…allerdings treffen den Arbeitgeber die Pflichten gemäß § 76 (Einbehaltung der Lohnsteuer), § 79 (Abfuhr der Lohnsteuer), § 84 (Übermittlung eines Lohnzettels) sowie § 87 (Gewährung von Einsicht in Lohnaufzeichnungen) EStG 1988. Für eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Person, die ihren Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate…
…für sich und zwei Miterben (teilweise abweichend von der Erbquote lt Einantwortungsbeschluss). Lt. Beschluss waren die drei Antragsteller zu je 7/72 erbberechtigt. 2015 (nach Einantwortung aller Erben) wiederum stellte der ehemalige Verlassenschaftsvertreter Anträge auf Rückerstattung der KESt für die Jahre 2010 bis 2014 nur…
…andere Tätigkeit übt die GmbH nicht aus. Bei Betrachtung des Verhältnisses zwischen der GmbH und den Gesellschaftern und der GmbH und dem Dritten sind folgende Unterschiede zu verzeichnen: - der Vertrag zwischen der GmbH und den Gesellschaftern wurde bei Baubeginn (2000) ohne Einschaltung von Inseraten abgeschlossen…
…den Wechsel von der Befreiung zur Rückerstattung soll iS einer "Vorbeugemaßnahme" gewährleistet werden, dass die Finanzbehörde verlässlich ausschließen kann, dass Ausschüttungen nur durch Kapitalgesellschaften durchgeleitet werden sollen (UFS 11.04.2007, RV/0323-S/06). Denn Sinn und Zweck der Einschränkung der KESt-Freistellung ist…
…bei Ausschüttungen der PE KapGes KESt einzubehalten? Frage 7: Kann sich die PE KapGes auf § 94 Z 2 EStG 1988 berufen? Antwort BMF zu den Fragen 6 und 7: Ausschüttungen der PE-KapGes: Die PE-KapGes selbst muss von ihren Ausschüttungen keine KESt mehr einbehalten…
…Da die tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer 21.889,75 Euro beträgt, kommt diese nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe des Höchstbetrags zur Anrechnung. Die Berechnung des Höchstbetrags für die aus Staat Y stammenden Einkünfte ergibt einen anrechenbaren Höchstbetrag von 544,37 Euro (28…
…Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der Schweiz Kontakt im Wege eines Verständigungsverfahrens aufgenommen werden. Das Problem ist…
…auch OECD-MK, Rz 24 ff zu Artikel 18). Nur wenn die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Thailand zweifelsfrei feststeht, könnte eine Entlastung von der Lohnsteuer durch die österreichische pensionsauszahlende Stelle erfolgen. Die Möglichkeit zur Entlastung an der Quelle durch die pensionsauszahlende Stelle besteht, sofern die Richtigkeit…
…negativen Anschaffungskosten bis auf weiteres in Summe für die Besteuerung erhalten. Bei einer nachfolgenden Ausschüttung würden daher nur 20% des Bilanzgewinnes in Höhe von EUR 3,6 Mio. mit 25% KESt zu versteuern sein. 6.3. Fragestellung Welche steuerlichen Konsequenzen sind aus diesem Sachverhalt zu…
…sie die Möglichkeit haben, mit dem diesem Schreiben beiliegenden Formular (51.2.13a) zusätzliche Abzüge geltend zu machen. Pro schulpflichtigem oder in Ausbildung stehendem Kind können ein Differenzbetrag von CHF 2.000,-, sowie Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a) geltend gemacht werden. Der sich aus…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…dass der Zusammenschluss nicht untersagt wird, verboten. Wegen Verstoßes gegen das zusammenschlussrechtliche Durchführungsverbot wurde daher vom Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde am 07.06.2005 eine Geldbuße in Höhe von 1,5 Mio. Euro verhängt, wobei das Weiterbetreiben des Zusammenschlusses ungeachtet des anhängigen Prüfungsverfahrens und…
…die Frage der Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung ist gesondert zu beurteilen. Wofür der Zuschuss bei der empfangenden Gesellschaft verwendet wird, ist unbeachtlich. Es ist durchaus üblich, bei Verkauf von Gesellschaftsanteilen zivilrechtlich zu vereinbaren, dass Steuernachforderungen, die Zeiträume vor der Veräußerung betreffen, durch den Altgesellschafter abzudecken sind…
…1948 ergangenen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (jedenfalls bis 2015) der Fall (vgl. KStR 2013 Rz 95). Damit ist der Gewinn bei Betrieben gewerblicher Art von Gemeinden in der Regel gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 EStG 1988 zu ermitteln. Liegt keine Buchführungspflicht vor und erfolgt…
…Maßgebliche Pensionshöhe/Mindestertragsgarantie Nach § 48b Abs. 1 PKG unterliegt die Deckungsrückstellung aus Arbeitgeberbeiträge einer pauschalen Besteuerung von 25%. Der Steuersatz ermäßigt sich dabei auf 20%, wenn die Monatsbruttopensionen des Leistungsberechtigten aus dieser - aus Arbeitgeberbeiträgen finanzierten - Pensionskassenzusage im Kalenderjahr 2011 durchschnittlich 300 Euro nicht überstiegen haben…
…Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins benachbarte Allgäu/Deutschland (billigere Lebenshaltungskosten). Da die PVA die Pension gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA…
…dafür eine Tätigkeitsvergütung. Der Ehegatte bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und befindet sich in der "50%-ESt-Progressionsstufe". Es wird von der Mitunternehmerschaft insgesamt ein positives Betriebsergebnis erzielt und werden der Ehegattin unter Berücksichtigung des Vorweggewinnes (Tätigkeitsvergütung) entsprechend höhere positive Einkünfte zugerechnet, während beim Ehegatten…
…aufgezeigt werden, dass der Einkünfteempfänger keine Holding- und/oder Briefkastengesellschaft ist. Das Verlangen nach dieser Erklärung geht auf die deutsche Steueroasenrechtsprechung zurück, nach der die Einschaltung von Gesellschaften mit bloßer Holdingfunktion den Rechtsmissbrauchsvorwurf auslösen konnte (BFH v. 29.7.1976, VIII R 142/73). Auch…
…2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden: Der Komplementär (meist Vater) entnimmt den entsprechenden Betrag von seinem Verrechnungskonto und überweist diesen an den (die) Kommanditisten (meist Kinder) zur Abdeckung der aufgelaufenen Verlustbeträge. In…
…in denen zwar das Beteiligungserfordernis von 25% iSd Zinsabkommens erfüllt ist, nicht hingegen die zweijährige Mindestbehaltedauer. Die Überlegungen, ob sich bei einem Beteiligungsausmaß zwischen 10% und 20% allenfalls eine Verpflichtung zur KESt-Entlastung aus dem Titel der Diskriminierung gegenüber vergleichbaren inländischen Dividendenausschüttungen unter Bezugnahme auf…