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13 Treffer1493 msnur geltende Fassungen
EAS 2225Forschungszentrum als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 724/1-IV/4/0220.02.2003

…davon ab, ob dieser österreichischen Einrichtung in Bezug auf die betriebliche Aktivität des italienischen Unternehmens eine bloß unterstützende Funktion zukommt. Dies wäre der Fall, wenn in diesem Zentrum ausschließlich wissenschaftliche Forschung betrieben wird. Dies wäre aber nicht der Fall, wenn ein Teil der Produktionstätigkeit, zu…

EAS 756Berechnung der Zweijahresfrist bei italienischen Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/1-IV/4/9513.11.1995

…Italien zurückkehrt und in der Folge - ohne jeglichen Zusammenhang mit den Grazer Lehraufträgen - beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Wien eine weitere wissenschaftliche Forschungsarbeit (ebenfalls für einen 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum) in Österreich aufnimmt (eine ähnliche Ansicht hat das BM für Finanzen…

EAS 912Post graduate Stipendien an ausländische Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 71/1-IV/4/9615.07.1996

…insbesondere bei Fehlen einer besonderen für die wissenschaftliche Forschung gültigen Sondernorm, wird bei Vorliegen von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen von Bedeutung sein, ob die inländische Forschungsarbeit in einer "festen Einrichtung" (zB in einem für die Dauer von mehr als 6 Monaten zur Nutzung zugewiesenen…

EAS 1515Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit an Wiener universitärem Zentrum
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 668/1-IV/4/9906.09.1999

Wirken ausländische Wissenschaftler entgeltlich an Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann…

EAS 314Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

…ihrem bisherigen Ansässigkeitsstaat. Sofern die wissenschaftliche Qualifikation außer Zweifel steht und seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung das öffentliche Interesse Österreichs an einer Tätigkeit in Österreich bestätigt wird, ist eine Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen nicht nur im Interesse inländischer Universitäten und öffentlicher Forschungseinrichtungen, sondern auch…

EAS 3288Betriebstätteneigenschaft eines Kontaktbüros
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0418-IV/4/201219.06.2012

…zu europäischen Universitäten und akademischen Forschungseinrichtungen, selbständig tätigen Wissenschaftlern und Forschern und sonstigen Know-How-Trägern und werden potentielle Autoren hierbei zur Publikationstätigkeit eingeladen, aktuelle Forschungsergebnisse bei den Know-How-Trägern abgefragt, wird an Symposien teilgenommen und auch der wissenschaftliche Review-Prozess der Manuskripte von…

EAS 1366Stipendien für US-Forschungsaufenthalte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 96/1-IV/4/9823.11.1998

Werden über die die österreichische Akademie der Wissenschaften Stipendien für 1 bis 2jährige Forschungsaufenthalte junger Wissenschaftlicher in den USA vergeben, die von einer nicht auf Gewinn gerichteten amerikanischen Foundation zuerkannt und bezahlt werden, dann sind diese Stipendien gemäß Artikel XIII Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen…

EAS 3377Wissenschaftlicher Beirat eines gemeinnützigen Vereins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-VI/8/201616.03.2017

…gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen zu beraten…

EAS 3451Steuerbefreite Forschungstätigkeit nach Art. 21 DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.217.50631.05.2024

…Begriff wird grundsätzlich nicht eng ausgelegt und umfasst neben Lehrenden auch jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt (EAS 1592). Personen, die aktuell keine "Hochschullehrer oder andere Lehrer" sind, sondern stattdessen als Post-Doc einer selbständigen Forschungstätigkeit mit Eingliederung in ein nicht-universitäres Forschungsinstitut nachgehen…

EAS 1592Forschungsstipendium an einen italienischen Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/0007.02.2000

…er umfaßt nach Auffassung des BM für Finanzen jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt. Liegen daher die Voraussetzungen der vorzitierten Abkommensbestimmung vor, bedarf es keiner weiteren Prüfung mehr, ob die von der EU in diesem Zusammenhang vergebenen Forschungsstipendien inländische Steuerpflicht auslösen oder nicht. 07…

EAS 3225Deutsches Stipendium für einen österreichischen Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1105-IV/4/201101.07.2011

…diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die unmittelbar aus "öffentlichen Mitteln" zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Aus- oder Fortbildung gewährt werden, wird der Steuerbefreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 3 lit…

EAS 717US-Stipendium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 765/2/1-IV/4/9519.09.1995

Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…

EAS 949Fachvorträge ausländischer Wissenschaftler auf bloßer Kostenersatzbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/5-IV/4/9610.10.1996

  Werden ausländische Wissenschaftler von einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht…