Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
…Abgaben durch Abgabenbescheid festzusetzen (§ 198 Abs. 1 BAO). Dies trifft auf die veranlagte Einkommensteuer/Körperschaftsteuer zu. Eine Abgabenfestsetzung vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes bzw. Besteuerungszeitraumes ist in den Steuergesetzen nicht vorgesehen und wäre aus diesem Grund rechtswidrig. Demzufolge kann für eine Forderungsanmeldung (§§ 102 ff IO) betreffend…
…Beschwerdevorentscheidung nach Eintritt der Verjährung (§ 209a Abs. 1 BAO) Gemäß § 209a Abs. 1 BAO steht einer Abgabenfestsetzung, die in einer Beschwerdevorentscheidung zu erfolgen hat, der Eintritt der Verjährung nicht entgegen. Verjährung im Sinn des § 209a Abs. 1 BAO ist auch die so genannte absolute Verjährung…
…Abs. 3 BAO)? 9. Vertretungsberechtigung von Bilanzbuchhaltern und Vorgangsweise bei Überschreiten der Befugnisse (§§ 1, 2 BibuG, § 84 BAO)? 10. Mittelbare Abhängigkeit einer Abgabenfestsetzung von der Erledigung einer Berufung im (Nicht-)Feststellungsverfahren (§§ 188, 191, 209a BAO)? 11. Haftung eines vom GmbH-Geschäftsführer bevollmächtigten Vertreters (§§ 9, 80…
…12. August 2006) ist für Bescheidaufhebungen gemäß § 299 BAO idF vor dem AbgRmRefG 2002 durch die Oberbehörde nicht anwendbar. Die vorläufige Abgabenfestsetzung vom 31. Juli 1996 ist daher wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr abänderbar. Der Bescheid bleibt im Status der Vorläufigkeit. Zu 2: Gemäß …
… 120 Abs. 1 BAO ergibt sich keine Anzeigepflicht für den Umstand, dass ein unbeschränkt Steuerpflichtiger erstmals einkommensteuerpflichtige Einkünfte erzielt. Es besteht keine generelle Anzeigepflicht für alle für die Abgabenfestsetzung maßgebenden Umstände. Daher umfasst die Anzeigepflicht beispielsweise nicht jede einzelne Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe. Ebenso wenig ist…
…Gutschriftszinsen) ist, die (möglichen) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Verzinsung von Nachforderungen soll Anträge auf Herabsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen unattraktiver machen sowie weiters der Tendenz entgegenwirken, zu Nachforderungen führende Abgabenerklärungen möglichst spät einzureichen. 3. Anwendungsbereich, Zinssatz…
…begründet. Die Nennung der Person, die die Leistung zu erbringen hat und die Art der Leistung müssen - jedenfalls bei Rückstandsausweisen, die auf Bescheiden mit Leistungsgebot (wie insbesondere Abgabenfestsetzungsbescheide und Haftungsbescheide) beruhen - mit den Leistungsgeboten übereinstimmen (vgl. VwGH 4.5.2023, Ra 2020/16/0114 mwN)…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…Feststellungsverfahrens (§ 188 BAO) gerichteten Berufung zur Änderung des abgeleiteten Abgabenbescheides. Die Mittelbarkeit betrifft jedoch stets nur die (betroffenen) mit der Berufung im Zusammenhang stehenden Abgabenarten und Veranlagungsjahre. Darüber hinausgehende Folgen der Berufungserledigung - dh. Möglichkeit der Abgabenfestsetzung trotz Eintrittes der Verjährung - für Vorjahre bzw. Folgejahre, die…
…strafbar. Beispiel: Die unrichtige Abgabenerklärung wird eingebracht, vor der Buchung wird jedoch die Unrichtigkeit bereits festgestellt, sodass die Abgabenfestsetzung richtig erfolgt. Ein Versuch setzt Vorsatz voraus; bei bloß fahrlässigem Handeln ist ein strafbarer Versuch nicht möglich. 4.3. Berücksichtigung von Ausschließungsgründen Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung…
…Beschwerdezinsen mit Bescheid festzusetzen. Die Festsetzung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörden. Wird in einer Beschwerdevorentscheidung zwar dem Beschwerdebegehren entsprochen, aber zB aufgrund der Berücksichtigung neuer Tatsachen dennoch eine höhere Abgabenfestsetzung vorgenommen, so kommt die Festsetzung von Beschwerdezinsen nicht in Betracht. Die Berücksichtigung vom Beschwerdeverfahren…
…16.1. Bezughabende Norm § 93 BAO 16.2. Sachverhalt Es liegt ein Nichtbescheid vor. Die vorgeschriebene Abgabenfestsetzung wurde jedoch entrichtet und der Abgabepflichtige bringt den Einwand des Nichtbescheides vor. 16.3. Fragestellung Wie ist die korrekte Vorgangsweise (innerhalb bzw. außerhalb der Rechtsmittelfrist)? 16.4. Lösung…
…unter anderem, dass, soweit die Verjährung der Festsetzung einer Abgabe in einem Erkenntnis (§ 279 BAO) nicht entgegenstehen würde, sie auch nicht der Abgabenfestsetzung in dem Bescheid der Abgabenbehörde entgegensteht, der den gemäß § 300 BAO aufgehobenen Bescheid ersetzt, wenn dieser Bescheid innerhalb der Frist des § 300…
…Eintritt der Verjährung kann eine Abgabenfestsetzung nicht mehr vorgenommen werden. Das beim BFG anhängige Rechtsmittel bewirkt nach der geltenden Rechtslage keine Ausnahme vom Verjährungseintritt. § 209a Abs. 2 BAO, wonach der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegensteht, wenn die Abgabenfestsetzung unmittelbar oder mittelbar von der…
…unabhängig von einer eventuell bereits eingetretenen Verjährung. Der gegenständliche Antrag wurde daher rechtzeitig gestellt. Gemäß § 209a Abs. 2 BAO steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn ein Antrag auf Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO vor Ablauf der Jahresfrist des…
…wirksam, wenn aus der Verzichtserklärung (Niederschrift) hervorgeht, dass dem Verzichtenden im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt des zu erwartenden Bescheides, bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen, bekannt waren. Weicht der Bescheid von diesen Angaben ab, so…
…Die Abgabenbehörden haben für Personen, deren Einkommen zur Beurteilung der Bedürftigkeit im Sinne des § 3 heranzuziehen ist, im Rahmen ihres Wirkungsbereiches im Ermittlungsverfahren festgestellte und für die Abgabenfestsetzung bedeutsame Daten den in § 13 angeführten Behörden bekannt zu geben, sofern 1. dies vom Beihilfenwerber beantragt wird…
…somit nicht die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Feststellungsverfahren, sondern die jeweiligen Abgabenverfahren der Beteiligten. Eine Bindungswirkung hinsichtlich eines Begründungsbestandteiles des Feststellungsbescheides für die Abgabenfestsetzung ist weder gesetzlich vorgesehen noch aus der Judikatur abzuleiten und scheidet somit aus. Betreffend Hinterziehungsverjährung sieht § 207 Abs. 2 BAO vor…