…ist, bei der Abgabenfestsetzung nur der noch nicht verjährte Teil abgeändert werden darf. Der bereits verjährte Teil der Abgabe darf zwar nochmals festgesetzt werden (aber nur in unveränderter Höhe)." Somit darf die Abgabenfestsetzung nur hinsichtlich des hinterzogenen Teils von der bisherigen Festsetzung abweichen (vgl. Ritz…
…nicht erklärt habe, sodass die Voraussetzungen für eine bescheidmäßige Abgabenfestsetzung gegeben seien und dass die Bemessungsgrundlagen im Zuge einer "Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Beiträge" durch Organe der Bundesfinanz oder eines Krankenversicherungsträgers erhoben worden seien. Ebenfalls mit Bescheid vom 02.05.2023, MA 6…
…3/2021, in Kraft, wonach einerseits der Antrag auf Aufhebung innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung zu stellen ist und andererseits der an die Stelle des aufgehobenen Bescheides tretenden Abgabenfestsetzung, soweit sie im das Dokument ersetzenden Bescheid enthaltene Feststellungen übernimmt, der Eintritt der Verjährung…
…festgestellt habe, verbiete es eine systemkonforme Auslegung der Verjährungsbestimmungen der BAO anzunehmen, der Behörde sei nach Ablauf der Bemessungsverjährungsfrist eine Abgabenfestsetzung zu Gunsten des Abgabenschuldners verwehrt, zumal es sich hiebei notwendigerweise um eine Herabsetzung der Abgabenschuld handle und damit im Umfang der Herabsetzung, materiell rechtlich…
…festgestellt habe, verbiete es eine systemkonforme Auslegung der Verjährungsbestimmungen der BAO anzunehmen, der Behörde sei nach Ablauf der Bemessungsverjährungsfrist eine Abgabenfestsetzung zu Gunsten des Abgabenschuldners verwehrt, zumal es sich hiebei notwendigerweise um eine Herabsetzung der Abgabenschuld handle und damit im Umfang der Herabsetzung, materiell rechtlich…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob für die Abgabenfestsetzung gem. § 201 BAO für die Jahre 2006 und 2007 die Bemessungsverjährung bereits eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin (Bf.) stellte am 30. September 2013 einen Antrag…
…Februar 1990, 89/13/0085, dargetan hat, wird das Recht bzw. die Pflicht der Abgabenbehörde, Abgabenansprüche im Abgabenfestsetzungsverfahren bescheidmäßig geltend zu machen, durch einen Zwangsausgleich nicht berührt. Erst im Abgabeneinhebungsverfahren ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Gemeinschuldner gemäß § 156 Abs. 1 KO durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden A, sowie die Richter B, C, D in der Beschwerdesache BF, Straße, Ort, vertreten durch Dr. Lohberger Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungs GmbH, Nonntaler Hauptstraße 49a, 5020 Salzburg gegen das FA Salzburg-Land, Aignerstraße 10, 5026 Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AB, Adr., vertreten durch die Winner & Wieser KG Steuerberatungsgesellschaft, Saalfeldnerstraße 14, 5700 Zell am See, gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 20. Jänner 2014 und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. September 2007 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…von der Bf. für die verfahrensgegenständliche Ware bereits zuvor im Rahmen der Selbstberechnung entrichtete Mineralölsteuer wurde bei dieser Vorschreibung entsprechend berücksichtigt. Die Bf. wendet sich gegen die Abgabenfestsetzung vor allem mit dem Einwand, die Vorschreibung der Mineralölsteuer stelle im konkreten Fall (u.a. wegen der…
…und zwar unabhängig davon, ob der Rechtsvorgänger (= hier die Vers.-Anstalt) nach dem Rechtsübergang weiter existent bleibt (vgl. Ritz aaO Rz 18). Abgabenfestsetzungen haben ab der Wirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nur mehr gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger zu erfolgen (vgl. Ritz aaO Rz 18 Abs. 3).…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Berufungswerberin vom 8. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 6. Oktober 2008 betreffend Wiederaufnahme der Umsatzsteuer und Einkommensteuerbescheide 2001 sowie betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die…
… 209 Abs. 4 BAO bestimmt, dass eine gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Abgabenfestsetzung wegen der Beseitigung einer Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen, spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches verjähre, jedoch damit die definitive Entstehung…
…dass es sich bei der Forderungsanmeldung um eine Maßnahme der Abgabeneinhebung handelt, während die Erlassung des gegenständlichen Einkommensteuerbescheides eine solche der Abgabenfestsetzung darstellt. Der gegenständlichen Berufung vermag dieses Argument daher nicht zum Erfolg verhelfen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zum Bescheid (Teil B des…
…für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden insoweit abgeändert, als die in diesen Bescheiden enthaltenen Abgabenfestsetzungen für endgültig erklärt werden. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erwarb im Jahr 2006 eine 3-Zimmer-Eigentumswohnung in A., um 196.247,49 €…
…der Bezeichnung Einkommensteuerbescheid 2002 vom 21.09.2009" ein nicht rechtsmittelfähiger Nichtbescheid sei, weil die der vorläufigen Abgabenfestsetzung zugrunde gelegene Ungewissheit im Kalenderjahr 2003 weggefallen wäre und die zuständige Finanzbehörde demnach die Verpflichtung gehabt hätte, den "damals noch vorläufigen Einkommensteuerbescheid 2002 (11.03.2004) und…
…verwies das Finanzamt auf die Begründung zum Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 verwiesen. Dort wiederum finden sich die bereits hinsichtlich der Umsatzsteuer zitierten Ausführungen. Berufungsverfahren Der Bw erhob Berufung gegen die endgültige Abgabenfestsetzung. In ihr führte er aus: Die angefochtenen Bescheide seien unter Anwendung der…
…ist nach Abs. 2 leg.cit. die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen. Gibt die Beseitigung der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Das FAG ist bei…
…1 lit. b BAO und somit eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung von der Abgabenbehörde angedacht werden kann. Der Vertreter der Abgabenbehörde teilt mit, dass im damaligen Konkurs die Forderung vom FA in Höhe von 68.292,05 € verspätet angemeldet wurde und legt einen diesbezüglichen…