…die von § 25 EStG 1988 erfasst werden und daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, regelmäßig unter jene Zuteilungsregel der österreichischen DBA, die dem Art. 15 OECD-MA nachgebildet sind. Ist ihr Arbeitgeber die österreichische Bildungseinrichtung, wird das Besteuerungsrecht Österreich selbst dann zugeteilt, wenn die inländische…
…auch hinsichtlich jener Lohnbestandteile wahrzunehmen, die auf die im Ausland ausgeübten Tätigkeiten entfallen. Aus zwischenstaatlicher Sicht ist gemäß der dem Art. 15 OECD-MA nachgebildeten Zuteilungsnorm des jeweiligen DBA zu prüfen, wie lange der Auslandsaufenthalt des inländischen Arbeitnehmers im Ausland beträgt. Bei einem länger als…
…Sinne des DBA anzunehmen sein, würde selbst bei einer kurzfristigen - also einer nicht länger als 183 Tagen dauernden - Entsendung des österreichischen Arbeitnehmers zur ausländischen Muttergesellschaft das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats auf Grund von Art. 15 Abs. 2 lit. c OECD-MA aufleben. Dabei wäre in Österreich…
… 37b Abs. 5 AMSG). Eine Kurzarbeitsunterstützung, die ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer bezahlt, ist im Anwendungsbereich einer dem Art. 15 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung aufgrund des Kausalitätsprinzips in jenem Staat zu besteuern, in dem die Tätigkeit, auf welche sich die Kurzarbeitsunterstützung bezieht, ausgeübt worden wäre…
…solchen Fällen Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens anzuwenden und es ist folglich diese Frage nach dem innerstaatlichen Recht der das Abkommen anwendenden Staaten zu entscheiden (Z 8.7 OECD-Kommentar zu Artikel 15 OECD-MA). Da Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens beiden DBA…
…der Arbeitnehmer zwischen der Einräumung der Option ("granting") und der Erlangung des Ausübungsrechts (Ende der Sperrfrist "vesting") gearbeitet hat (siehe insbes. Z 12.7 des OECD-Kommentars zu Art. 15 OECD-MA). Eine Steuerfreistellung in Österreich setzt jedoch ein korrespondierendes Abkommensverständnis im DBA-Partnerstaat voraus…
…Ausübung öffentlicher Funktionen (Artikel 19 OECD-MA) ausscheidet. 4. Im DBA-Ausland ansässige Gastlehrer, die von § 25 EStG 1988 erfasst werden und daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, fallen demgegenüber regelmäßig unter jene Zuteilungsregel der österreichischen DBA, die dem Artikel 15 OECD-MA nachgebildet sind…
…Das DBA-Recht enthält keine speziellen verfahrensrechtlichen Bestimmungen betreffend die Nachweisführung. Auch im Zusammenhang mit dem Nachweis eines Auslandsaufenthalts zur Feststellung der allfälligen Anwendung der sog. 183-Tage-Klausel (Art. 15 Abs 2 OECD-MA) sind daher die allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts, insb § 138 BAO…
…2003), kann in der vorliegenden Tätigkeit keine unterstützende Hilfstätigkeit iSd OECD-MA erachtet werden. Dementsprechend sind örtliche Einrichtungen, die der Produktvermarktung dienen, nicht mehr bloße Hilfseinrichtungen (EAS 2939, 22.02.2008). 1.2. Art. 5 und 15 DBA Deutschland - Waschräume an Autobahntankstellen 1.2.1…
Die meisten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten eine dem Artikel 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens nachgebildete Bestimmung. Diese sieht vor, dass bei einer Auslandsentsendung eines Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen nicht auf den Tätigkeitsstaat (den "anderen Staat…
…1)Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031, entschieden, dass der Begriff "Arbeitgeber" in der 183-Tage-Klausel von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist. Im Fall einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräftegestellung…
…besteuert Österreich die Sonderklassegebühren nach Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Deutschland besteuert nach Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens. 20. Aufgrund der in Nummer 16 des Protokolls zum Abkommen enthaltenen Maßgeblichkeit des OECD-Musterkommentars zur Auslegung des Abkommens…
…nicht geführt werden müssen, kann aus steuerlicher Sicht keine Bedeutung beigemessen werden. 2. Gegenberichtigung im kurzen Weg nach Eintritt der innerstaatlichen Verjährung 2.1. Bezughabende Norm Art. 7 und Art. 25 Abs. 2 letzter Satz OECD-MA, § 6 Z 6 EStG 1988; VPR 2010 Rz…
…Vertragsstaaten, wie im OECD-MA 2017 vorgesehen. 14 Dies entspricht auch dem Mindeststandard des Aktionspunktes 14, der durch Art. 16 Abs. 1 MLI umgesetzt wird. 15 Informationen zu zuständigen Behörden und Verfahrensvorschriften ausländischer Staaten enthält die OECD-Datenbank "Country Profiles on Mutual Agreement Procedures", abrufbar…
…- C.3.4. erläuterten Abweichungen. C.4. Abschluss des Schiedsverfahrens und Umsetzung C.4.1. Abschluss des Schiedsverfahrens nach OECD-MA (Art. 25 Abs. 5) Das Schiedsverfahren endet grundsätzlich mit dem Schiedsspruch. Die Frist für seine Bekanntgabe und die Methode der Meinungsbildung des Schiedsgerichts sind…
…§ 48d ff BAO sind anwendbar. Zusätzlich kommen etwaige in den anwendbaren DBA (etwa Art. 26 OECD-MA) verankerte Geheimhaltungspflichten zur Anwendung. Im Anwendungsbereich des Teils VI des MLI (siehe Kapitel A.2.1.5 sowie Anhang 3), stellt Art. 19 Abs. 2 MLI das Verhältnis…
…Art. 25 Abs. 5 OECD-MA. Zusätzlich werden durch das MLI neue Schiedsklauseln eingeführt (siehe Kapitel A.2.1.5.). Sonderfall Deutschland: Wird ein Verständigungsverfahren mit Deutschland nicht innerhalb von 3 Jahren ab Verfahrenseinleitung abgeschlossen, ist der Abgabepflichtige, der das Verständigungsverfahren beantragt hat, gemäß Art…
…11 (VPDG) | 447 bis 448 | 12 (VPDG) | 449 | 14 (VPDG) | 450 | - | 451 bis 455 | 15 bis 19 (VPDG) | 456 | 19a (VPDG) | 457 bis 458 | 20 bis 21 (VPDG) | 459 | 21a (VPDG…
…Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Deutschland besteuert nach Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens. 4.Aufgrund der in Nummer 16 des Protokolls zum Abkommen enthaltenen Maßgeblichkeit des OECD-Musterkommentars zur Auslegung des Abkommens ist bei einem positiven Qualifikationskonflikt…
…im DBA-Deutschland 4.1. Bezughabende Norm Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland 4.2. Sachverhalt Der deutsche BFH verwirft iZm Abfindungen regelmäßig das Kausalitätsprinzip und erachtet in ständiger Rechtsprechung den Ansässigkeitsstaat des Einkünfteempfängers gemäß Artikel 15 Abs. 1 OECD-MA als besteuerungsberechtigt (vgl. BFH…