…französischer Staatsbürger, der in Österreich (positive) Einkünfte aus Geschäftsführertätigkeit erzielt und gleichzeitig Verluste aus einer österreichischen Kommanditgesellschaft erleidet, unterliegt mit dem hierbei nach Vornahme des vertikalen Verlustausgleiches verbleibenden Verlustüberhang den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz EStG 1988 nur dann, wenn…
…wissenschaftlichen Beirats aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 2 erster bzw. zweiter Teilstrich EStG 1988 im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfassen, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dabei wäre die Steuer aber nicht im Wege der Abzugsteuer zu erheben, weil sich …
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher ab 1994 seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von zwei deutschen GmbHs, die ihm bis 1993 zu 100% gehörten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 1987 Firmenpensionen in Höhe von S 60.000,- monatlich, die in Deutschland…
Wird der Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH auf Grund eines Entsendevertrages unter gleichzeitigem Abschluss eines (zweiten) Dienstvertrages mit der deutschen Muttergesellschaft nach Deutschland entsandt, um dort konzernerforderliche Tätigkeiten für die deutsche Muttergesellschaft auszuüben, dann unterliegen die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge insoweit der deutschen…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…
…AÖF Nr. 331/1991) und die Geschäftsführungsdienstleistung, die die deutsche Kapitalgesellschaft durch ihren Arbeitnehmer der österreichischen nahe stehenden GesmbH erbringt, nicht in einer inländischen Betriebstätte der deutschen Kapitalgesellschaft ausgeübt wird. Diese zweite Voraussetzung für eine österreichische Steuerfreistellung wird im allgemeinen kaum erfüllbar sein, da üblicherweise…
…Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird: Geht der Geschäftsführer mit der österreichischen Tochtergesellschaft ein zweites Dienstverhältnis ein? Wird der Geschäftsführer für die österreichische Tochtergesellschaft auf Grund eines von ihm mit der Tochtergesellschaft abgeschlossenen Werkvertrages oder freien Dienstvertrages tätig? Erfolgt die…
…wenn kein zweites steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GesmbH vorliegt, deutet - unter Berücksichtigung der obzitierten Judikatur - vieles darauf hin, dass die auf die Österreich-Tätigkeit der Geschäftsführer entfallenden anteiligen Lohnaufwendungen (die vermutlich durch die Kostenanlastung seitens der deutschen Muttergesellschaft an die österreichische Tochtergesellschaft ziffernmäßig feststehen dürften…
…15 Abs. 1 DBA-Italien das Recht zu, die auf Grund dieses zweiten Dienstvertrages von der italienischen Tochter-GesmbH gezahlten Geschäftsführerbezüge insoweit zu besteuern, als die Tätigkeit für die Bozener Gesellschaft in Italien ausgeübt wird. Die italienischen Geschäftsführerbezüge bleiben allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 3…
…würde sich dann ergeben, wenn dem österreichischen Geschäftsführer dauerhaft ein Arbeitsraum bei der deutschen Konzerngesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Denn dieser würde im zweiten Fall (Assistenzleistungsfall) eine Betriebstätte für die österreichische Konzerngesellschaft in Deutschland darstellen. In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass der gesamte…
…7). Wird daher der Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft damit betraut, auch die Geschäftsführung einer deutschen Tochtergesellschaft zu besorgen und wird hiefür als Gestaltungsweg jener eines zweiten steuerlichen Dienstverhältnisses zur deutschen Tochtergesellschaft gewählt, so gewährleistet diese Gestaltungsform deckungsgleiche Beurteilungen nicht nur auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens…
…die Besteuerung des Geschäftsführers in Österreich bloß auf den Sachbezug der Zurverfügungstellung einer österreichischen Wohnung zu beschränken. Ebenfalls in beiden Fällen müssen Einkünfte, die unmittelbar von der österreichischen Schwestergesellschaft dem Geschäftsführer gegenüber zugewendet werden (einschließlich Sachbezügen) für steuerliche Belange dem Arbeitgeber (der schweizerischen Gesellschaft) als…
Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die…
…der ausschließlichen Arbeitgebereigenschaft der inländischen Gesellschaft bestehen, dann wird sich mit Deutschland auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens ein Qualifikationskonflikt ergeben, da Deutschland im Fall der handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft als Arbeitgeber betrachtet, für die der Gesellschafter tätig ist. Wie dieser Qualifikationskonflikt zu lösen ist…
…nicht durch zwischenzeitig gegenteilige österreichisch-deutsche Verständigungen überholt. Dies gilt insbesondere auch für die Nichtanwendbarkeit der 183-Tage-Klausel, da nach deutscher Auffassung der Geschäftsführer einer deutschen GmbH nach wie vor stets als Arbeitnehmer der deutschen GmbH einzustufen ist (Hinweis auf AÖFV. Nr. 70/1998…
…der auf die übernommene Geschäftsführerfunktion für die österreichische GmbH entfällt, wobei es unerheblich ist, ob die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am…