…der an sich maßgeblichen sachlichen Zuständigkeit für die strittige Forderung. Gehört die in ihrer Richtigkeit bestrittene Insolvenzforderung nicht auf den Zivilrechtsweg, ist das Prüfungsverfahren gemäß § 110 Abs. 3 IO von den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten abzuwickeln (Finanzamt, Bundesfinanzgericht, Verwaltungsgerichtshof). Infolge der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte…
…VwGH 22.12.2004, 2004/15/0126). Die Unrichtigkeit muss aus der Abgabenerklärung (das ist der Erklärungsvordruck sowie sämtliche Beilagen) selbst oder aus ihr in Verbindung mit der übrigen Aktenlage erkennbar sein. Maßgeblicher Zeitpunkt, zu welchem die Unrichtigkeit zu beurteilen ist, ist der Zeitpunkt der…
…wiederholt (zB VwGH 27.06.2001, 98/15/0049). Die Berichtigung ermöglicht keine Anfechtung des berichtigten Bescheides, außer wenn erst aus der berichtigten Fassung zu erkennen ist, dass und in welchem Umfang dieser einen Eingriff in die Rechte oder rechtlichen Interessen des Betroffenen bedeutet (vgl…
…so erwächst er in Rechtskraft und ist rechtswirksam. 12. Delegierungsbescheid an eine sachlich unzuständige Behörde 12.1. Sachverhalt Ein Abgabepflichtiger verlegt seinen Wohnsitz vom 12. Bezirk nach Ungarn, arbeitet im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 und möchte die Delegierung der Zuständigkeit vom Finanzamt…
…werden. Die Ermessensübung hängt jedenfalls von den Umständen des Einzelfalles und nicht davon ab, ob sie zu Gunsten oder zu Lasten des Abgabepflichtigen ausfällt. Geringfügige Rechtswidrigkeiten rechtfertigen insbesondere keine wiederholten Eingriffe in die Rechtsbeständigkeit (Rechtssicherheit) durch nachträgliche Abänderungen von bereits in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheiden. Zur…
…die Begünstigung gilt für sämtliche Erwerbsvorgänge zwischen Lebensgefährten. 3. Befreiungen 3.1. § 3 Abs. 1 Z 8 GrEStG 1987 (Erwerb eines Grundstückes infolge eines behördlichen Eingriffs oder aufgrund eines Rechtsgeschäftes zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs) Was ist unter "behördlichen Eingriffen" zu verstehen…
…Ab dem Wirtschaftsjahr, in das der 2. Mai 1998 fällt, ist die (Rest-)Nutzungsdauer neu auszumessen. Scheidet ein Vermögenswert vor Ablauf der vierjährigen Behaltefrist (§ 10 Abs. 9 EStG 1988) euro-bedingt aus dem Betriebsvermögen aus, so wird dieses Ausscheiden als "behördlicher Eingriff" gewertet; eine Nachversteuerung…
…nur einen geringen Wertansatz hat. Dies kann sich unter anderem auch in einer eingeschränkten sachlichen Nutzbarkeit (zB nur Nutzung zur Lagerung von Gegenständen möglich) oder einer eingeschränkten zeitlichen Nutzbarkeit (zB Nutzung nur im Sommer möglich) widerspiegeln. Die Abgrenzung zu den übrigen Gebäudearten gemäß § 2 Abs…
…der Angaben des Abgabepflichtigen oder Gründe für die Annahme, dass der Abgabepflichtige Angaben hätte machen müssen, um Bestand und Umfang seiner Abgabepflicht offen zu legen 2.Erwartung, dass die Auskunft geeignet ist, die Zweifel aufzuklären 3.Eingriff in die Geheimhaltungsinteressen des Kunden steht im Verhältnis…
…werden. Die Ermessensübung hängt jedenfalls von den Umständen des Einzelfalles und nicht davon ab, ob sie zu Gunsten oder zu Lasten des Abgabepflichtigen ausfällt. Geringfügige Rechtswidrigkeiten rechtfertigen insbesondere keine wiederholten Eingriffe in die Rechtsbeständigkeit (Rechtssicherheit) durch nachträgliche Abänderungen von bereits in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheiden. Zur…
…die dann unter Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens fallen. Damit unterliegen sämtliche der genannten Vergütungen grundsätzlich der deutschen Besteuerung und sind in Österreich - soweit nach inländischem Recht überhaupt ein Besteuerungsanspruch besteht - von der Besteuerung freizustellen; eine steuerliche Erfassung in Österreich - und damit eine Steuerfreistellung…
…19 €, weshalb ein übersteigender Wohnungswert von 0 ausgewiesen wird. In diesem Fall ist kein Gebäudewert zu ermitteln. Das Wohngebäude wird von der Landwirtschaft ins Grundvermögen transferiert (zB die Landwirtschaft wird verpachtet). Es erfolgt eine Wertfortschreibung beim sonstig bebauten Grundstück (übersteigender Wohnungswert) auf Null. Das…
…Eingriff bzw. die Androhung eines solchen nachzuweisen und bedarf es zusätzlich einer entsprechenden Rechtsgrundlage, mit der die Abtretung ins öffentliche Gut auch tatsächlich durchgesetzt werden kann. Nur dann kann für das abgetretene (Teil-)Grundstück die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 8 GrEStG 1987 in…
…Anlage von "Zeitschichten" und die systemgestützte Steuerrichtlinien-Bearbeitung (inkl. deren Off-line-Bearbeitung auf Nicht-ESED-PC). Weitergehende "Korrektur-" und Ergänzungsmöglichkeiten für "freigegebene" ESED-Dokumente bestehen derzeit nur in eingeschränkter Form (über die Funktion "Kopieren") und durch entsprechenden Administratoren-Eingriff (BRZ). Das Herauslöschen von ESED…
…Grundstücks. § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 führt jene natürlichen Personen an, deren Grundstückserwerb dem begünstigten Steuersatz unterliegt. Da weder Personengesellschaften ("Familiengesellschaften") noch Privatstiftungen in dieser Gesetzesbestimmung angeführt sind, ist die Anwendung des § 4 Abs. 2 Z 1 lit. a GrEStG 1987 n.F…
…Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit, BGBl. II Nr. 50/2005, in § 3 Abs. 1, dass "für die Erhebung der Abgaben im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 1 bis 6 des AVOG aller in einer Unternehmensgruppe…
…die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die…