…Anrechnung ausländischer Steuer bei begünstigter Montageregelung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 4.1. Bezughabende Norm Art. 23 B OECD-Musterabkommen 4.2. Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer wird von seinem österreichischen Arbeitgeber für länger als 6 Monate in einen DBA-Partnerstaat…
…2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden: Der Komplementär (meist Vater) entnimmt den entsprechenden Betrag von seinem Verrechnungskonto und überweist diesen an den (die) Kommanditisten (meist Kinder) zur Abdeckung der aufgelaufenen Verlustbeträge. In…
…die von österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragen werden. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA dürfen Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, abweichend von Artikel 18 Absatz 1 des DBA nur in diesem anderen Staat besteuert werden…
…Steuerrecht (Phillipp-Loukota-Jirousek) ist in Fällen, in denen Teile des im Quellenstaat besteuerten Betrages im Wohnsitzstaat nicht als Einkommen gelten, die Steuer des Quellenstaates insoweit von der Anrechnung ausgeschlossen, als sie auf diesen besonderen Einkommensteil entfällt. Beim Anrechnungsverfahren ist sodann die österreichische Einkommensteuer auf…
…Umsatz der Gewinn abgezogen wird (bzw. im Verlustfall der Umsatz um den Verlust erhöht wird). Sofern den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einem von Z 1 oder Z 2 erfassten Fall nicht bereits durch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen entsprochen wurde, rechtfertigen die erheblichen Auswirkungen der Kostenbelastung…
…nach der der "per item limitation" eigentümlichen gesonderten Berechnung je Einkunftsquelle). Die "per country limitation" gestattet aber nicht auch die Einbeziehung von nicht durch Anrechnung begünstigten Auslandseinkünften (EStR 2000 Rz 7585). Im angefragten Sachverhalt ist daher nur die unter lit. a aufgezeigte Lösung gerechtfertigt. 6…
…sodass die österreichische Einkommensteuer nach Anrechnung der ausländischen Steuer 25.000 (40.000 minus 15.000) betragen hätte. Im Ergebnis belastet daher im beschriebenen Beispielsfall die österreichische Einkommensteuer des Jahres 2008 in Höhe von 50.000 (75.000 abzüglich 25.000) die im Jahr 2007…
…VfGH 09.03.1987, B 605/85; VwGH 30.01.1991, 90/13/0043) - obwohl in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert - mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. 28. VwGH-Entscheidung 28.1. Sachverhalt Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine UFS-Entscheidung aufhebt, vergeht bis zum…
…Abfertigungen, Abfindungen und Urlaubsentschädigungen aus Anlass der Auflösung des Dienstverhältnisses, welche eine in einem Vertragsstaat ansässige Person nach Wegzug aus dem Tätigkeitsstaat von ihrem ehemaligen, im anderen Vertragsstaat ansässigen Arbeitgeber erhält, aufgrund der durch das maßgebliche innerstaatliche Recht dieses Staates gebotenen Anwendung des Abkommens nicht…
…III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr…
…Anrechnung kommen. Das Bundesministerium für Finanzen ist mit dem Ersuchen an die Schweiz herangetreten, entsprechende Informationen über Entlastungsmöglichkeiten in einem dem Steuerabzug nachgelagerten Verfahren in der Schweiz zur Verfügung zu stellen. Wie eine der Rechtslage entsprechende Erfassung der nsA Einkünfte organisiert werden kann, ist von…
…betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Zahlungen, die einem in Österreich ansässigen Grenzgänger im Sinne von Art…
…| 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | -10.000 | | -1.000 (1) | | -11.000 Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X3 ereignet: 1. Die A-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 5.000, wobei der steuerliche Gewinn nur 3.700 beträgt. 2…
…85/1972, AÖF Nr. 120/1972, enthält eine Bestimmung, die eine Anrechnung einer fiktiven portugiesischen Quellensteuer auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer vorsieht (vielfach als "Matching-Credit" bezeichnet). In Fällen, in denen diese Bestimmung in der Vergangenheit zur Anwendung kam, war Österreich verpflichtet, bei der steuerlichen…
…Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins benachbarte Allgäu/Deutschland (billigere Lebenshaltungskosten). Da die PVA die Pension gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA…
Aus gegebenem Anlaß teilt das Bundesministerium für Finanzen zur Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen folgendes mit: 1. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sieht vor, daß Rückvergütungen aus Personenversicherungen, die keine Nachversteuerung nach sich ziehen, zu einer entsprechenden Verminderung…
…die Frage der Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung ist gesondert zu beurteilen. Wofür der Zuschuss bei der empfangenden Gesellschaft verwendet wird, ist unbeachtlich. Es ist durchaus üblich, bei Verkauf von Gesellschaftsanteilen zivilrechtlich zu vereinbaren, dass Steuernachforderungen, die Zeiträume vor der Veräußerung betreffen, durch den Altgesellschafter abzudecken sind…
…danach, ob diese Ruhegehälter laufend ausgezahlt oder durch eine Einmalzahlung abgefunden werden. Sollte auf Schweizer Seite in Abrede gestellt werden, dass eine Pensionsabfindung vor Eintritt des Pensionsalters von Art. 18 des Abkommens erfasst sein könnte, dann lägen im Abkommen "nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte" vor, die…
…werden, da eine abkommenskonforme Anrechnung der ausländischen Steuern nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern nur im Veranlagungsweg vorgenommen werden kann. Wenn der österreichische Arbeitgeber in Fällen dieser Art nachweisen kann, dass die von ihm ausgezahlten Bezüge im DBA-Partnerstaat in abkommenskonformer Weise einer Besteuerung unterzogen werden, dann…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…