…Rz 6683i analog angewendet werden. In diesem Fall löst erst eine spätere tatsächliche Beteiligungsveräußerung eine Steuerpflicht aus, wobei dann die seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten maßgebend sind und der nachgewiesene Wertzuwachs zwischen dem Wegzug und dem Tod in der Schweiz abzugsfähig ist. Veräußert die Erbin die Beteiligung…
…ermitteln. Weigert sich die österreichische Muttergesellschaft, diesen Einblick in die Aufzeichnungen ihrer eigenen Tochtergesellschaft zu gewähren, soll sonach der tatsächliche Wert der Markenrechte vor der Finanzbehörde geheim gehalten werden, so ist es gemäß Ziffer 4.12 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze nach Artikel 9 des österreichisch-schweizerischen…
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur…
…2 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der beiden Beteiligungen und nicht der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich (hier: zum Todestag der Großmutter) maßgebend. Sollte X in der Folge in Österreich versterben und sollte ihre 1,4% betragende…
…unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten. Handelt es sich dagegen um "Neuvermögen", dh. ab dem 31. März 2002 angeschaffte Grundstücke, so ist der Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten zu ermitteln. Daran vermag auch das DBA-Großbritannien…
…mit § 31 EStG nicht mit den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten, sondern mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt des Zuzuges nach Österreich anzusetzen. Dieser Wert bestimmt damit auch die Anschaffungskosten der Beteiligung an der neugegründeten österreichischen Holdinggesellschaft und bewirkt im Fall eines späteren Wegzuges aus Österreich, dass…
…Kapitalgesellschaften bereits vor seinem Zuzug nach Österreich der inländischen Besteuerung unterlagen, kann nicht bewirken, daß der österreichische Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung mit den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten ermittelt werden müßte. Das BM für Finanzen schließt sich daher der in dieser Hinsicht der gegenteiligen Literaturansicht (Toifl, Die Wegzugsbesteuerung…
…eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegfalles des Besteuerungsrechtes Österreichs und den Anschaffungskosten anzusetzen. Im Fall des Wegzuges wird sonach ein Veräußerungsvorgang fingiert. Liegt der gemeine Wert unter den Anschaffungskosten, ergeben sich daher im…
…Kapitalanlagen zuzurechnen sind, wenn diesem tatsächlich auch die wirtschaftliche Eigentümerposition zukommt (zB weil er bei Hoffnung auf fallende Kurse die Aktien jederzeit verkaufen könnte, um sodann seiner Rückgabeverpflichtung durch Neuanschaffung zu gesunkenen Anschaffungskosten nachzukommen). Werden von einem österreichischen Publikumsinvestmentfonds ausländische Aktien gehalten, dann ist der…
…österreichische Besteuerungsrecht auf den nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs ein. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen wird der Zuzugsstaat hierbei verpflichtet, als Anschaffungskosten der Beteiligung jenen Betrag heranzuziehen, den der Wegzugsstaat - bei Vornahme einer Wegzugsbesteuerung im Wegzugsjahr - als Erlös angenommen hat. Durch diese Verknüpfung sollte sichergestellt werden…
Werden in einem deutschen Betriebsprüfungsverfahren im Jahr 1995 angefallene Aufwendungen einer deutschen Gesellschaft für den 1996 erfolgten Erwerb einer österreichischen KG-Beteiligung unter Berufung auf Artikel 4 des österreichisch-deutschen DBA vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, so hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein…