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BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…vereinbart worden ist, wird das Treuhandverhältnis aufgelöst. Der Übergang des zivilrechtlichen Eigentums des Grundstückes auf den Treugeber A verwirklicht einen Tatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG 1987. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist das Dreifache des Einheitswertes. 2. A (Treugeber) hat B (Treuhänder) beauftragt, im eigenen…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…Z 4 GrEStG 1987 sowohl der Geschenkgeber als auch der Geschenknehmer Steuerschuldner (Gesamtschuldverhältnis - § 6 BAO). Bei Schenkungen auf den Todesfall ist der Erwerber Steuerschuldner. Tritt ein Grundstückserwerb aufgrund einer Schenkung auf den Todesfall ein, so entsteht die Grunderwerbsteuerschuld mit dem Tod des Geschenkgebers (§ 8 Abs…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…auch dann ex lege, wenn er den halben Mindestanteil des Verstorbenen ohnedies von Todes wegen allein erwerben würde. Dieser unmittelbare gesetzliche Übergang des Eigentums stellt keinen erbrechtlichen Erwerb dar, sondern einen wohnungseigentumsrechtlichen Erwerb sui generis, welcher der Grunderwerbsteuer unterliegt. § 4 Abs. 2 Z 4 GrEStG…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…3.2. Anzeige und Abgabenerklärung bei nachträglicher Erhöhung der Gegenleistung Wie erfolgt die Anzeige der nachträglichen Erhöhung der Gegenleistung? Ist eine Abgabenerklärung auch dann elektronisch zu übermitteln, wenn es zu keiner Änderung der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage kommt? Lösung: Es liegt ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor, der elektronisch…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…Steuerschuldnern und dem Parteienvertreter bei jedem einzelnen der Grunderwerbsteuer oder der Gesellschaftsteuer unterliegenden Rechtsvorgang frei, ob sie von der Selbstberechnung Gebrauch machen wollen oder diesen Vorgang beim Finanzamt anzeigen (§ 10 GrEStG 1987, § 10 KVG). 2.3.2 Eine Selbstberechnung ist nicht zulässig bei der Anwendung…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…über Anzeige der Abgabenbehörde im Disziplinarverfahren zu entscheiden (§ 9 Abs. 2 zweiter Satz BAO). Die Haftungseinschränkung setzt voraus, dass der Parteienvertreter in berufstypisch beratender Funktion tätig ist. § 9 Abs. 2 BAO gilt beispielsweise nicht für Handlungen, die der Parteienvertreter als Masseverwalter oder als Geschäftsführer einer…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…Die Anzeige muss bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats ab Verwirklichung des Erwerbsvorganges erfolgen. Was ist, wenn ein geschenktes oder von Todes wegen erworbenes Grundstück wieder herausgegeben werden muss? Die Grunderwerbsteuer wird auf Antrag erstattet, wenn das geschenkte Grundstück auf Grund eines Rechtsanspruches oder…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…04). Behandlung eines stillen Gesellschafters als Mitunternehmer, obwohl aus dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag ersichtlich war, dass er im Falle seines Ausscheidens nicht an den stillen Reserven samt Firmenwert beteiligt ist (VwGH 22.12.2004, 2004/15/0126). Sofortige gewinnmindernde Absetzung der Grunderwerbsteuer an Stelle der Aktivierung…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

… 121 a Abs. 3 BAO hintanzustellen, sodass eine Anzeige beim Finanzamt für den Parteienvertreter zulässig ist. Wirken mehrere Parteienvertreter am Zustandekommen des Erwerbsvorganges (somit der Schenkung oder Zweckzuwendung) mit, so trifft jeden Vertreter die Anzeigepflicht. Die sich aus dem "Mitwirken" ergebende Anzeigepflicht besteht unabhängig davon…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

…dem Finanzamt anzeigt. Haftungsrelevant sind nur Erklärungen, für die eine Verpflichtung zur Einreichung bestand, somit beispielsweise Einkommensteuererklärungen (§ 42 EStG 1988), Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen (§ 21 Abs. 4 UStG 1994), Grunderwerbsteuererklärungen (§ 10 GrEStG 1987). Die Haftung betrifft daher Lohnsteuer nur dann, wenn der Abgabepflichtige auf Grund eines Bescheides…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen keine Bedenken davon auszugehen, dass für die verschobenen Anteile der gemeine Wert mit Null anzusetzen ist, wenn ein (vertraglicher) Anspruch auf eine unentgeltliche Anteilsberichtigung…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…Teilflächen von Grundstücken in das öffentliche Gut einer Gemeinde ist im Hinblick auf § 6 Abs. 1 lit. b zweiter Satz GrEStG 1987 der gemeine Wert in Höhe des einfachen Einheitswerts bzw. des auf die Fläche des abzutretenden Grundstücksteiles entfallenden Einheitswertanteils Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. 4…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…letzter Satz BewG 1955) als Gegenleistung heranzuziehen? Lösung: Es handelt sich um eine entgeltliche Baurechtseinräumung, für welche gemäß der Info des BMF vom 13.05.2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG 1955…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…a UStG 1994 vor? Nach der ständigen Rechtsprechung ist der Begriff des "Bauherrn" für die Grunderwerbsteuer und die Umsatzsteuer einheitlich auszulegen. Das bedeutet jedoch umsatzsteuerrechtlich nicht, dass Leistungen des Grundstücksveräußerers und Leistungen Dritter zu einem einheitlichen Grundstückserwerb zusammengefasst werden können. Nur die Grundstückslieferung ist daher…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

1. Umfang der wesentlichen Grundlagen eines (Teil)Betriebes bei freiberuflichen Zusammenschlüssen 1.1. Bezughabende Norm und Richtlinien § 23 Abs. 2 UmgrStG iVm § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG; UmgrStR 2002 Rz 1355 ff; EStR 2000 Rz 5507 ff, 5594, 5605 1.2. Zurückbehaltung der Hausapotheke…

BMF-010203/0328-VI/6/2013Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 EStG 1988 - Pauschale Einkünfteermittlung bei privaten Grundstücksveräußerungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0328-VI/6/201328.06.2013

…des § 30 EStG 1988 ist ersichtlich, dass Abs. 4 nur eine Sondernorm für bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung beim Veräußerer vorhandene Grundstücke darstellt. Für Grundstücke die erst danach angeschafft werden gilt die bereits zum Anschaffungszeitpunkt geltende allgemeine Regelung des § 30 Abs. 3 EStG…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

… 8 Abs. 4 ErbStG 1955 festzusetzende Erbschaftssteuer des Pflichtteilsberechtigten. Weiters fällt Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von 29.000 (Gegenleistung für den Erwerb des restlichen dreifachen Einheitswertes von 9.338,98) an. 2. Der Erbin ist zusätzlich zum übrigen Erbanfall der anteilige Einheitswert in…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der gesamte Grund und Boden gehören zu…

BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…Abflussprinzips bedingte Abweichung des Besteuerungsergebnisses vom tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnis von so großem Gewicht, dass sie nach dem Willen des Gesetzgebers eine den Bilanzierungsgrundsätzen entsprechende Behandlung erfahren sollen. Vom Anwendungsbereich sind daher nur Wirtschaftsgüter erfasst, die wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

Nach den Bestimmungen des § 5 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BoSchätzG 1970) wird kundgemacht, dass das Bundesmusterstück Nr. 103 in Greith (1. Teilkundmachung) infolge Verwaldung dieser Fläche und das Bundesmusterstück Nr. 104 in St. Veit am Vogau (1. Teilkundmachung) infolge Verbauung dieser Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung…