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BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…6.6. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters Bei einer OG/KG scheidet der vorletzte Gesellschafter aus und es kommt zu einer Übernahme gemäß § 142 UGB . Liegt ein begünstigter Erwerb im Familienverband vor, wenn es sich bei den beiden Gesellschaftern um Personen aus dem begünstigten Familienkreis handelt?…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…dass die Übernehmer Grundstücke, die vorerst mitübergeben werden, auf Verlangen an weichende Kinder herausgeben müssen. Wie hat bei Herausgabe (ab 1.6.2014) die Versteuerung zu erfolgen? Handelt es sich um einen Erwerb von den Übergebern Verhältnis Kind, begünstigter Steuersatz und dreifacher Einheitswert oder handelt…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…gemäß § 5 EStG 1988 auch steuerrechtlich zu folgen oder kann die aufwandswirksam geltend gemachte Wertberichtigung außerbilanziell wieder hinzugerechnet werden? Lösung Die Hingabe eines langfristigen unverzinslichen Darlehensbetrages in der gegenständlichen Höhe ist fremdunüblich. Durch diese Gestaltung erlangt die Tochterkörperschaft einen Nutzungsvorteil in Höhe der Zinsersparnis. Nutzungseinlagen…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…der vom Pflichtteilsberechtigten erworbenen Grundstücke = Pflichtteilsbetrag : Pflichtteilsbetrag zuzüglich sonstiger Leistungen (zB Barablöse, Einräumung von Rechten, Übernahme von Verbindlichkeiten) X : 19.000 = 30.000 : 59.000 [Grafik] X = 9.661,02, das ist die Bemessungsgrundlage für die - neben der Steuer gemäß § 8 Abs…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…dann wieder steuerpflichtig, wenn die Summe der laufenden Gewinne den von der Behörde ermittelten Betrag übersteigen. Eine zeitliche Befristung ist mit dem Jahr 2020 (Auslaufen der Sonderwirtschaftszone) gegeben. Variante 1: Wird nur eine begünstigte Tätigkeit ausgeübt, so sind die entstehenden Gewinne steuerbefreit, eventuelle Verluste sind…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…ist. Verpflichtet sich der Erwerber des Grundstückes dem Verkäufer gegenüber eine Schuld zu übernehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, so ist eine Schuldübernahme eine sonstige Leistung, wenn sie ohne Anrechnung auf den Kaufpreis erbracht wird. Als sonstige (zusätzliche) Leistung übernommene Darlehen bilden die bzw…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…ABGB anstelle des Übergebers einzutreten." Weiters wird vom Übernehmer eine Bestätigung des Landes xy vorgelegt, mit der das Land der Eigentumsübertragung zustimmt und den Übergeber aus der persönlichen Haftung entlässt. Fragestellung: Ist das übernommene Darlehen bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer mit dem Nominalwert oder mit…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…sagt das nichts darüber aus, zu welchem Zweck diese Darlehen aufgenommen wurden und als Ausgleich für welche gegenseitigen Ansprüche, zB bereits aufgeteilte Vermögenswerte, es im Rahmen des Scheidungsvergleiches zur Übernahme der Schulden kam). Ausgenommen davon sind jene Fälle, in denen ausdrücklich eine Gegenleistung für den…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…Grund des vorliegenden Sachverhaltes nicht beurteilt werden. Zur Frage der unternehmerischen Tätigkeit wäre zu prüfen, ob für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) ein entsprechendes Entgelt zu entrichten ist. Auch die Übernahme der Verpflichtung, Investitionen zu tätigen, zählt zum Entgelt des Vermieters (Ruppe2, UStG 1994, Tz 61 zu …

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…Millionen Euro wird gegen Übernahme eines mit 500.000 Euro aushaftenden Hypothekardarlehens erworben. Das Darlehen wurde seinerzeit vom Übertragenden zwecks Abdeckung einer Pflichtteilsschuld aufgenommen, die Zinsen waren daher bei ihm nicht abzugsfähig. Kann der Erwerber der Liegenschaft die auf das Darlehen entfallenden Zinsen nunmehr als…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…bereit ist, eine Versicherungsentschädigung zu leisten, beauftragt die Bank einen Rechtsanwalt mit der Einklagung dieses Versicherungsanspruches. In weiterer Folge wird die Versicherungsgesellschaft als unterlegene Partei zur Übernahme der Verfahrenskosten der obsiegenden Bank verpflichtet. Die Versicherungsgesellschaft verweigert jedoch die Zahlung der Umsatzsteuer mit dem Argument, dass…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…sind solche, die - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen (VwGH 23.04.1974, 1093/73). Ein niedriger Zinssatz kann ein solcher besonderer Umstand sein. Darlehen mit einer Verzinsung bis zu 3%, unabhängig ob Landes- oder Bankdarlehen, sind grundsätzlich abzuzinsen. Keine Abzinsung…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…Genehmigung ausgegangen ist. Trotzdem wurde dieser Zusammenschluss am 21.05.2004 beim Kartellgericht "vorsorglich" angemeldet. Der A-AG wurde diese Übernahme des B-Konzerns durch die Kartellbehörde am 28.10.2004 und nach Bestätigung des Rekursgerichtes vom 14.02.2005 rechtskräftig untersagt. Erst nach erheblichen…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…Feuerwehren erbringt. Denn ohne diese Geldmittel wären die Wehren im Katastrophenfall nicht einsetzbar. Es würde am Gerät und ausgebildeten Menschen fehlen. Wenn schon Fonds begünstigt sind, die Leistungen an bedürftige Einzelpersonen erbringen, müsste dies umso mehr für den LFV gelten ,der Institutionen unterstützt, die für…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…6 Mantelzessionsvertrag Als Pflichtverletzung kommt auch der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages in Betracht, durch den das Kreditinstitut begünstigt und andere andrängende Gläubiger (zB Abgabengläubiger) benachteiligt werden. Der Abschluss eines solchen Zessionsvertrages ist dann eine haftungsrelevante Pflichtverletzung, wenn der Vertreter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen musste…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…III UmgrStG nicht erfüllt sind) es bei rechtzeitiger Anmeldung/Meldung zu einer rückwirkenden Gewinnverwirklichung auf den Einbringungsstichtag kommt, sofern begünstigtes Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG vorliegt. Bei grundsätzlicher Unanwendbarkeit des UmgrStG ist diese Rückwirkung nicht gegeben. Beispiel b): Frage 1: Auch in diesem Fall…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…ausschließlich auf die Genehmigung der Europäischen Kommission auf Basis der Mitteilung 2020/C 91 I/01 über einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-191. Voraussetzung für die Übernahme der Verpflichtungen des Bundes gemäß § 1 Abs…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…