…dadurch manifestiert, dass die Kommanditisten wie Aktionäre behandelt und nur die vollhaftenden Komplementäre unmittelbar mit den Einkünften der K.S. besteuert werden, schließt allerdings nicht aus, dass die steuerliche Betrachtung in der Zukunft geändert werden muss, wenn dies Gleichbehandlungsgrundsätze erfordern. Die slowakische K.S. ist…
Wird von einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen eine in seinem Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer österreichischen GmbH zivilrechtlich auf eine slowakische K.S. übertragen, dann ist vorweg auf der Grundlage von EAS 3010 und EAS 3018 zu beurteilen, ob dieser zivilrechtliche Vermögenstransfer steuerlich korrespondierende Rechtsfolgen…
…wegen des vermögensverwaltenden Charakters der K.S. keine slowakischen Personengesellschaftsbetriebstätten vor, sind die von der österreichischen und von der zypriotischen Gesellschaft vorgenommenen Ausschüttungen unmittelbar dem österreichischen Investor zuzurechnen und in seinen Händen zu versteuern; und zwar auch dann, wenn nach slowakischem Recht die Voraussetzungen einer…
… 12 Abs. 3 UmgrStG nicht übernehmende Gesellschaft sein kann. Der Umstand, dass die Gesellschaft auf slowakischer Seite der Körperschaftsbesteuerung unterzogen wird, vermag daran nichts zu ändern, weil hierdurch die gesetzlich geforderte Vergleichbarkeit mit einer inländischen Kapitalgesellschaft nicht hergestellt wird. Auf die Fragen zum "rückwirkenden Umgründungsstichtag…
Wird eine slowakische s.r.o. (entspricht einer österreichischen GmbH) mit in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen sowie einer anderen slowakischen s.r.o. als Gesellschafter in eine betrieblich tätige k.s. umgewandelt, so wird dadurch nach derzeitigem Kenntnisstand ein den österreichischen Umwandlungsvorgängen vergleichbarer Tatbestand…
Sind in Österreich ansässige Personen an einer tschechischen k.s. beteiligt, die einer inländischen KG entspricht und die eine gewerbliche Grundstücksverwertung betreibt, dann sind die hiebei erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-CSSR in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auf…
…000). Sollten in diesem Fall S 50.000,- als Kostenersatz im Sinn des Vereinfachungserlasses angefallen sein, dann könnte der Steuerabzug unterbleiben. Sollten allerdings die Voraussetzungen für eine Anwendung des Vereinfachungserlasses nicht vorliegen, dann könnte - mangels Bestandes einer Reziprozitätsvereinbarung mit der slowakischen Steuerverwaltung - auf der Grundlage…
Werden Kesselwaggons an eine slowakische Kapitalgesellschaft vermietet, so dürfen die hierfür gezahlten Mietgebühren gemäß Artikel 12 des im Verhältnis zur Slowakei nach wie vor anwendbaren CSSR-Doppelbesteuerungsabkommens einer 5%igen Besteuerung in der Slowakei unterzogen werden. Wird die slowakische Kapitalgesellschaft verpflichtet, zunächst einen 19%igen…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen geliefert und handelt es sich hiebei nicht um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern um eine Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes, dann ist dieser Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 12…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen überlassen (Applikations-Software z.B. für die kaufmännische Kundenverwaltung in diesen Unternehmen), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD…
Eine slowakische Stadtgemeinde, die einen Chor betreibt, wird hiebei nicht im Rahmen ihrer hoheitlichen Funktionen tätig; vielmehr liegt eine "kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit" im Sinne von Artikel 19 Abs. 2 DBA-CSSR vor, die eine Steuerfreistellung der von der Stadtgemeinde an die Chormitglieder gezahlten Vergütungen…
Weitet der Inhaber einer österreichischen Handelsagentur seine Geschäftstätigkeit auf die CSFR aus und gründet er zu diesem Zweck in der CSFR eine GesmbH, so unterliegen die in der tschechoslowakischen Betriebstätte dieser GesmbH erzielten Gewinne der ausschließlichen Besteuerung in der CSFR. Nur wenn die von…
Entsendet ein Vorarlberger Unternehmen einen Mitarbeiter für zwei bis drei Jahre zu einem slowakischen Konzernunternehmen, damit dieser dort die Position eines Betriebsleiters einnimmt, dann ist vorweg zu klären, ob dies auf der Grundlage eines Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Konzernunternehmen stattfindet. Bejahendenfalls bleibt die österreichische Konzerngesellschaft…
…2 DBA-CSSR 5% des Bruttobetrages der Mietengelte nicht übersteigen darf. Diese österreichische Körperschaftsteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b DBA-CSSR in der Slowakei auf die slowakische Steuer anzurechnen. 13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Vergibt ein in Österreich ansässiger Architekt im Rahmen der Planung eines Projektes in Österreich technische Zeichenarbeiten an ein slowakisches Zeichenbüro sowie an einen in der Slowakei ansässigen Architektenkollegen, dann ist nicht auszuschließen, dass die hiefür in die Slowakei gezahlten Vergütungen als Entgelt für eine "technische…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer als Dienstnehmer einer belgischen Gesellschaft die Leitung einer slowakischen Konzerngesellschaft und hält er sich jährlich länger als 183 Tage in der Slowakei auf, dann sind die ihm hiefür zufließenden Bezüge sowohl nach dem DBA-CSSR als auch nach dem…
Im Fall einer tschechischen Kommanditgesellschaft erfolgt nach Ihrer Darstellung eine unterschiedliche Behandlung der beschränkt haftenden und der unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter wird wie ein Personengesellschafter mit seinem Gewinnanteil unmittelbar besteuert und zwar ohne Rücksicht darauf, ob eine Gewinnausschüttung tatsächlich vorgenommen wurde…
…an diesen Honoraren insoweit, als sie auf eine Tätigkeit entfallen, die in einer "festen Einrichtung" (z.B. einem Arbeitszimmer) auf slowakischem Gebiet ausgeübt wird. Dieser Teil der Honorare ist korrespondierend auf österreichischer Seite (unter Progressionsvorbehalt) von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Solange einwandfrei feststeht, daß die den…
Montageleistungen, die ohne Begründung einer abkommensrechtlichen Betriebstätte in Tschechien erbracht werden, dürfen gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien keiner Einkommensbesteuerung unterzogen werden. Wird in solchen Fällen dennoch seitens des tschechischen Kunden unter Berufung auf tschechisches innerstaatliches Recht ein 10%iger Steuereinbehalt vorgenommen, verstößt dies…
…Pflegekraft auszugehen (EStR 2000 Rz 1616). Ihre Pflegeeinkünfte fallen daher unter Artikel 7 des mit der Slowakei weiterhin anwendbaren DBA-CSSR. Die slowakischen Pflegekräfte unterliegen mit diesen Einkünften der österreichischen Besteuerung, wenn diese in inländischen Betriebstätten im Sinn von Art. 5 DBA erzielt werden. Vom…