…Feststellungsverfahren findet allerdings keine Festsetzung von Abgaben statt, es wird lediglich die Bemessungsgrundlage ermittelt. Die Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung) hingegen ist relevant für das Recht der Festsetzung einer Abgabe und betrifft somit nicht die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Feststellungsverfahren, sondern die jeweiligen Abgabenverfahren der Beteiligten. Eine Bindungswirkung…
…eine Bindungswirkung entfalten. Sofern nicht ein Rechtsmittelverfahren im zugrunde liegenden Feststellungsverfahren ohnehin anhängig ist - auch in diesem Verfahren wird sich die Frage eines Nichtbescheides stellen - erscheint ein Überprüfung (und eigene Beurteilung) der Wirksamkeit (Bescheidqualität) des von der Berufungsentscheidung angesprochenen Feststellungsbescheides durch das für das Feststellungsverfahren…
…die drei "vergessenen" Erben außerhalb des Feststellungsverfahrens direkt in deren Einkommensteuerverfahren käme grundsätzlich in Betracht. Im Feststellungsverfahren (BVE) wäre jedoch zufolge Bindungswirkung (§§ 192, 252 BAO) der Einkünfteanteil des enthaltenen Erben entsprechend zu verringern. Daher müsste im Feststellungsverfahren auch der Gesamtbetrag der verteilten Einkünfte vermindert werden…
… 209a Abs. 2 BAO steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn eine Abgabenfestsetzung mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt. Die im Feststellungsverfahren ergehende Berufungsvorentscheidung bzw. Berufungsentscheidung kann mittelbare Auswirkungen auf die Beteiligtenämter haben. Wenn der Erstbescheid vom 14. Dezember 2006 wirksam…
… 2. Ist das Beteiligtenfinanzamt nunmehr an diese (richtige oder unrichtige) Feststellung gebunden? 3. Kann der Hälftesteuersatz, der im Feststellungsverfahren offenbar nicht beantragt war, jedenfalls aber in der Mitteilung über die gesonderte Feststellung nicht enthalten ist, vom Beteiligtenfinanzamt nach eigener Beurteilung gewährt werden? 4. Trifft es…
…oder Verweigerung der Akteneinsicht - nach Maßgabe des § 90 BAO - mit dem Berufungsverfahren im Zusammenhang stehende Akten(teile) des Finanzamtes betroffen sind, ist der UFS davon (nach § 276 Abs. 8 BAO) in Kenntnis zu setzen. 7. Berufungsrecht und Erledigungszustellung im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO 7.1…
…unterbleibt, weil nur einem der Gesellschafter Einkünfte zugerechnet werden), die abgeleiteten Bescheide (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) der Gesellschafter. Aus den allgemeinen Bescheidwirkungen ("Verbindlichkeit") ergibt sich die Bindungswirkung. Berufungen gegen den abgeleiteten Bescheid, die lediglich die Rechtswidrigkeit der im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen geltend machen, sind daher abzuweisen. Die…
…Der Anspruchszinsenbescheid ist daher an eine im Spruch ausgewiesene Gutschrift oder Nachforderung gebunden. Aufgrund der Bindungswirkung auf eine Gutschrift oder Nachforderung im Stammabgabenbescheid kann der Zinsenbescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, der Stammabgabenbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Daher ist im konkreten Fall die Berufung gegen…
…gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassen, so besteht hinsichtlich Vorläufigkeit keine Bindungswirkung für hievon abgeleitete Bescheide. Wird ein abgeleiteter Bescheid mit der Begründung angefochten, dass die im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind, so ist die Berufung (§ 252 BAO zufolge) als unbegründet abzuweisen (vgl. zB…
…bei Neuerlassung des Haftungsbescheides zwingend Folge zu leisten (Bindungswirkung gemäß § 289 Abs. 1 BAO). Der UFS hat zwar in seiner Berufungsentscheidung UFS 31.03.2011, RV/0822-W/10, vom die Verschaffung der Kenntnis über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch im Wege der Akteneinsicht als ausreichend angesehen. …
…3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren gelten auch als Verlängerungshandlungen im abgeleiteten Verfahren. Die Einkommensteuer 2001 und 2002 sind grundsätzlich bereits absolut verjährt und hätte daher eine Anpassung nicht erfolgen dürfen (sofern…
…Rechtssicherheit (Bindungswirkung) durch einen Auskunftsbescheid zu erlangen. Ein solches Interesse kann auch vorliegen, wenn die Rechtsfrage vorweg in einer Auskunft des Finanzamtes beantwortet wurde. Ein solches Interesse des Antragstellers kann auch bestehen, wenn es um die rechtliche Beurteilung einer möglicherweise als Missbrauch (im Sinn des…
…Dies gilt auch für die rechnerische Körperschaftsteuer. Obwohl der Gruppenträger die gesamte Körperschaftsteuer der Gruppe an das Finanzamt abführt, ist die Steuerbelastung im Zuge der Bewertung nach dem Wiener Verfahren beim Gruppenträger bzw. beim jeweiligen Gruppenmitglied zu berücksichtigen, da zwischen Gruppenträgern und Gruppenmitgliedern entsprechende Ausgleichsvereinbarungen…
Im Rahmen der Kassenrichtlinie 2012 wurden die Rechtsgrundlagen, die bei der Führung von Büchern, Aufzeichnungen und der Losungsermittlung zu beachten sind, näher beschrieben (Details siehe Kassenrichtlinie 2012 Abschn. 2.1. und Abschn. 3.1.). Um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu beurteilen und überprüfen zu können…
…werden zwischen Kammer und Leitungsbetreiber Rahmenverträge erstellt, in denen die Entschädigungszahlungen nach den einzelnen Komponenten aufgegliedert werden. Richtsätze und Aufgliederung sind Empfehlungen an die Kammermitglieder und entfalten keine Bindungswirkung für die Finanzverwaltung. Bestehen im Einzelfall Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Ansätze für Bodenwertminderung, Rechtseinräumung…
…früheres Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 1 und 2 EStG 1988. Die gesetzliche Definition des Dienstverhältnisses ist eine eigenständige des Steuerrechts. Sie ist weder dem bürgerlichen Recht, noch dem Sozialversicherungsrecht, noch anderen Rechtsgebieten entnommen. Eine Bindungswirkung durch das Steuerrecht besteht nur im Verhältnis zur…
…oder ein vergleichbares innerstaatliches Rechtsmittel im anderen Mitgliedstaat offen. Führt eines dieser Rechtsmittel zu einer Aufhebung der Zurückweisung, dann steht der Rechtsweg zum Beratenden Ausschuss wieder offen. Sollte allerdings ein österreichisches Gericht oder ein ausländisches Gericht, dessen Entscheidung eine Bindungswirkung für die ausländische zuständige Behörde…
…erteilte Auskünfte unter den Begriff des Vorbescheids, die bloß eine "Bindungswirkung" nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auslösen. Dafür ist jedoch erforderlich, dass diese von der tatsächlich zuständigen Behörde erteilt wurden. Da im Allgemeinen nicht ausschlaggebend ist, ob der die Auskunft erteilende Organwalter der…
…keine Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide nach § 21 Abs. 3 UStG 1994 erlassen wurden, ist über die Frage des Bestandes der Abgabenschuld im Haftungsverfahren als Vorfrage abzusprechen (vgl. VwGH 13.09.2006, 2003/13/0131). Eine Bindungswirkung zwischen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid/en (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) und Umsatzsteuerveranlagungsbescheid (§ 21 Abs…
…ist (§ 10 Abs. 4 EU-BStbG). Es ist jedoch die Bindungswirkung von gerichtlichen Entscheidungen zu beachten, welche die Handlungsmöglichkeiten der österreichischen zuständigen Behörde im Verständigungsverfahren einschränkt und den Zugang zum Schiedsverfahren verhindert (siehe Kapitel B.1.1.1. bzw. C.1.4.). Ergeht eine gerichtliche…