Übt ein in Vorarlberg ansässiger und dort berufstätiger Facharzt zweimal wöchentlich seine fachärztliche Tätigkeit auf freiberuflicher Basis auch in einer schweizerischen Privatklinik aus und steht ihm dort ein Untersuchungs-Patientenzimmer zur Verfügung, so steht gem. Artikel 14 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht für die dort ausgeübte…
Erhält ein österreichischer Musiklehrer die Möglichkeit, wöchentlich drei Stunden Musikunterricht an einer St. Gallener Schule zu erteilen, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgänger nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen…
Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben…
Erhält der Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft monatlich S 30.000,00 dafür, dass er einmal wöchentlich in Österreich für die österreichische Tochtergesellschaft tätig wird, dann muss vor einer Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird: Geht der Geschäftsführer…
…mit einer inländischen Handelskette eine Vereinbarung, derzufolge in sämtlichen Filialen der Kette wöchentlich an sechs Tagen jeweils für 2 bis 3 Stunden die Reinigung übernommen wird, so wird nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis noch nicht die im "Painter-Example" (Z 4.5 des OECD-Kommentars…
…bei einer bloß dreistündigen Wochenarbeitszeit von einem "Grenzgänger" zu sprechen, erscheint zu weitgehend (so EAS 2227 im Fall eines Musiklehrers, der in Liechtenstein wöchentlich 3 Stunden unterrichtete). Auch in EAS 1570 wurde im Fall eines österreichischen Musiklehrers, der nur Freitag nachmittags in der Schweiz unterrichtete…
…BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Sollte der Dienstvertrag es hingegen zulassen, dass Arbeiten auch an anderen…
…der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Der einschränkende Hinweis…
…Das Patientenuntersuchungszimmer aus EAS 309, das einem österreichischen Arzt für zweimal wöchentlich abzuhaltende Sprechtage von einer schweizerischen Privatklinik zur Verfügung gestellt wurde, war ein solches, das dauernd in der Verfügungsmacht des österreichischen Arzt stand und nicht von anderen mitbenutzt wurde. Wird die Tätigkeit als eine…
…es hiebei stets um Fälle, in denen keine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" feststellbar war, die dauerhaft zur Verfügung stand [Mitbenutzung eines österreichischen Turnsaales durch eine liechtensteinische Tanzsschule für die wöchentliche Abhaltung von Perfektionen; Mitbenutzung von Gasthausräumlichkeiten für Verkaufsveranstaltungen (EAS 437); Beratungsleistungen für einen tschechischen…
…Dabei ging es stets um Fälle, in denen keine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" feststellbar war, die dauerhaft zur Verfügung stand [Mitbenutzung eines österreichischen Turnsaals durch eine liechtensteinische Tanzschule für die wöchentliche Abhaltung von Perfektionen (vgl. EAS 1613); Mitbenutzung von Gasthausräumlichkeiten für Verkaufsveranstaltungen (EAS 437…
…insbesondere kann nicht bestätigt werden, dass monatliche Familienheimflüge in die USA bzw. wöchentliche Heimflüge nach Frankreich bereits als "üblich" angesehen und damit als Werbungskosten abgesetzt werden können. Fragen dieser Art müssen im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht…
…ausreichender Verfügungsmacht nicht betriebsstättenbegründend (vgl. auch EAS 350). Wird etwa die Tätigkeit des Arbeitnehmers - unter wöchentlichem Wechsel - zu je 50% am deutschen Unternehmenssitz und zu 50% im österreichischen Homeoffice ausgeführt, dann kann nicht mehr von einer bloß gelegentlichen Nutzung gesprochen werden (vgl. EAS 2966). Indem…