…die Bemessung der Besteuerung nach dem gesamten Aufwand des Steuerpflichtigen; die Steuer nach dem Aufwand beträgt 25 % dieses Aufwands. Für die Anwendbarkeit des DBA-Liechtenstein müssen sowohl der sachliche als auch der persönliche Anwendungsbereich erfüllt sein. Da die Steuer nach dem Aufwand eine Pauschalbesteuerung darstellt…
…wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder öffentliche Einrichtungen beteiligt oder begünstigt sind. Der Grund für den DBA-Ausschluss der steuerfreien liechtensteinischen Domizilgesellschaften ist u.a. darin zu…
…DBA-Niederlande auch die durch Arbeitsausübung erworbenen Prämienansprüche. Dies hat aber - wie erwähnt - keine Ausstrahlwirkung auf die im innerstaatlichen Recht begründete Kommunalsteuerpflicht. Auch aus dem Umstand, dass die Kommunalsteuer als Nachfolgesteuer der nach Artikel 2 vom DBA-Anwendungsbereich erfassten Lohnsummensteuer ebenfalls in den sachlichen Anwendungsbereich…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis…
…von einem in Österreich ansässigen französischen Staatsbürger dessen polynesisches Liegenschaftsvermögen im Schenkungsweg übertragen, fällt dieser Vorgang gemäß Artikel 1 lit. b in den Anwendungsbereich des DBA-Frankreich (Erb). Dies mit der Folge, dass der Schenkungsvorgang gemäß Artikel 8 in Österreich zu besteuern und in Frankreich…
Das österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen ist am 1. Februar 1999 in Kraft getreten und damit gemäß Artikel 29 Abs. 2 in zeitlicher Hinsicht auf alle Dividendenzahlungen anzuwenden, die ab 1. Jänner 1999 geleistet werden. Gewinnerzielung einerseits und Gewinnausschüttung stellen zwei unterschiedliche Besteuerungstatbestände dar. Von Artikel 10…
…da das DBA-USA nicht dem Text des OECD-Musterabkommens gefolgt ist. Ob es sich beim Dienstgeberbeitrag um eine Steuer vom Einkommen und Ertrag im Sinne des Art. 2 Abs. 2 OECD-Musterabkommen handelt, kann daher dahingestellt bleiben. Da der sachliche Anwendungsbereich (Artikel I Abs…
…aus, Einkünfte von in Liechtenstein im öffentlichen Dienst beschäftigten Grenzgängern würden grundsätzlich unter Art. 19 Abs. 1 DBA Liechtenstein fallen und seien daher unter Progressionsvorbehalt zu befreien. Ausgenommen seien jene Einkünfte, welche im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit stünden, also einem Betrieb gewerblicher…
…ausgeglichen. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung führte das Finanzamt aus, Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein in der ab dem Veranlagungsjahr 2015 anwendenden Fassung, BGBl III 8/2017, setze tatbestandsmäßig die Zahlung von Vergütungen von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem vom Vertragsstaat oder…
…Begründend wurde ausgeführt, bei der gegenständlichen Musikschule handle es sich um einen Betrieb gewerblicher Art, sodass die damit in Zusammenhang stehenden Einkünfte gemäß Art. 19 Abs. 2 DBA-Liechtenstein iVm Art. 15 Abs. 4 leg. cit. in Österreich zu erfassen seien. Dagegen richtet sich die…
… 26 Abs. 1 BAO den steuerlichen Wohnsitz iSd Abkommens in Österreich. Die Schenkung des österreichischen Grundstückes durch eine österreichische Geschenkgeberin fällt folglich in den Anwendungsbereich dieses Abkommens. Hinsichtlich der Frage, ob das DBA(Erb)-Frankreich grundsätzlich auch die Grunderwerbsteuer erfasst, ist festzuhalten, dass gemäß der…
…1 Abs. 1 DBA(Erb)-USA umfasst in der lit. b "Schenkungen von natürlichen Personen, die im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten". Ob die österreichische Stiftungseingangssteuer vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst ist, richtet sich nach…
…2 Abs. 4 DBA(Erb)-CH gilt das Abkommen jedoch auch für "alle Nachlaß- und Erbschaftsteuern, die künftig […] an deren Stelle erhoben werden". Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-CH erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine Steuer handeln…
…handelt es sich gemäß Art. 2 Abs. 4 DBA-Mexiko, BGBl. III Nr. 142/2004, um eine im Wesentlichen ähnliche Steuer, die neben den bereits bestehenden Steuern erhoben wird. Die Mindeststeuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Mexiko. Bundesministerium für Finanzen, 22…
…des Arbeitsortes im Sinne des Schlussprotokolls zum genannten DBA bedarf somit keiner weiteren Überprüfung. Strittig ist, ob die im Tätigkeitsstaat Deutschland entrichtete Einkommensteuer auf die im Wohnsitzstaat Österreich vorgeschriebene Einkommensteuer anzurechnen ist. Alle Sachverhalte, die vom persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des DBA Deutschland erfasst sind…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…zurückgewiesen werden können, dass die 5-jährige Rückzahlungsfrist des § 240 BAO, die auch im Anwendungsbereich des DBA-Schweiz zur Anwendung kommt (EAS 1467), bereits abgelaufen ist. Denn diese Frist beginnt erst mit der Abgabenentrichtung im Jahr 2010 zu laufen (EAS 427). Bundesministerium für Finanzen, 18…
…handelt, sodass sie durch die dem Art. 2 Abs. 4 OECD-MA nachgebildeten Anpassungsklauseln unter den sachlichen Anwendungsbereich der DBA fällt. Denn im Fall Deutschlands kann diese Anpassungsklausel nicht wirken, weil weder die Gewerbesteuer noch die Kammerumlage alter Prägung zum Zeitpunkt der Abkommensunterzeichnung bestanden haben…
…Zach, SWI 2000, 206). Das genannte DBA weicht in vielen Punkten von den Prinzipien des OECD-Musterabkommens ab. Daher kann das Musterabkommen nicht oder nur sehr begrenzt als Interpretationshilfe herangezogen werden. Art 1 des DBA alt – „persönlicher Anwendungsbereich“ – lautet: „1. Dieses Abkommen gilt für Personen…
…EStG 1998), weshalb auch keine Kollision und damit kein Anwendungsbereich des DBA Schweiz vorlag. Die Beantwortung der Frage, ob die Bf. ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland (vgl. Art. 4 Z 1 lit a DBA Schweiz) während der Dauer der Entsendung beibehalten hat, war daher…