…durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Bereitschaft bekundet, österreichische Unternehmen, die in Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der Basis der Gegenseitigkeit von der liechtensteinischen Coupons-/Ertragsbesteuerung frei zu stellen. Im Hinblick…
…einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens die mit der Schweizer Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 10. Dezember 1999 abgestimmten DBA-Auslegungsergebnisse bekannt gegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. 1. Betriebstättenmindestdauer Im Interesse einer möglichst einheitlichen…
…Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und Beobachtung im Hinblick auf deren Entwicklung. Meldung der Analysetätigkeit an die Firmenzentrale für…
…und Abfuhr der österreichischen Lohnsteuer zur Gänze unterlassen. 4. Schwerpunkt Dokumentation 4.1. Lohnkontenführung bei Entsendung vom Ausland nach Österreich (§§ 76 ff EStG 1988) 4.1.1. Sachverhalt Ein ausländischer Arbeitgeber hat zwar in Österreich gemäß § 81 Abs. 1 EStG 1988 eine Betriebstätte für Zwecke…
…in Österreich ansässige Steuerpflichtige ist, so ist zunächst zu prüfen, ob die Zwischenschaltung dieser GmbH aus österreichischer Sicht steuerlich anzuerkennen ist. Eine Nichtanerkennung der Zwischenschaltung dieser Kapitalgesellschaft und damit eine Zurechnung der Einkünfte unmittelbar an die natürliche Person hätte insbesondere dann zu erfolgen, wenn (1…
…2 lit. a DBA D). Betreffend die Anwendung des Artikels 7 DBA Deutschland ist weiters die jüngere EAS-Praxis zu erwähnen: Bei vermögensverwaltenden deutschen Personengesellschaften mit österreichischen Gesellschaften, bei denen Deutschland ein Besteuerungsrecht an (anteiligen) Betriebstättengewinnen nur aufgrund der gewerblichen Prägung beanspruchte, bestand ein internationaler…
…der österreichischen Verwaltungspraxis wurde im Auslegungsweg das Unmittelbarkeitserfordernis als nicht gegeben angesehen, wenn die Beteiligungshaltung über eine Personengesellschaft erfolgt. Es ist aber auch die andere Auslegung denkbar, dass nämlich das Halten über eine Personengesellschaftsbetriebstätte genau so betrachtet wird wie das Halten über jede andere Betriebstätte…
…einem thailändischen Unternehmen oder einer in Thailand belegenen Betriebstätte geleistet werden, in Thailand besteuert werden dürfen. Österreich hätte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung diese Einkünfte gemäß Artikel 24 Abs. 3 lit. b DBA-Thailand unter Progressionsvorbehalt zu befreien. Österreichische Sozialversicherungspensionen sind jedoch keinesfalls von Artikel 18…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, fallen regelmäßig unter jene Zuteilungsregel der österreichischen DBA, die dem Artikel 14 (OECD-MA) nachgebildet sind. Sie dürfen im Staat ihrer Lehrtätigkeit nur dann besteuert werden, wenn ihnen dort eine "feste Einrichtung" (entspricht im Wesentlichen einer Betriebstätte nach § 29 BAO)…
…in diesem Satz erschöpfend aufgezählten Tätigkeiten, sodass mangels Betriebstätte in Deutschland ihre Einkünfte in Deutschland nicht besteuert werden dürfen. Andere Rechtsfolgen treten hingegen für die in Drittstaaten ansässigen Models ein, da sich diese nicht auf das österreichisch-deutsche Abkommen berufen können. Wenn die Annahme zutrifft…
…an einer operativen, österreichischen KG beteiligt und verfügt daher in Österreich über eine Personengesellschaftsbetriebstätte. Diese KG unterhält in osteuropäischen Ländern Vertriebs-Betriebstätten. Im Rahmen von örtlichen Steuerprüfungen wurden die in den osteuropäischen Ländern erklärten Gewinnteile erhöht. Auf österreichischer ann keine Gegenberichtigung vorgenommen werden, weil sich…
…Monaten der Fall sein. Sollte tatsächlich eine ausländische Betriebstätte im Sinne des DBA anzunehmen sein, würde selbst bei einer kurzfristigen - also einer nicht länger als 183 Tagen dauernden - Entsendung des österreichischen Arbeitnehmers zur ausländischen Muttergesellschaft das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats auf Grund von Art. 15 Abs…
…mit seiner Lebensgefährtin und seiner Tochter am Wohnsitzort betreibt. In der österreichischen Hundeschule erhalten die Tiere ihre Grundausbildung. Er hat auch in Deutschland einen Wohnsitz mit einer Zweigstelle der Blindenhundeschule. Die deutsche Betriebsstätte benötigt er deshalb, weil die Hunde zum Großteil in Deutschland verkauft werden…
…dass auf österreichischer Seite zu Unrecht ein Verlust des Besteuerungsrechts angenommen worden ist (zB weil eine "Remittance-Klausel" des Abkommens wirksam geworden ist oder weil die Einstufung als "ordinarily resident" oder "resident but not ordinarily resident" nicht richtig interpretiert wurde oder weil schlicht nach dem…
…Ukraine ansässige Person (Artikel 4 DBA Ukraine), die bei einem ukrainischen Arbeitgeber beschäftigt ist, welcher keine feste Einrichtung oder Betriebstätte in Österreich hat, nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Österreich auf, behält weiterhin die Ukraine das Besteuerungsrecht an den…
…Slowakei tätig war. Das Betriebstättenfinanzamt weigert sich (zu Recht) unter Verweis auf die Entscheidung des UFSW 22.01.2009, RV/3057-W/08, ein Lohnzettelsplitting vorzunehmen, da nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die typischen Arbeitgeberaufgaben weiterhin vom entsendenden österreichischen Unternehmen wahrgenommen werden und der Steuerpflichtige…
…Z 4 lit. b VersStG vor? Lösung: Im gegenständlichen Fall bezieht sich das Versicherungsverhältnis auf die Betriebsstätte in Deutschland, der Mitarbeiter ist in Deutschland beschäftigt. Auf den Sitz des Versicherungsnehmers kommt es nicht an. Es fällt daher keine österreichische Versicherungssteuer gemäß § 1 Abs. 2 Z…
…in denen sich aus dem Betriebstätten-Diskriminierungsverbot der DBA eine Entlastungsverpflichtung von der Abzugsbesteuerung ergibt. B e i s p i e l : Ein deutsches Beratungsunternehmen führt bei einem österreichischen Kunden eine neunmonatige Beratung durch und benützt während dieser Zeit vom Kunden zur Verfügung gestellte…
…Musterabkommens nachgebildete Zuteilungsregel des für jeden Gesellschafter konkret anzuwendenden DBAs für Unternehmensgewinne zur Anwendung. Ein im Firmenbuch eingetragener österreichischer Sitz der OG kann von Relevanz sein, wenn er die Voraussetzungen zur Begründung einer Betriebsstätte im Sinne des Abkommens mit Ungarn erfüllt. 2.3.2.2…
…Z 1 EU-MPfG primär dem Steuerpflichtigen im EU-Staat X. Trotz der unterschiedlichen Meldefristen kommt es zu keinem Übergang des Ortes der Meldung iSd § 14 EU-MPfG auf die österreichische Betriebsstätte. 98. Befreiung von der Meldepflicht (§ 11 EU-MPfG) Voraussetzung für die Befreiung eines…