…davon ab, ob dieser österreichischen Einrichtung in Bezug auf die betriebliche Aktivität des italienischen Unternehmens eine bloß unterstützende Funktion zukommt. Dies wäre der Fall, wenn in diesem Zentrum ausschließlich wissenschaftliche Forschung betrieben wird. Dies wäre aber nicht der Fall, wenn ein Teil der Produktionstätigkeit, zu…
…Italien zurückkehrt und in der Folge - ohne jeglichen Zusammenhang mit den Grazer Lehraufträgen - beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Wien eine weitere wissenschaftliche Forschungsarbeit (ebenfalls für einen 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum) in Österreich aufnimmt (eine ähnliche Ansicht hat das BM für Finanzen…
…insbesondere bei Fehlen einer besonderen für die wissenschaftliche Forschung gültigen Sondernorm, wird bei Vorliegen von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen von Bedeutung sein, ob die inländische Forschungsarbeit in einer "festen Einrichtung" (zB in einem für die Dauer von mehr als 6 Monaten zur Nutzung zugewiesenen…
Wirken ausländische Wissenschaftler entgeltlich an Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann…
…ihrem bisherigen Ansässigkeitsstaat. Sofern die wissenschaftliche Qualifikation außer Zweifel steht und seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung das öffentliche Interesse Österreichs an einer Tätigkeit in Österreich bestätigt wird, ist eine Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen nicht nur im Interesse inländischer Universitäten und öffentlicher Forschungseinrichtungen, sondern auch…
…zu europäischen Universitäten und akademischen Forschungseinrichtungen, selbständig tätigen Wissenschaftlern und Forschern und sonstigen Know-How-Trägern und werden potentielle Autoren hierbei zur Publikationstätigkeit eingeladen, aktuelle Forschungsergebnisse bei den Know-How-Trägern abgefragt, wird an Symposien teilgenommen und auch der wissenschaftliche Review-Prozess der Manuskripte von…
Werden über die die österreichische Akademie der Wissenschaften Stipendien für 1 bis 2jährige Forschungsaufenthalte junger Wissenschaftlicher in den USA vergeben, die von einer nicht auf Gewinn gerichteten amerikanischen Foundation zuerkannt und bezahlt werden, dann sind diese Stipendien gemäß Artikel XIII Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen…
…gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen zu beraten…
…Begriff wird grundsätzlich nicht eng ausgelegt und umfasst neben Lehrenden auch jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt (EAS 1592). Personen, die aktuell keine "Hochschullehrer oder andere Lehrer" sind, sondern stattdessen als Post-Doc einer selbständigen Forschungstätigkeit mit Eingliederung in ein nicht-universitäres Forschungsinstitut nachgehen…
…er umfaßt nach Auffassung des BM für Finanzen jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt. Liegen daher die Voraussetzungen der vorzitierten Abkommensbestimmung vor, bedarf es keiner weiteren Prüfung mehr, ob die von der EU in diesem Zusammenhang vergebenen Forschungsstipendien inländische Steuerpflicht auslösen oder nicht. 07…
…diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die unmittelbar aus "öffentlichen Mitteln" zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Aus- oder Fortbildung gewährt werden, wird der Steuerbefreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 3 lit…
Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…
Werden ausländische Wissenschaftler von einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht…