RIS AI
1 491 Treffer357 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0014-G/02Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO wegen groben Verschuldens und mangels anderslautenden Bescheidspruches; Fristenlauf nach § 303 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…2 AVG, nach welchem der Fristenlauf für eine Wiederaufnahme frühstens mit der Zustellung des betroffenen Bescheides beginnt, sieht § 303 Abs. 2 BAO eine derartige Regelung nämlich nicht vor. Der am 15. Jänner 1999 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag der Bw. erfüllte somit die gesetzlichen Voraussetzungen auch aus diesem…

UFSL RV/0404-L/09Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund eines - vermeintlichen - Neuerungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2009

…05.2008 erforderlich gewesen. Erst mit diesem Bescheid sei behördlich die Nichtigkeit des Bescheides vom 10.02.1997 festgestellt worden weshalb frühestens mit diesem Zeitpunkt der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages beginnen könne. Der Wiederaufnahmeantrag sei ein aus Rechtsschutzüberlegungen gebotener Rechtsbehelf, der beispielsweise dann…

UFSG RV/0084-G/09Verspäteter Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2013

…Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages beginnen. Ausdrücklich sei abschließend auch darauf zu verweisen, dass es nicht nur eine Wiederaufnahme auf Antrag, sondern auch eine Wiederaufnahme von…

UFSG RV/0083-G/09Verspäteter Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2013

…Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages beginnen. Ausdrücklich sei abschließend auch darauf zu verweisen, dass es nicht nur eine Wiederaufnahme auf Antrag, sondern auch eine Wiederaufnahme von…

UFSW RV/2541-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH und eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes kann eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für…

UFSL RV/0696-L/09Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1989 bei nichtigem Feststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…werden muss"...). Dessen Nichtigkeit sei erst mit dem Zurückweisungsbescheid vom 7. Mai 2008 ausgesprochen worden. Frühestens ab diesem Zeitpunkt könne der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Auch eine verfassungskonforme Interpretation komme zum selben Ergebnis. c. Gemäß § 209 a BAO sei auch…

BFG RV/7102540/2011Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.11.2014

…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes könne eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für…

UFSW RV/1720-W/09Wiederaufnahmeantrag zur Einkommensteuer 1989 verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2009

…habe daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen können. In diesem Umfeld könne eine Interpretation der Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für den Antrag auf Wiederaufnahme…

UFSW RV/3407-W/08Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages zur Einkommensteuer 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009

…auch keiner Zurückweisungsbescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirkes in Wien bedurft. Erst mit diesen Zurückweisungsbescheiden sei behördlich die Nichtigkeit der Bescheide festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringen des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen.…

UFSW RV/2972-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme wegen Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…ab diesem Zeitpunkt kann daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Der Antrag auf Wiederaufnahme sei ein zusätzlich gebotener Rechtsbehelf, wenn das Finanzamt mit der Erlassung des abgeleiteten Bescheides säumig sei. Die Frist für den Antrag auf Wiederaufnahme könne daher…

UFSW RV/3527-W/08Verspäteter Wiederaufnahmeantrag, Wirkung von Wissensstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…diesen Zurückweisungsbescheiden sei behördlich die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Der Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme sei bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides folglich…

UFSW RV/1722-W/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2009

…für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Da die Zurückweisungsbescheide des Finanzamtes I. erst am 7. Mai 2008 ergangen seien, womit die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden sei, könne frühestens erst ab diesem Zeitpunkt daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages…

UFSW RV/1974-W/09Mangelnde Eignung eines Wiederaufnahmeantrags als Instrument zur Nachholung einer versäumten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2010

…die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden sei, weshalb (frühestens) erst ab diesem Zeitpunkt auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen könne. Unter Punkt "2.) abgelaufene Dreimonatsfrist" konterte der Bw. dem Finanzamt, dessen Meinung zufolge ein Nichtbescheid am…

UFSW RV/0225-W/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes kann eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben : Die Frist für…

UFSL RV/1287-L/10Zurückweisung eines verspäteten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2012

…vom 10.02.1997 festgestellt. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt kann daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Mein Antrag auf Wiederaufnahme ist (bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides) folglich ein - aus Rechtsschutzüberlegungen gebotener - (zusätzlicher) Rechtsbehelf, der beispielsweise dann von Bedeutung…

UFSW RV/3528-W/08verspäteter Wiederaufnahmsantrag, Wirkung von Wissenstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2013

…diesen Zurückweisungsbescheiden sei behördlich die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Der Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme sei bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides folglich…

UFSW RV/3766-W/08Verspäteter Wiederaufnahmsantrag, Wirkung von Wissenstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2013

…diesen Zurückweisungsbescheiden sei behördlich die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Der Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme sei bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides folglich…

UFSW RV/1797-W/09Verspäteter Wiederaufnahmsantrag, Wirkung von Wissenstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2013

…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes könne eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für…

BFG RV/5101289/2010Änderung nach § 295 BAO auf Grund eines Nichtbescheides.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2016

…vom 10.02.1997 festgestellt. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt kann daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Mein Antrag auf Wiederaufnahme ist (bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides) folglich ein - aus Rechtsschutzüberlegungen gebotener - (zusätzlicher) Rechtsbehelf, der beispielsweise dann von Bedeutung…

UFSW RV/1723-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.09.2009

…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes könne eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für…