…Artikel 5 Abs. 4 des Abkommens keinen abkommensrechtlichen Betriebstättencharakter aufweisen, wird wesentlich von der Beantwortung der Frage abhängen, ob ohne diese Nebenräumlichkeiten der Reinigungsauftrag noch betriebswirtschaftlich sinnvoll erfüllt werden kann. Die Vermutung spricht jedenfalls dafür, dass bei einer werktäglich durch 2 bzw. 3 Stunden hindurch…
…Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. Es ist zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre" (zB VwGH…
…in Deutschland ansässigen Gesellschafter der deutschen Mutter-GesmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt…
…für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden und ist mit ihr abzuklären. Es kann in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll sein, dass ein inländischer Festspielveranstalter durch Verwendung von Formularen bei den ausländischen…
…der deutschen Mutter-GmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des …
…10.12.1997, 93/13/0185, wurde im Fall einer niederländischen Holdinggesellschaft festgestellt: "Wenn etwa die Gesellschaft am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teilnimmt oder nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen erfüllt, sind die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen…
…sie ist grundsätzlich nicht Gegenstand der DBA (BFH 04.04.2007, I R 110/05). Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Einkünfte nicht einer zwischengeschalteten Gesellschaft, die keine sinnvollen Funktionen erfüllt, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185)…
…eines EAS-Verfahrens erledigt zu werden. Keine EAS-Fähigkeit kommt nach der bisherigen Praxis Anfragen zu, die einen derart komplizierten Sachverhalt zum Gegenstand haben, dass eine sinnvolle Abstrahierung unmöglich ist; die nicht bloß auf eine Klärung von Rechtsfragen abzielen, sondern eine Beratung über die bestmögliche…
…Doppelbesteuerungsabkommens durch den Steuerpflichtigen nicht schlechthin der Kontrolle durch die Abgabenbehörde entzogen werden dürfen. Andererseits ist einzuräumen, dass eine undifferenzierte Umsetzung dieser Rechtslage nicht sinnvoll administrierbar wäre. Denn diesfalls müssten zB in den tausenden Fällen von kurzfristigen Dienstnehmerentsendungen nach Österreich Steuernummern vergeben und Steuererklärungen eingereicht…
…48 BAO erscheinen Fälle der vorliegenden Art nach derzeitiger Beurteilung nicht geeignet, weil über die Aktivzeit und die Ruhestandszeit eines Steuerpflichtigen sich erst allmählich aufbauende Mehrbelastungen hinsichtlich des Doppelbesteuerungselements kaum sinnvoll quantifizierbar sind, solche Maßnahmen nur einzelfallbezogen erfolgen könnten und daher mit unvertretbarem Verwaltungsaufwand und…
…sollte sonach die gesamte Transaktion in Kenntnis des zu erwartenden Verlustes eingegangen worden sein, so wird dadurch geradezu offenkundig, dass "der gewählte Weg nicht mehr sinnvoll erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder dass er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich ist." Lässt…
…dem eine Änderung der Einkünftezurechnung von einer ausländischen Gesellschaft zu ihrer Muttergesellschaft dann erforderlich ist, wenn die Tochtergesellschaft nicht in der erklärten Art und Weise am Erwerbsleben teilnimmt oder keine sinnvollen Funktionen erfüllt; diesfalls sind die Einkünfte den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Zu prüfen…