…S 972) entwickelten Auffassung festgehalten, dass es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen…
…der Voraussetzung, dass die Gastprofessorenregelung von der Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaates des Gastprofessors in korrespondierender Weise ausgelegt wird und daher der Eintritt einer den Abkommensintentionen widersprechenden Doppelnichtbesteuerung ausgeschlossen ist. Es muss daher in einem solchen Fall (dh. bei geltend gemachten Fristhemmungen oder Fristunterbrechungen) sichergestellt sein, dass…
Mit der Frage, ob eine kasachische LLP mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, hat sich bereits EAS 2869 befasst. Nach ständiger Verwaltungspraxis wurde darin zum Ausdruck gebracht, dass neben den Vergleichbarkeitsvoraussetzungen der KStR 2001 Rz 551 auch die von der deutschen Verwaltungspraxis in BStBl I…
…diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen; zumal sich dieses Untersuchungsergebnis mit jenem deckt, das EAS 1892 zu Grunde gelegen ist. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Die Aussage in Punkt 1.2 des Merkblattes über die Errichtung von FZE, wonach es sich bei der FZE nicht um eine "company", sondern um ein "establishment" handelt…
…dann liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Der bloße Umstand, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine offshore Gesellschaft in einer bekannten Steueroase handelt, nimmt ihr nicht die maßgebende Vergleichbarkeit für Belange des…
…Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen…
…Sri Lanka). Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen…
…übertragbar. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer Jersey Limited Partnership diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Fließen dieser Personengesellschaft Einkünfte aus…
…der Besteuerungsberechtigung Deutschlands hinsichtlich der vorstehend erwähnten Kapitalforderung. Da es sich im vorliegenden Fall um die Besteuerung von zwei selbständigen Wirtschaftsgütern handelt, kann darin auch keine dem DBA widersprechende Doppelbesteuerung erblickt werden. 19. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: