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14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Gebührengesetz sowie bei der Gesellschaftsteuer vorgenommen werden (zur Entrichtung siehe Punkt 7). Beispiel: Die Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. -überschüsse dürfen für Zeiträume ab Jänner 1999 in Euro ermittelt werden. Darüber hinaus darf die Umsatzsteuer-Voranmeldung in Euro ausgefertigt und eine allfällige sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…bei der Wahl des Prozentsatzes herangezogen werden: Zunächst wird unter Berücksichtigung aller anderen für die Ermessensübung maßgeblichen Umstände das Ausmaß (der Prozentsatz) gewählt. Sodann wird die Höhe des Verspätungszuschlages errechnet, die sich ergeben würde, wenn er lediglich von der Differenz zwischen den Vorauszahlungen und der…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…so fallen keine Anspruchszinsen an. Gegenstand der Anspruchszinsen sind Nachforderungen (Nachforderungszinsen) Gutschriften (Gutschriftszinsen). Nachforderungen Nachforderungen ergeben sich vor allem aus erstmaligen Veranlagungen (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen festgesetzter Abgabe und allfälligen Vorauszahlungen) Bescheidänderungen, aus denen sich eine höhere Festsetzung gegenüber dem bisherigen Bescheid ergibt, zB Änderung gemäß …

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…Bodenwertabgabebescheide (vgl. § 4 BodenwertabgabeG). Eine nachträgliche Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides liegt vor, wenn sie nach Bekanntgabe (§ 97 BAO, somit in der Regel nach Zustellung) des abgeleiteten Bescheides erfolgt. Für vor Erlassung abgeleiteter Bescheide erfolgte Abänderungen, Aufhebungen oder Erlassungen von Feststellungsbescheiden ist § 295 Abs…

BMF-010203/0492-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisprotokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0492-VI/6/201303.10.2013

…Bilanzberichtigung - Änderung der Nutzungsdauer 1.1. Bezughabende Norm § 4 Abs. 2 EStG 1988 idF AbgÄG 2012 1.2. Sachverhalt Grundvariante Ein bewegliches Wirtschaftsgut wird im Gewerbebetrieb des A zu 80% betrieblich verwendet, zu 20% dient es privaten Zwecken. Die 20%ige Privatnutzung wurde in der…

BMF-010203/0306-VI/6/2012Information zu steuerlichen Zweifelsfragen zu § 48b PKG
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0306-VI/6/201210.07.2012

…aus anderen Ansprüchen Monatsbruttopensionen von durchschnittlich über € 300, sind die Deckungsrückstellungen im ersten Fall mit 20%, jene im zweiten Fall mit 25% zu besteuern. Dies gilt sinngemäß auch für Leistungsberechtigte, die auch eine Hinterbliebenenpension beziehen. 6. Gesamtzusagen und Nachschussverpflichtungen Verfügt der Berechtigte in der…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…dem 31. Mai 2000 erbracht wurden, die Bestimmungen der Anzeigen- und Ankündigungsabgabengesetze, für Werbeleistungen ab dem 1. Juni 2000 das neue WerbeAbgG. 9.2 Wurden für Werbeleistungen, die nach dem Stichtag 31. Mai 2000 erbracht werden, Vorauszahlungen vor dem 1. Juni 2000 geleistet, so besteht…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…im Zeitpunkt der Auszahlung als Unternehmen in Schwierigkeiten zu beurteilen gewesen wäre oder weil sich Änderungen bei Bestandszinsenzahlungen gemäß § 3 Abs. 4 bis 6 COFAG-NoAG ergeben haben). § 14 Abs. 2 Z 2 COFAG-NoAG betrifft Fälle, in denen die Förderrichtlinie, auf welcher der Fördervertrag…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…weiter praktisch vorzugehen? Antwort BMF zur Frage 8: Das bisher sachlich und örtlich zuständige Betriebsfinanzamt ist darüber zu informieren, dass ab 2014 keine Körperschaftsteuererklärungen mehr abgegeben werden. Die KöSt-Vorauszahlungen 2014 sind mit der KöSt-Schuld, die durch die Anwendung des § 18 Abs. 1 KStG…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…Ein Beteiligter (ein Museum) stellt die Rechnungen, auch für die anderen Unternehmer, direkt an den Endkunden aus. Mit dieser Rechnung ("Voucher"), die der Kunde vorab bezahlt, kann er nur am selben Tag das Museum besuchen (Preisanteil 5 Euro) und eines von 3 Menüs in zwei…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…der vom DLZ dem Sozialversicherungsträger weitergeleitet wird, liegt jedenfalls eine "aufwandswirksame" Ausgabe vor, weil die entrichteten Beträge eine Betriebsausgabe darstellen. Entsteht oder erhöht sich durch die Zahlung auf dem SV-Konto des Auftragnehmers ein Guthaben, ist die Zahlung insoweit als Vorauszahlung von SV-Beiträgen anzusehen…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen treffen, ab 2009 bei allen bundesrechtlich geregelten Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten anzusetzen. Im Anhang werden die sich aus diesen Erlebenswahrscheinlichkeiten ergebenden Rentenbarwerte für Männer (Tabelle A) und für Frauen (Tabelle B), sowie die für die…

2025-0.826.574Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-1580; Ausfuhr - Übergangsregelungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die passive Veredelung auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.826.57414.10.2025

…Verschlüssen, Stempelabdrücken oder anderen Einzelkennzeichen | 4 | Entnahme von Mustern oder Proben, Vorlage von Abbildungen oder technischen Beschreibungen | 5 | Analysen | 6 | Auskunftsblatt zur Erleichterung der vorübergehenden Ausfuhr von Waren zwecks Umwandlung, Veredelung oder Reparatur (nur für die passive Veredelung geeignet…

BMF-010219/0184-VI/4/2009Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3984
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0184-VI/4/200914.07.2009

In UStR 2000 Rz 3984 in der derzeit geltenden Fassung wird ausgeführt, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Bunkerbetriebe in Abholfällen die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) und Schmierstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmer aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 Abs…

2026-0.576.501Information zu der am 16. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.576.50116.07.2026

Durch eine Änderung des Waffengesetz 1996, bestehen nunmehr auch für Waffen der Kategorie C (VB-0400 Abschnitt 1.5.) Einfuhr- bzw. Durchfuhrbeschränkungen. Die Voraussetzungen für die Einfuhr von Waffen der Kategorie C wurden mit jenen von Kategorie B Waffen weitgehend gleichgestellt. Waffen der Kategorie C…

2026-0.594.716Information zu der am 13. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.594.71613.07.2026

Im Hinblick auf die Änderung der Suchtgiftverordnung, die mittels BGBl. II Nr. 180/2026 verlautbart wurde, ergeben sich folgende Neuerungen: Folgende Stoffe wurden in der Suchtgiftverordnung neu aufgenommen: Anhang IV.2 4-Brommethcathinon, 4-BMC (2922 3900) 2-Methylmethcathinon, 2-MMC (2939 7990) N-Ethylnorpentedron…

2024-0.723.728Information zu der am 07. Oktober 2024 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.723.72807.10.2024

Aufgrund einer Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2004 der Kommission vom 23. Juli 2024 hinsichtlich der Auflistung von Schädlingen (Anlage 2) und der Liste der Waren, die Beschränkungen unterliegen (Anlage 1) wurde die Arbeitsrichtlinie VB-0300 abgeändert. Bundesministerium für…

BMF-010311/0067-III/11/2019Information zu der am 1. Oktober 2019 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0067-III/11/201901.10.2019

Im Zuge einer Änderung der Verordnung über die Kontrolle der Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur wurde die Thunmakrele "Scomber colias" (Synonym für die Art Scomber japonicus) in die Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen einbezogen. Somit unterliegen nunmehr alle Makrelenarten…

2023-0.738.943Information zur Änderung der Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075) betreffend Eisen- und Stahlerzeugnisse
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.738.94313.10.2023

…aus Russland bezogen wurden, hergestellt oder verarbeitet wurden. Eisen- und Stahlwaren des Anhangs XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die bis zum 23. Juni 2023 in einem anderen Drittland als Russland unter Verwendung von in Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten…

2020-0.743.063Sammelerlass zur Änderung der Erlässe zum internationalen Steuerrecht aufgrund der Finanzorganisationsreform
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.743.06316.12.2020

…2014, BMF-AV Nr. 102/2014 (Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen): In Absatz 4 wird die Wortfolge "Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart" durch "Finanzamt für Großbetriebe" ersetzt. (2) Die Erlässe des BMF vom 14.08.1981, Z 04 1483/21-IV/4/81, vom…