RIS AI
8 Treffer385 msnur geltende Fassungen
BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Da Betriebsvorrichtungen (Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 nicht zum Grundstück gerechnet werden, sind auch Baurechte an Grundstücken mit einer Betriebsvorrichtung wie ein unbebautes Grundstück zu bewerten. Im Ergebnis kann für Baurechte…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Da Betriebsvorrichtungen (Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 nicht zum Grundstück gerechnet werden, sind auch Baurechte an Grundstücken mit einer Betriebsvorrichtung wie ein unbebautes Grundstück zu bewerten. Zur Berücksichtigung der Dauer des…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…Recht auf Vorsteuerabzug zukomme (vgl. VwGH 25.10.2011, 2008/15/0299 ). Auch im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Grundstücksübertragung sowie der späteren Errichtung und Abtretung der Straßenanlage (= Betriebsvorrichtung) von einer (Werk-)Lieferung an die öffentliche Hand auszugehen. Angesichts der vorherigen Grundstücksübertragung und Umwidmung…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…Plänen folgende Würdigung: 1. Grund und Boden sind als Grundvermögen, in der Grundstückshauptgruppe Geschäftsgrundstück (gewerblich- industrielle Nutzung) zu bewerten. 2. Bei den Behältern handelt es sich in diesem konkreten Fall um Betriebsvorrichtungen. 3. Sind Gebäude (zB Einhausungen, Technikcontainer) vorhanden, wären diese nach der Bauklasse 17…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 oder liegen vom restlichen Grundstück abzugrenzende und der Umsatzsteuer unterliegende Betriebsvorrichtungen vor? Da unter Betriebsvorrichtung alle jene sonstigen Vorrichtungen zu verstehen sind, die von Menschenhand geschaffen wurden und, ohne Gebäude zu sein, dem Betrieb…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…alle zum Betrieb des Kraftwerkes erforderlichen Betriebsvorrichtungen. An der Zerlegung nimmt eine Gemeinde teil, wenn sich in dieser eine Betriebsanlage befindet. Der Rückstau wird regelmäßig nur dann bei der Zerlegung Berücksichtigung finden, wenn er Teil des Stauraumes ist und Betriebsvorrichtungen auf dem Boden der Ufergemeinde…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…Flächen für Beschneiungsanlagen (zB Speicherteiche) ua. sind (wären) im Grundvermögen zu bewerten. Da die Berg- und Talstationen vielfach nur als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, ist idR kein Gebäudewert festzustellen. Beurteilt man die Berg- und Talstationen jeweils als eigene wirtschaftliche Einheit, ergibt sich meistens auch kein Einheitswert…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 gegeben, wobei jedoch zur Steuerpflicht optiert werden kann. Nicht unter diese Befreiung fällt die Vermietung und Verpachtung von Maschinen, Betriebsvorrichtungen und sonstigen beweglichen Gegenständen (z.B. das Hotelinventar, wie die Zimmereinrichtung und Hotelküche, Teppiche, Hotelwäsche u. dgl…