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05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…die Anspruchszinsen. Daher hat § 205 BAO keine Folgen für die Festsetzung solcher Nebenansprüche sowie auf die Abänderung und Aufhebung von solche Nebenansprüche festsetzenden Abgabenbescheiden. Für Verspätungszuschläge (§ 135 BAO) ist bei der Ermessensübung allerdings die Höhe der Anspruchszinsen im Allgemeinen nicht außer Acht zu lassen. Soweit…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…die Berufungsentscheidungen abändern, aufheben oder ersetzen. Als abändernde, aufhebende oder ersetzende Bescheide im Sinn dieser Bestimmung kommen nach Ansicht des VwGH nur solche Bescheide in Betracht, die nicht nur dieselbe Abgabenart, sondern auch denselben Zeitraum zum Gegenstand haben. Dies trifft im Fall von Umsatzsteuerjahresbescheiden und…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…des Inhaltes des Grundlagenbescheides) im Zeitpunkt der Erlassung des abgeleiteten Bescheides ergibt. Verfahrenstitel zur Abänderung oder Aufhebung von Feststellungsbescheiden sind beispielsweise § 276 Abs. 1 BAO (Berufungsvorentscheidung), § 289 Abs. 1 BAO (Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz), § 289 Abs. 2 BAO (Berufungsentscheidung), …

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…zusagekonforme Besteuerung erlischt insoweit, als sich die abgabenrechtliche Beurteilung, als Folge der Aufhebung oder Änderung der dem Bescheid zugrunde gelegten Abgabenvorschriften, ändert. Die Bescheidwirkungen fallen nicht durch Änderungen der Rechtsprechung (zB des VwGH) oder von Erlässen (des BMF) weg. 8. Rechtsschutz 8.1. Berufung Der…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…bezüglich von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassener Bescheide (zB Berufungsentscheidungen). 3.2. Form und Inhalt des Antrags Auf Berichtigung gerichtete Anträge sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Solche Anträge sind somit im Allgemeinen schriftlich (auch im Wege von…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

1. Zuständigkeit Die Abgabenbehörden erster Instanz sind zur Aufhebung von ihnen erlassener Bescheide befugt. Dies sind nicht nur Finanzämter, sondern auch Finanzlandesdirektionen (zB für Bescheide nach § 44 Abs. 2 BAO oder nach § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988) und das Bundesministerium für Finanzen (zB…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…gilt beispielsweise für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO) betreffende Berufungsvorentscheidungen. Im Berufungsverfahren können nur einheitliche Entscheidungen getroffen werden. Die Berufungsentscheidung wirkt für und gegen die gleichen Personen wie der angefochtene Bescheid (§ 290 Abs. 1 BAO). Ausnahmen von diesem Grundsatz normiert § 290 Abs. 3 BAO (siehe Abschnitt 7…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Erwerbes Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet hat. Rückwirkende Ereignisse sind die (nachträgliche) Entrichtung einer solchen Steuer sowie die Verminderung des Entrichtungsbetrages (zB als Folge einer Aufhebung des Erbschaftssteuerbescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO, einer Wiederaufnahme (§ 303 BAO) des betreffenden Verfahrens oder einer Festsetzung von Erbschaftssteuer gemäß …

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…nicht ein Rechtsmittelverfahren im zugrunde liegenden Feststellungsverfahren ohnehin anhängig ist - auch in diesem Verfahren wird sich die Frage eines Nichtbescheides stellen - erscheint ein Überprüfung (und eigene Beurteilung) der Wirksamkeit (Bescheidqualität) des von der Berufungsentscheidung angesprochenen Feststellungsbescheides durch das für das Feststellungsverfahren zuständige Finanzamt zweckmäßig. 4…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…die Berufungszurücknahme erfolgt über Antrag und ist bis zum genannten Zeitpunkt zulässig. Die Entscheidung über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide obliegt gemäß § 260 BAO dem UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die formelle Rechtskraft einer (zweitinstanzlichen) Berufungsentscheidung tritt mit ihrer Bekanntgabe (idR durch Zustellung) ein…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch den…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Einbringung der Bescheidbeschwerde können Abgabenbehörden beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder abändern noch aufheben (§ 300 Abs. 1 erster Satz BAO). Solche Abänderungen oder Aufhebungen sind beispielsweise Berichtigungen gemäß § 293 BAO (zB Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern), Berichtigungen gemäß …

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…verteilten Einkünfte vermindert werden, was mit der ertragsteuerlichen Gewinn- oder Überschussermittlung nicht im Einklang stünde. Dem FA bleibt unter diesen Umständen im Beschwerdeverfahren nur die Aufhebung und Neuerlassung des Feststellungsbescheides an den richtigen bzw. vollständigen Kreis von in Summe neun Einkünftebeziehern, um auch der materiellen…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…0040; VwGH 28.10.1993, 93/14/0123). Gegenständlich liegt ein Fall vor, in dem die abgabenrechtliche Beurteilung (Klärung der Rechtsfrage) bei gleichem Sachverhalt von der Berufungsentscheidung im Parallel- bzw. Korrespondenzfall bestimmt wird. Die Rechtsbeurteilung im Instanzenzug ist in einem Abgabenverfahren betreffend den gleichen Zeitraum…

2021-0.856.232Sammelerlass zur Aufhebung von Erlässen des BMF zur Bereinigung bereits veralteter Rechtsaussagen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.856.23207.12.2021

…0280/2-IV/2/79, AÖF 1980/68, betreffend Behandlung unfrankierter oder ungenügend frankierter Briefsendungen an Finanzbehörden ist inhaltlich überholt und in der Praxis nicht mehr von Relevanz und daher aufzuheben. (4) Der Erlass des BMF vom 17. Mai 1994, Z 05 1501/1-IV…

2020-0.700.830Sammelerlass zur Aufhebung von Erlässen des BMF zwecks Bereinigung überholter Aussagen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.700.83030.10.2020

…AÖFV Nr. 239/2003 betreffend die Durchführung der Vollstreckungsamtshilfe nach dem EG-VAHG (EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz) ist durch Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (vgl…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…Abs. 2 BAO) hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Rechtskraft eingetreten ist (§ 10 Abs. 6 KommStG 1993). Die Erlassung (Abänderung, Aufhebung) von Zerlegungsbescheiden unterliegt nicht der Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung; §§ 207 bis 209a BAO). Hingegen befristet die Bemessungsverjährung das Recht, Kommunalsteuerbescheide (erstmals) zu erlassen bzw. solche…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…gegen die Aufhebung des Feststellungsbescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO. Die Beschwerde richtet sich gegen einen Einheitswertbescheid: Ist der Einheitswert (oder ein Mehrfaches des Einheitswertes) Bemessungsgrundlage für eine Abgabe (zB § 6 GrEStG 1987), so ist die Höhe einer solchen Abgabenschuldigkeit mittelbar abhängig von der Erledigung…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…ausdrückliche Begehren auf ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Abgabenbescheides genügt für § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO (VwGH 30.9.1998, 93/13/0258). Dies gilt auch für Anträge auf ersatzlose Aufhebung von Haftungsbescheiden (VwGH 28.1.1998, 96/13/0081) oder von Beschlagnahmebescheiden. …

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…anpassen? 4.4. Lösung Auf Grund des neuen § 300 Abs. 1 "BAO neu" ist eine Änderung oder Aufhebung von beim Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheiden nicht mehr möglich. Der Beschwerdeführer kann jedoch die Herabsetzung der Einkommensteuer vor Erledigung der Bescheidbeschwerde erreichen, indem er der Änderung bzw. Anpassung …