Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010221/1361-IV/4/2007
Neue Mindeststeuer in Mexiko
geltende FassungErlassBMF-010221/1361-IV/4/2007vom 22.11.2007
Wortlaut laut Findok
In Mexiko wird ab 1. Jänner 2008
eine als Mindeststeuer (IETU) bezeichnete neue Steuer eingeführt, welche
die bestehende Vermögensteuer (asset tax) ersetzt. Sie ist integraler
Bestandteil der bestehenden Einkommensteuer und auf diese anzurechnen.
Bei der neuen mexikanischen Mindeststeuer handelt es sich
gemäß Art. 2 Abs. 4 DBA-Mexiko, BGBl. III Nr. 142/2004, um eine im
Wesentlichen ähnliche Steuer, die neben den bereits bestehenden Steuern
erhoben wird. Die Mindeststeuer fällt somit in den sachlichen
Anwendungsbereich des DBA-Mexiko.
Bundesministerium für Finanzen, 22. November
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 2 Abs. 4 DBA MEX (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Mexikanische Staaten (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 142/2004
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1361-IV/4/2007
- Stammnummer
- 30661
- Gültig
- 22.11.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF