1. § 1 GrEStG (Grunderwerbsteuertatbestände) 1.1. § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG 1.1.1. Übergeber hat weiterhin wirtschaftliche Verfügungsmacht Wie ist eine Grundstücksschenkung zu besteuern, wenn sich der Übergeber ein Fruchtgenussrecht in einem Umfang vorbehält, der dazu führt, dass der Übergeber auch nach der…
…In diesen Fällen ist nur ein Grundwert zu ermitteln. Die Abbruchkosten für das nicht mehr nutzbare Gebäude können allerdings bei der Ermittlung des Grundwertes nach dem Pauschalwertmodell oder Immobilienpreisspiegel nicht berücksichtigt werden, sondern nur beim Nachweis des geringeren gemeinen Wertes. Wenn auf Grund des Zustandes…
Bei den übrigen Arten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (gärtnerisches, sonstiges land- und forstwirtschaftliches und restliches forstwirtschaftliches Vermögen) wird für das Wohngebäude und das land- und forstwirtschaftliche Grundstück jeweils ein eigener Einheitswert ermittelt. Sie werden deshalb auch unter verschiedenen Einheitswertaktenzeichen geführt (die sich oftmals nur…
…Die Abbruchkosten und der Restbuchwert werden im Jahr 2009 als Werbungskosten sofort abgezogen. Ab 12/2010 wird das neu errichtete Gebäude vermietet. Die Mieteinnahmen würden sich der Prognoserechnung nach nun auf jährlich ca. 35.000 Euro belaufen. Fragestellung 1. Wie fließen die Abbruchkosten und die…
…VwGH, Erkenntnis vom 24.05.2012, 2009/07/0123. "Nach der Lebenserfahrung geht es einem Bauherrn oder Bauführer, wenn bei der Realisierung von Bauvorhaben das angefallene Aushubmaterial oder Abbruchmaterial von der Baustelle weggeführt wird, im Regelfall hauptsächlich darum, das Bauvorhaben, ohne durch das Material behindert…
…25 Rz. 40). B.5. Abschluss des Verständigungsverfahrens B.5.1. Allgemeines Ein Verständigungsverfahren kann mit einer Einigung, einem Abbruch aus unterschiedlichen Gründen (z.B. einseitige Lösung durch einen Staat, Zurücknahme durch den Abkommensberechtigten etc.) bzw., wenn eine Schiedsklausel vorhanden ist, auch durch Zeitablauf anlässlich…
…entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung, sowie auch Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Anmerkung: Bezüglich Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung siehe Nr. 1 und 2 der Anlage zur Verordnung. Zu Nr. 4 (Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen): Unter Kunststoffe fällt auch Styropor…