…dass ein selbständiger Handelsvertreter auch Abschlussvollmacht besitzt, macht diesen nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zu einer "Vertreterbetriebstätte" des die Abschlussvollmacht erteilenden Auftraggebers (siehe auch EAS 1103). Auch der Umstand, dass ein das Gewerbe eines selbständigen Handelsvertreters ausübender Geschäftsmann nur für einen einzigen Auftraggeber…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
Werden von einem inländischen Handelsunternehmen zur Hebung des Absatzes seiner Handelsware Werbefahrten veranstaltet und finden in deren Verlauf in einem inländischen Gasthaus Verkaufspräsentationen statt, die von in Deutschland ansässigen selbständigen Handelsvertretern durchgeführt werden, so ist die dabei auftretende Frage, ob die Räume der Gastwirtschaft oder…
…soll, dass man den "Leiter" dieser Niederlassung nicht in ein Dienstverhältnis aufnimmt, sondern dass er äußerlich unter dem Status eines selbständigen Handelsvertreters Dienstnehmer-Funktionen wahrnimmt (damit er nach diesem Erscheinungsbild nicht als "abhängiger Vertreter" gewertet wird), wenn weiters der inländische Warenabsatz so präsentiert wird, dass…
Beauftragt eine amerikanische Firma in Österreich einen (unabhängigen) selbständigen Handelsvertreter die Geschäftsanbahnung für neue Produkte in Österreich zu übernehmen und bleiben die Aktivitäten, die der Handelsvertreter hierbei für die US-Firma ausübt, im Rahmen des für seinen Berufsstand üblichen Tätigkeitsfeldes, so wird durch eine…
…Führung von Verkaufsverhandlungen mit britischen Kunden), besteht daher die wesentliche Aufgabe nur in einer Unterstützung der mit den eigentlichen Vertriebsaufgaben betrauten selbständigen Handelsvertreter und ist die Mitarbeiterzahl und die Büroausstattung dieser Aufgabe entsprechend angelegt, dann stellt ein derartiges Büro keine Betriebstätte im Sinn von Artikel…
Hat eine US-Gesellschaft ihr Europa-Headoffice in der Form einer Betriebstätte in den Niederlanden eingerichtet und wird von dort aus durch Einsatz von selbständigen österreichischen Handelsvertretern, die ihrerseits selbst wieder selbständige österreichische Handelsvertreter unter Vertrag nehmen, der österreichische Markt beworben, wobei keinerlei Verkaufsaktivitäten…
…entlastet. Eine andere Rechtslage gilt hingegen, wenn der österreichische Vertragspartner des "Agenturvertrages" nicht das Gewerbe eines selbständigen Handelsvertreters ausübt und wenn er außerdem infolge seiner Bindungen an das französische Unternehmen als dessen abhängiger Vertreter zu werten wäre. In diesem Fall würde gemäß Artikel 5 Abs…
…Spedition erbracht werden, keine Betriebstätte in Deutschland begründet. Der Umstand, dass unabhängige und selbständig tätige Handelsvertreter Zugang zu diesem Auslieferungslager haben, führt nicht dazu, dass hiedurch eine deutsche "Vertreterbetriebstätte" begründet wird (Hinweis auf EAS 238 und EAS 800 sowie die Bestätigung der Auffassung, dass Ziffer…
…als Handelsvertreter in den neuen deutschen Bundesländern vertritt, dann unterliegen sowohl die als Fixum als auch als Provision ausgezahlten Bezüge grundsätzlich der deutschen Besteuerung. Allerdings ist zu beachten, dass gemäß Art. 9 Abs. 1 DBA-Deutschland ein österreichisches Besteuerungsrecht insoweit erhalten bleibt, als der Handelsvertreter…
…der in Österreich verheiratet ist, in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und als Handelsvertreter für eine deutsche Firma in der Schweiz und in Liechtenstein Produkte verkauft, unterliegt mit den hiefür bezogenen Einkünften grundsätzlich der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. 27. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
…keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird…
…im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese unter EAS 238 abgegebene Beurteilung wurde allerdings unter den Vorbehalt gestellt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn…