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BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Solche Bescheide haben aber insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als sie durch Erlassung eines diese Zeiträume umfassenden Umsatzsteuerjahresbescheides (§ 21 Abs. 4 UStG 1994) außer Kraft gesetzt werden. Durch die erlassenen Umsatzsteuerjahresbescheide scheiden Bescheide betreffend Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Zeiträume aus dem Rechtsbestand aus. Gemäß…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…1 UStG 1994) gelten zwar als Steuererklärungen; für die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen gilt jedoch § 21 Abs. 3 UStG 1994 (als speziellere Norm im Verhältnis zu § 201 BAO). 2. Offensichtliche Unrichtigkeiten § 293b BAO ermöglicht die Berichtigung von Bescheiden insoweit, als deren Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…scheiden Bescheide betreffend Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen aus dem Rechtsbestand aus (vgl. VwGH 20.02.2008, 2006/15/0339). Erfolgte die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides während eines gegen den Festsetzungsbescheid anhängigen Berufungsverfahrens, so trat der Jahresbescheid iSd § 274 erster Satz BAO (idF vor FVwGG 2012) an die…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…Festsetzung unterliegt der Entscheidungspflicht; daher ist über den Antrag stets mit Bescheid abzusprechen. Der Antrag ist insbesondere dann zurückzuweisen, wenn er verspätet ist (vgl. zB VwGH 27.01.2009, 2006/13/0096) oder wenn er von einem hiezu nicht Befugten gestellt ist. Erweist sich die…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…wurde oder die Selbstberechnung nicht richtig war), hat dieser Bescheid nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des diesen Zeitraum mitumfassenden Umsatzsteuerjahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Durch den Umsatzsteuerjahresbescheid scheiden Bescheide betreffend Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnabgaben Kalkulationsdifferenzen Beispiele für Umstände, die nicht auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Eine bloß abweichende, aber vertretbare Rechtsansicht (reine Rechtsfrage) Ein "echter" Sicherheitszuschlag (Eine notwendige Schätzung, auch eine "Globalschätzung", begründet in der Regel einen Verdacht) Eine bloß fahrlässige Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Lösung Die Festsetzung von Berufungszinsen setzt gemäß § 205a Abs. 1 BAO ua. voraus, dass die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeiten als Folge einer Berufung erfolgt. Antragsbefugt ist daher jener Abgabepflichtige, dem gegenüber der Bescheid über die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit wirkt. Da noch keine solche Herabsetzung erfolgt ist…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…betreffenden Vorgang insgesamt eine IZP von 130.000 Euro lukriert wird. 26.2. Frage Im vorliegenden Fall ergibt sich einerseits das Problem der Verjährung des Abgaben- bzw. Rückzahlungsanspruches, andererseits aber auch die Frage, nach welchem Verfahrenstitel der rechtskräftige Bescheid über die Zuerkennung der IZP bei…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…4 UStG 1994 ) ist gegebenenfalls auch über die Höhe der einzelnen Umsatzsteuervorauszahlungsbeträge und deren Fälligkeitszeitpunkte abzusprechen, wenn dies aus Rechtsschutzgründen (insbesondere wegen Säumniszuschlägen) erforderlich ist. 2. Im Bescheid über die Feststellung von Einkünften ( § 188 BAO ) fehlt der Abspruch, ob die dort ausgewiesenen Verluste vortragsfähig sind. …

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Einkommensteuer 2000 betreffender Bescheid über die Festsetzung von Gutschriftszinsen (Zinsenhöhe: 20.000) zugestellt. Diese Gutschrift ist auf die offenen Nachforderungszinsen (und nicht auf die ältere verbuchte Abgabenschuldigkeit, nämlich die Einkommensteuer 1999) zu verrechnen (mit Wirksamkeit vom 5. November 2001). 9.2 Haftung Die Anspruchszinsen sind…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…den Bescheid über die Feststellung der Einkünfte). 2.6.2. Form des Antrages Der Antrag auf Festsetzung von Beschwerdezinsen ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Er ist daher im Allgemeinen schriftlich zu stellen (zulässig ist auch die…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Anwendungsbereich des § 295a BAO 8.1. Betroffene Bescheide Gemäß § 295a BAO abänderbar sind nur Bescheide, die über den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches absprechen. Dies sind insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO), Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), gemäß § 202 BAO ergehende…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Zur Berücksichtigung der Anspruchszinsen (§ 205 BAO) bei der Festsetzung von…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…andere Bescheide beeinflussen (zB VwGH 14.5.1991, 90/14/0149; VwGH 10.11.1993, 92/13/0176). Derartige "grundlagenbescheidähnliche" Bescheide sind beispielsweise über die Höhe von Verlusten absprechende Bescheide (zB Feststellungsbescheide, Einkommensteuerbescheide, Körperschaftsteuerbescheide) für Verlustvorträge (§ 18 Abs. 6 EStG 1988), somit für die Jahre…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…abgeleitete Bescheide gemäß § 295 Abs. 1 BAO. In diesen automationsunterstützt ergangenen Bescheiden werden keine Feststellungen über den Verlustvortrag vorgenommen. 17.2. Frage Wie und in welchen Bescheiden kann/muss über die Vortragsfähigkeit von Verlusten abgesprochen werden? 17.3. Lösung Der Zweck einer Feststellung von Einkünften…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Schiedsverfahrens (Bescheid der zuständigen Behörde gem. § 48 Abs. 2 oder Abs. 3 BAO) zu verfügen (vgl. § 212a Abs. 5a BAO). Ist die strittige Abgabenschuld bereits (teilweise) bezahlt worden und eine Aussetzung der Einhebung daher (teilweise) nicht mehr möglich, besteht die Möglichkeit der Festsetzung von Beschwerdezinsen…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…diesen Fällen über Aufforderung ein Fremdvergleich (Punkt 1.1.3.) anzustellen. 1.1.5. Verkauf infolge wirtschaftlicher Notlage Entspricht im Falle eines Notverkaufs der erzielte Kaufpreis dem gemeinen Wert? Oder liegen in diesem Fall ("Verschleuderung von Wirtschaftsgütern infolge wirtschaftlicher Notlage") persönliche Verhältnisse vor, die beim…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…weil über die Antragssache "Verlängerung der Beschwerdefrist" bereits abgesprochen wurde (ne bis in idem). Einem solchen Antrag kommt auch keine hemmende Wirkung zu (vgl. Ritz, BAO5, § 245 Tz 26). Wie oft und wie lange solche Verlängerungen gewährt werden können bzw. zu gewähren sind, hängt von…

BMF-010220/0085-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung von Biermischgetränken
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0085-IV/5/201918.04.2019

…Rechtslage zu klären. Es verschafft daher allenfalls eine neue rechtliche Erkenntnis, die zu einer anderen rechtlichen Würdigung eines verwirklichten Sachverhaltes führt, lässt aber den Sachverhalt (und auch etwa einen früheren, Tatbestandswirkung entfaltenden, Bescheid) unberührt. Ein Antrag auf Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 Abs. 2 Z…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Daher sind die Einkünftebezieher namentlich zu nennen. Das Erfordernis der namentlichen Nennung besteht übrigens auch für "Nichtfeststellungsbescheide" (vgl. § 190 Abs. 1 BAO). Nach § 101 Abs. 4 BAO sind nach Beendigung Bescheide über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) einer nach…