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BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…85). Durch die (nachträglich) erfolgte Förderung kommt es beim Sollversteuerer hinsichtlich der ursprünglichen Leistung der WEG (Sanierung) zu einer Änderung (Minderung) der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 UStG 1994. Diese Änderung ist grundsätzlich für den Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem eine in Höhe und Auszahlungszeitpunkt verbindliche Förderzusage besteht…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Amtshandlungen in einem Jahr unternommen, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr ( § 209 Abs. 1 BAO ). Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren gelten auch als Verlängerungshandlungen im abgeleiteten Verfahren. Gegenständlicher Sachverhalt lässt den genauen Verfahrensablauf bzw. Verfahrensstand sowohl…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…verfügt über Verlustvorträge. Ab 1.1.2014 ist die Gesellschaft als AIF einzustufen und unterliegt dementsprechend grundsätzlich dem Fondsbesteuerungsregime. Frage 1: Kommt es zum 1.1.2014 zur (steuerpflichtigen oder steuerbefreiten) Realisierung stiller Reserven in den Vermögensgegenständen der PE KapGes oder auf Ebene ihrer Gesellschafter? …

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Schiedsverfahren (Art. 6 ff EU-Schiedsübereinkommen). Für eine effektive Anwendung des EU-Schiedsübereinkommens wurde ein Verhaltenskodex vom Rat der Europäischen Union in Kooperation mit den Mitgliedstaaten erarbeitet.9 A.2.3. Verfahren nach dem EU-BStbG A.2.3.1. Allgemeines Seit dem 1. September…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

…VwGH 17.12.1992, 91/16/0137). Ist dieselbe Rechtsfrage für mehrere Veranlagungszeiträume strittig, so ist der Umstand, dass die Berufung gegen den Bescheid eines Vorjahres noch unerledigt ist, für sich allein kein Grund, Bescheide für Folgejahre vorläufig zu erlassen. Ebenso wie die Anwendbarkeit des …

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…194/1961 in den letzten drei veranlagten Jahren vorliegen, der zu einer Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von mindestens EUR 100.000 im jeweiligen Veranlagungszeitraum geführt hat; Über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…den Förderungswerber anhängigen Verfahren gemäß § 8 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 6 COVID-19-MG zu informieren und im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den gewährten Ausfallsbonus II an die AMA zurückzuzahlen. Zusätzlich zu den in diesem Teil der Richtlinie angeführten Bestimmungen gelten für den…

BMF-010200/0000-IV/2/2007Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010200/0000-IV/2/200722.02.2007

…Neuanmeldung nicht in FinanzOnline erfolgen, verwenden Sie bitte das Formular Verf 16. 3. Bekanntgabe der Beteiligten und Beteiligungs-wartung (Formular Verf 60) Die Beteiligtenwartung ist nur bei Änderung der angemerkten Beteiligungen erforderlich. Über FinanzOnline hat diese Wartung grundsätzlich durch den/die FinanzOnline-Teilnehmer/in bzw…

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…Juli 2009 dazu, dass auch Spenden, die im Jahr 2009 vor diesem Tag geleistet wurden, abzugsfähig sind. Dazu ist folgendes Verfahren vorgesehen: Die spendensammelnde Organisation muss bis 15. Juni 2009 den Antrag auf Aufnahme in die Liste stellen. Diese Frist ist nicht verlängerbar; die vollständigen…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…BAO) Änderungen immer nur innerhalb des Spruches des jeweiligen Bescheides (somit innerhalb der "Sache", die den Inhalt des Erstbescheides gebildet hat) zulässig sind, wäre eine Erhöhung des sicherzustellenden Abgabenbetrages weder im Berufungsweg zulässig. Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens (nach § 303 BAO) erscheint in Anbetracht der…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…und Berufungsentscheidungen) wirken ex tunc. Solche Bescheide sind ähnlich den Grundlagenbescheiden im Sinn des § 295 Abs. 3 BAO. 8.2. Änderung und Aufhebung gemäß § 118 Abs. 9 BAO Zufolge § 118 Abs. 9 BAO sind die in der BAO (im 7. Abschnitt) geregelten Verfahrenstitel (zB die §…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…den Bund zurückgezahlt hat. § 14 Abs. 2 Z 1 COFAG-NoAG umfasst Fälle, in denen der im Fördervertrag vereinbarte Betrag wegen einer nach der einschlägigen Förderrichtlinie falschen Bemessungsgrundlage zu hoch ausgefallen ist - zB weil im Förderantrag falsche Angaben (zB zur Umsatzhöhe der Vorjahre, zu den…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

… 6 Abs. 2 KStG 1988. Daneben haben jedoch fast alle Landesfeuerwehrverbände eigene Sondervermögen mit eigenem Statut und eigenem Rechnungskreis mit dem Zweck eingerichtet, unverschuldet in Not geratene Feuerwehrmitglieder oder Feuerwehrmitglieder, welche durch den Feuerwehrdienst zu Schaden gekommen sind, zu unterstützen. Diese Sondervermögen erfüllen die Kriterien…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…0006). Eine andere rechtliche Beurteilung etwa auch durch den Verwaltungsgerichtshof stellt keine Tatsache dar (vgl. zB VwGH 25.02.1998, 98/14/0015). Nichts anderes kann für eine nachträglich in einem anderen Verfahren ergangene Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats als Abgabenbehörde zweiter Instanz gelten. b) Wiederaufnahme…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Anzahlungen ergebende Betrag ist zu buchen (Wirksamkeit der Buchung: Tag der Bekanntgabe der Minderung). Dies gilt auch für bereits entrichtete Anzahlungen. Allerdings haben Anzahlungen nur für den Zeitraum, in dem sie entrichtet sind, Nachforderungszinsen vermeidende bzw. mindernde Wirkung. Beispiel: Einkommensteuervorauszahlungen 2000: 400.000. Ende September…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…Verlusten in den Vorjahren der gesamte in den Folgejahren eingetretene Gewinn von der inländischen Besteuerung freizustellen? Bejahenden Falls würden sich vor allem in der Baubranche durch Periodenverschiebungen beachtliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Weiters erhebt sich die Frage, ob das zum DBA-D ergangene und in den Richtlinien…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…in den Vorjahren erzielten deutschen Verluste bereits im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes ihren Niederschlag fanden. Fragestellung: Ist die beabsichtigte Vorgangsweise des Finanzamtes richtig? Nach der Systematik des VwGH-Erkenntnisses vom 25.9.2001, 99/14/0217, hat eine Nachversteuerung dann zu erfolgen, wenn der in…

BMF-010220/0321-IV/9/2012Verordnung der Bundesministerin für Finanzen gemäß § 2 Abs. 9 MinStG 1995 betreffend die Anwendung von Kontroll- und Beförderungsbestimmungen auf Additive
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0321-IV/9/201207.01.2013

…von den Änderungen nicht betroffen, sondern sind nach den bislang geltenden Regelungen zu beenden.   C) Ergänzend zu den Erläuterungen zur Verordnung wird auf Folgendes hingewiesen: 1.) Für die Beförderung der gegenständlichen Treibstoffzusätze im Verfahren der Steueraussetzung wurde die Liste der Verbrauchsteuer-Produktcodes (EPC) in…

2020-0.357.374Einführungserlass - Änderung des Schaumweinsteuergesetzes 1995
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.357.37418.06.2020

…diese stichprobenweise überprüfen. 3. Änderungen im Verfahren (§ 12 Abs. 2 und § 48j Abs. 2 iVm §§ 6 und 7 SchwStG 1995) 3.1. Steueranmeldungen Regelungen betreffend die Steuerschuld, den Steuerschuldner und Steueranmeldung (§ 6 und § 7 SchwStG 1995), verlieren für Schaumwein ihren Anwendungsbereich. Wie in § 48j Abs…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…den Umständen des Einzelfalles und nicht davon ab, ob sie zu Gunsten oder zu Lasten des Abgabepflichtigen ausfällt. Geringfügige Rechtswidrigkeiten rechtfertigen insbesondere keine wiederholten Eingriffe in die Rechtsbeständigkeit (Rechtssicherheit) durch nachträgliche Abänderungen von bereits in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheiden. Zur Ermessensübung siehe auch Wiederaufnahme des Verfahrens…