…den Geschäftsführer erbringt, dann deutet viel darauf hin, dass im Zuge einer genaueren Sachverhaltsanalyse durch das zuständige österreichische Finanzamt im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft angenommen wird. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische…
Eine Beantwortung der gestellten Fragen erfordert eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten kauft eine ungarische Tochtergesellschaft Kosmetika in Luxemburg ein, transportiert diese dann von Ungarn nach Österreich…
Das BM für Finanzen bedauert, mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein in Monaco lebender Gesellschafter…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten möchte eine englisch-französische Unternehmensgruppe in…
…dann ist vorweg zu klären, ob diese (ungewöhnliche) Konstruktion im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise steuerlich anzuerkennen ist, oder ob als wahrer Arbeitgeber das österreichische Unternehmen und nicht das liechtensteinische Personalgestellungsunternehmen anzusehen ist. Zu dieser sachverhaltsabhängigen Frage kann im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. Sollte…
…derart komplizierten Sachverhalt zum Gegenstand haben, dass eine sinnvolle Abstrahierung unmöglich ist; die nicht bloß auf eine Klärung von Rechtsfragen abzielen, sondern eine Beratung über die bestmögliche Gestaltung internationaler Wirtschaftsbeziehungen anstreben; die Auskünfte über ausländisches innerstaatliches Steuerrecht wünschen; die einen so ungewöhnlichen Sachverhalt zum Gegenstand…