…Vorliegen einer Beförderungsleistung. Steht bei einer sonstigen Leistung nicht die Zurücklegung von Distanzen, sondern ein anderer Zweck im Vordergrund, liegt keine Personenbeförderung vor (vgl. Pernegger in Melhardt/Tumpel , UStG 2 , § 10 Rz 411). Gleiches gilt für Leistungen, die (zumindest überwiegend) der Unterhaltung bzw. der sportlichen…
…eindeutig ergibt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Kapitalgesellschaft der eigentliche Empfänger dieser Beiträge ist. 1.3. Unter aufschiebender Bedingung geleistete Einlagen stellen erst nach Eintritt dieser Be-dingung Einlagen iSd Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der RL 69/335/EWG dar. 1.4. Die…
…an I aus. Variante 1: Ö reicht Zusammenfassende Meldungen mit der Indikation "Dreiecksgeschäft" ein, legt aber keine Rechnungen iSd Art. 25 Abs. 4 UStG 1994, die den Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts und den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Ware (I) enthalten…
…Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die zuständige Behörde der Hellenischen Republik die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. (7) Die griechische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw…
…Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). (8) In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der…
…Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). 8. In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der…
…Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). 8. In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der…
…des Empfängers der Dividenden und seiner Muttergesellschaft erforderlich, wobei das für das Quellensteuerentlastungsverfahren vorgesehene österreichische Formular (ZS-QU2) zu verwenden ist. 5. Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs und Österreichs diese Vereinbarung unterzeichnet haben, wobei der spätere…
…der chilenischen Steuerbehörde ausgestellt wurde. 6. Sollte sich das Formular oder das Verfahren für die Überprüfung chilenischer Ansässigkeitsbestätigungen ändern, wird die chilenische Steuerverwaltung die österreichische Steuerverwaltung davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. 7. Die chilenische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der…
…nicht ersichtlich, ob die Waren vom Abnehmer befördert oder versendet wurden. Im weiteren Verlauf der Umsatzsteuersonderprüfung wurden Bestätigungen der Empfänger der Lieferungen zur Dokumentation der Abholung der Waren durch die Abnehmer nachgereicht. Im nunmehr anhängigen Berufungsverfahren wird unter Berufung auf EuGH 27.09.2007, Rs…
…wenn an Hand der auf dem Ausfuhrnachweis angeführten Rechnungsnummern der tatsächliche Warenempfänger ermittelt werden kann? Die Anforderungen an den Ausfuhrnachweis im Versendungsfall sind in den UStR 2000 Rz 1083 geregelt. Sind Name und Anschrift der Empfänger aus den im Ausfuhrnachweis angegebenen Rechnungen leicht und zweifelsfrei…
…im Zeitpunkt der Zusage offensichtlich, dass sich die Verpflichtung zur Leistung eines Zuschusses unmittelbar im Betriebsvermögen der B auswirkt. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist B eigentlicher Empfänger der von A eingegangenen Verpflichtung zur Leistung des Zuschusses. 3.2. § 2 Z 4 KVG Zusage der Übernahme des…
…Lösung Gemäß § 5 Abs. 1 KommStG 1993 gilt als Bemessungsgrundlage grundsätzlich die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen. Arbeitslöhne sind insbesondere Bezüge gemäß § 25 Abs…
…wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser Bewilligung ist einerseits über die Sicherheit, die der inländische Beteiligte zu stellen hat und eine eventuelle Befreiungsmöglichkeit (zB nach § 56 ZollR-DG [1] für die EUSt) abzusprechen. Ebenso ist in der Bewilligung über…
…dem "normalen" Registrierkassenregime unterliegen. 4. Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) Gemäß § 132a BAO hat der Unternehmer dem die Barzahlung Leistenden einen Beleg über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen zu erteilen. Entscheidend ist, dass eine Barzahlung erfolgt und nicht, wann die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht…
…1993) 5.1. Arbeitslöhne iSd KommStG 1993 Rz 55 Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen (Monats-Bruttolohnsumme). 5.1.1. Arbeitslöhne Rz…
…Haftung der depotführenden Bank Ist der Kapitalertragsteuerabzug zu Unrecht unterblieben, kann die Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 ausnahmsweise auch dem Empfänger der Kapitalerträge vorgeschrieben werden. Es liegt daher grundsätzlich im Ermessen der Abgabenbehörde, die Kapitalertragsteuer dem Empfänger oder der zum Abzug…
…und das herausgegebene Vermögen beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt. Die Bestimmung des § 33 ErbStG 1955 ist gemäß § 34 Abs. 1 Z 13 ErbStG 1955 idF des SchenkMG 2008, BGBl. I Nr. 85/2008, auf Vorgänge, bei denen der Herausgabeanspruch nach Ablauf des…
…1.2 Person des Übergebers und Erwerbers Der Empfänger der Zuwendung muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie z.B. GesmbH, AG, Stiftungen und Anstalten, weiters an Personengesellschaften des Handelsrechtes. Der Erwerb kann entweder von Todes wegen oder…
…und sonstigen Leistungen ( § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ) wird der Umsatz nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme). Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage…