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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010221/1361-IV/4/2007

Neue Mindeststeuer in Mexiko

geltende FassungErlassBMF-010221/1361-IV/4/2007vom 22.11.2007

Wortlaut laut Findok

In Mexiko wird ab 1. Jänner 2008 eine als Mindeststeuer (IETU) bezeichnete neue Steuer eingeführt, welche die bestehende Vermögensteuer (asset tax) ersetzt. Sie ist integraler Bestandteil der bestehenden Einkommensteuer und auf diese anzurechnen. Bei der neuen mexikanischen Mindeststeuer handelt es sich gemäß Art. 2 Abs. 4 DBA-Mexiko, BGBl. III Nr. 142/2004, um eine im Wesentlichen ähnliche Steuer, die neben den bereits bestehenden Steuern erhoben wird. Die Mindeststeuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Mexiko.   Bundesministerium für Finanzen, 22. November 2007

Normen und Schlagworte

Sachlicher AnwendungsbereichSteuern gleicher ArtDBA Mexiko

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010221/1361-IV/4/2007
Stammnummer
30661
Gültig
22.11.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF