Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis…
…handelt es sich gemäß Art. 2 Abs. 4 DBA-Mexiko, BGBl. III Nr. 142/2004, um eine im Wesentlichen ähnliche Steuer, die neben den bereits bestehenden Steuern erhoben wird. Die Mindeststeuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Mexiko. Bundesministerium für Finanzen, 22…
…nicht übersteigen. Durch § 1 der zit. Verordnung wird der Begriff "Vergütungsschuldner" mit dem Begriff "Abfuhrpflichtigen" grundsätzlich gleich gestellt. Damit wird klargestellt, dass im Anwendungsbereich der DBA-Entlastungsverordnung an die aus den §§ 99ff EStG 1988 abzuleitenden Grundsätze des Steuerabzugs angeknüpft werden soll. Da gemäß § 99 Abs…
…Artikel 1 Abs. 2 DBA Irland, BGBl. Nr. 66/1968 idF BGBl. Nr. 12/1989, um eine Steuer gleicher oder ähnlicher Art, die neben den bereits bestehenden Steuern erhoben wird. Die Abgabe fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland. Bundesministerium für Finanzen, 3…
Die neue irische Steuer (Universal Social Charge) entspricht der irischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland. In Irland wurde mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 eine neue Steuer (Universal Social Charge) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Sie ersetzt die…
Die neuen japanischen Steuern (Special Income Tax for Reconstruction und Special Corporation Tax for Reconstruction) sind der japanischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wesensgleich und fallen in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. In Japan wurden mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 zwei neue Steuern (Special Income…
…auch im Verhältnis zu den übrigen DBA-Partnerstaaten den vorgenannten Körperschaften die zur Durchsetzung der jeweiligen Abkommensvorteile erforderlichen "Ansässigkeitsbescheinigungen" zu erteilen. (3) Eine Besonderheit gilt im Verhältnis zu Großbritannien: danach fällt die Gebietskörperschaft "Bund" der Republik Österreich nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien…
…sich gemäß Artikel 1 Abs. 2 DBA Japan, BGBl. Nr. 127/1963, um eine der japanischen Körperschaftsteuer dem Wesen nach ähnliche Steuer, die neben der bereits bestehenden Steuer erhoben wird. Die Steuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. Bundesministerium für Finanzen…
…sich gemäß Artikel 2 Abs. 4 DBA Japan, BGBl. III Nr. 167/2018, um eine im Wesen der japanischen Körperschaftsteuer ähnliche Steuer, die neben den bereits bestehenden Steuern erhoben wird. Die Steuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. Bundesministerium für Finanzen, 27…
…allgemeiner Bedeutung und ihre Ergebnisse werden daher i.d.R. im Erlass- oder Verordnungsweg durch das BMF kundgemacht.1 3.DBA-ergänzende Konsultationsverfahren gem. Art. 25 Abs. 3 2. Satz OECD-MA zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, die außerhalb des Anwendungsbereichs des Abkommens liegt, z.B…
…Daraus folgt, dass abkommensrechtlich in diesen Fällen idR eine Einschränkung des innerstaatlichen Besteuerungsanspruchs durch DBA-Bestimmungen iSd Art. 15 Abs 2 OECD-MA ("183-Tage-Klausel") eintreten wird. d) Beschränkung des Anwendungsbereichs von Art. 17 OECD-MA Zu beachten ist im gegebenen Zusammenhang auch noch…
…die allenfalls von der Lohnsumme bemessen werden. Rz 183a Folgende DBA nennen im sachlichen Anwendungsbereich die österreichische Gewerbesteuer und können daher für die Beurteilung einer Kommunalsteuerpflicht bei internationalen Sachverhalten relevant sein: | Ägypten | Luxemburg | Australien | Malaysia | Belgien | Malta | Brasilien…
Das Abkommen samt Zusatzprotokoll vom 29. Juni 1981 zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 6. April 1985 in Kraft getreten. Gemäß seinem…
…IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive) als Nachfolgesteuer der im Abkommen unter Artikel 2 Abs. 2 lit. a Z 3 genannten lokalen Einkommensteuer (Imposta locale sui redditi) in den sachlichen Anwendungsbereich des Artikels 2 des Abkommens fällt. 5. November 1999 Für den Bundesminister: Dr…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Auslegung von Artikel 17 des Abkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) behandelt. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Absatz 1 des…
…1 Z. 5 EStG befreit. Der zeitliche Anwendungsbereich dieses Bescheides kann verlängert werden, wenn in den entscheidungswesentlichen Voraussetzungen keine entgegenstehenden Veränderungen eintreten. Begründung: Gemäß § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) kann durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle zugelassen werden, wenn sichergestellt ist…
…2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 21. August 2023 anwendbar. 45.Die Konsultationsvereinbarung vom 4./9. April 2019 soll weiterhin im Anwendungsbereich des Abkommens vor Wirksamwerden des Protokolls (siehe Artikel X Ziffer 2 Buchstabe c) vom 21. August 2023 gelten. Bundesministerium für Finanzen, 22…
…24. August 2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 21. August 2023, anwendbar. 7.Die Konsultationsvereinbarung vom 4./9. April 2019 soll weiterhin im Anwendungsbereich des Abkommens vor Wirksamwerden des Protokolls vom 21. August 2023 gelten. Bundesministerium für Finanzen, 22. Dezember 2023 1 vgl. Tz…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
…des Ortes der Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind im Regelfall auch "ansässig" im Sinne eines Abkommens. Die DBA-rechtliche Ansässigkeit kann indes nicht in allen Fällen mit der unbeschränkten Steuerpflicht des österreichischen EStG 1988 oder KStG 1988 gleichgestellt werden. Denn bei Doppelansässigkeit besteht zwar nach…