Schiedsverfahrens beginnt erst, wenn die erforderlichen Informationen übermittelt wurden und wenn ein endgültiger Bescheid vorliegt (s. auch C.1.2.). B.1.3.3. Streitbeilegungsbeschwerde nach EU-BStbG…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…UStG 1994, § 10 Abs. 1 GrEStG 1987), • Fristen für Anträge auf Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO, • Frist für Antrag auf Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (§ 201 Abs. 2 Z 2 BAO), • Frist zur Stellung eines Wiederaufnahmsantrages (§ 303 Abs. 2 BAO), • Fristen zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages (§ 308…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach § 13 Abs…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…des Fristenlaufs im Sinne des Artikels 25 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens (nachfolgend Absatz 5) erfolgt. Jede von einer zuständigen Behörde angeforderte oder anderweitig von den betroffenen Personen erhaltene zusätzliche Information ist unverzüglich mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats auszutauschen. 5. Für die…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…des Einkommensteuerverfahrens entgegenstehen würde, wenn im Wiederaufnahmsantrag als Folge die Erlassmeinung ablehnender Judikatur oder als Folge einer Änderung von Erlässen des Bundesministeriums für Finanzen die betreffenden Ausgaben offen gelegt werden (dies sind somit für das Abgabenverfahren neu hervorgekommene entscheidungserhebliche Tatsachen im Sinn des § 303 BAO…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…aus den Eingaben der Abgabepflichtigen die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme ergeben. Liegen diese Voraussetzungen vor, so wird im Allgemeinen (von Geringfügigkeitsfällen abgesehen) die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zu verfügen sein. Der Umstand, dass ein Wiederaufnahmsantrag etwa wegen nicht rechtzeitiger Stellung zurückzuweisen ist…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…über ein Grundstück hat nach der Judikatur des VwGH (VwGH 12.02.1986, 84/16/0186) derjenige, der sich den Wert der Grundstücke für eigene Rechnung nutzbar machen kann. Dazu gehört zB, dass der zivilrechtliche Eigentümer das Grundstück auf Weisung verkaufen muss und der wirtschaftliche…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…abzustellen. Der Fristenlauf beginnt daher mit dem Todestag des Erblassers oder mit einem der anderen in § 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 angeführten Zeitpunkte. 2.4 § 15a Abs. 5 ErbStG 1955, Anlassfallwirkung Art. 140 Abs. 7 B-VG - auch für Nacherhebung Sachverhalt: Einem Rechtsvorgang…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…die Nachlassgegenstände mit dem zivilrechtlichen Wert (Verkehrswert) angesetzt. Auf Grund dieser Zu- und Abrechnung ergibt sich für den einzelnen Erwerber ein bestimmter Anteil am Nachlass ("Nachlassquote"). Fragestellung: Kann die Berücksichtigung der Anrechnung in der Weise erfolgen, dass die nach der zivilrechtlichen Berechnung des Wertanteiles ermittelte…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…setzen. Wird diesem Antrag nicht, nicht zeitgerecht oder nicht vollständig entsprochen, so ist der Antrag als zurückgenommen zu erklären (mit Zurücknahmebescheid) und es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von 500 Euro für den Antragsteller an. 4. Advance Ruling 4.1. Sachverhalt Ein Pflichtiger berät…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden…