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12 Treffer1531 msnur geltende Fassungen
EAS 1766Abkommensberechtigung deutscher Kapitalanlagegesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 629/1-IV/4/0022.01.2001

  Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert…

EAS 3449Keine Abkommensberechtigung bei liechtensteinischer Steuer nach dem Aufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.512.32818.12.2023

…die Bemessung der Besteuerung nach dem gesamten Aufwand des Steuerpflichtigen; die Steuer nach dem Aufwand beträgt 25 % dieses Aufwands. Für die Anwendbarkeit des DBA-Liechtenstein müssen sowohl der sachliche als auch der persönliche Anwendungsbereich erfüllt sein. Da die Steuer nach dem Aufwand eine Pauschalbesteuerung darstellt…

EAS 30Liechtensteinische Domizilgesellschaften /anteilige Abkommensberechtigung möglich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 700/4/1-IV/4/9127.09.1991

Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…

EAS 8Liechtensteinische Stiftungen gelten als "Gesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/2/1-IV/4/9103.06.1991

  Nach Artikel 26 DBA-FL sind in Liechtenstein steuerfreie "Gesellschaften" unter bestimmten Voraussetzungen aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Der Begriff "Gesellschaft" wird im Abkommensrecht teilweise in einem wesentlich weiteren Sinn als im inländischen Recht verwendet: nach Artikel 3 Abs. 1 lit. b…

EAS 5Dienstnehmerbezüge von luxemburgischen Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 1681/7/1-IV/4/9128.05.1991

  Luxemburgische Holdinggesellschaften sind gemäß Art. 26 DBA-L aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Einkünfte, die in Österreich ansässige Personen von diesen Holdinggesellschaften beziehen, sind durch das Abkommen vor einer Doppelbesteuerung nicht geschützt. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch für andere Einkünfte…

EAS 1740Buchwerteinbringung durch einen in der Schweiz ansässigen Personengesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/32-IV/4/0017.10.2000

…von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf der…

EAS 944Teilweiser DBA-Ausschluss liechtensteinischer Domizilgesellschaften ist EWR-konform
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/26-IV/4/9621.10.1996

…vorliegt, wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder öffentliche Einrichtungen beteiligt oder begünstigt sind. Der Grund für den DBA-Ausschluss der steuerfreien liechtensteinischen Domizilgesellschaften ist u.a. darin…

EAS 3451Steuerbefreite Forschungstätigkeit nach Art. 21 DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.217.50631.05.2024

…Personen, die aktuell keine "Hochschullehrer oder andere Lehrer" sind, sondern stattdessen als Post-Doc einer selbständigen Forschungstätigkeit mit Eingliederung in ein nicht-universitäres Forschungsinstitut nachgehen, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien. Eine eineinhalb Jahre zurückliegende Beschäftigung wird dabei nicht…

EAS 3388Grenzüberschreitende Verschmelzung nach Liechtenstein iZm einer österreichischen Immobiliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0334-IV/8/201720.07.2017

…der Ö-GmbH - und somit an den stillen Reserven am unbeweglichen Vermögen - aufgrund von Art. 13 Abs. 3 DBA Liechtenstein verloren geht. Während nämlich im Anwendungsbereich des DBA Deutschland durch Art. 13 Abs. 2 DBA Deutschland das Besteuerungsrecht Österreichs an den stillen Reserven gewahrt bleibt…

EAS 1537Rentenzahlungen an einen ausgeschiedenen Gesellschafter einer schweizerischen Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/22-IV/4/9908.10.1999

Erhält ein in Österreich ansässiger persönlich haftender Gesellschafter einer schweizerischen KG nach altersbedingtem Ausscheiden aus der Gesellschaft für seinen langjährigen Einsatz für die Gesellschaft eine lebenslängliche Rente, dann ist zunächst nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu untersuchen, ob es sich hiebei um eine Kaufpreisrente, eine betriebliche…

EAS 2857Zum Begriff des "Praktikanten" im DBA-Kroatien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0277-IV/4/200714.05.2007

…wo die Arbeit persönlich ausgeübt wird. Da dies Österreich ist, ist auch in dieser Hinsicht ein wesentliches Tatbestandselement des Artikels 20 nicht erfüllt. Der Umstand, dass im Rahmen der Dienstverpflichtungen Ausbildungszeiten absolviert werden, vermag daher nicht die hierfür bezogenen Einkünfte aus dem Anwendungsbereich des Artikels…

EAS 3381Künstlerischer Leiter deutscher „Musiktage“
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0169-VI/8/201705.09.2017

…[...] Produzenten, Filmregisseure, Choreographen [...])" anwendbar ist (OECD-MK zu Art. 17, Rz 3). Ebenso liegen Einkünfte für das Arrangieren des Auftritts eines Künstlers außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 17 (vgl. OECD-MK zu Art. 17, Rz 7). So greift die Verteilungsnorm für "Künstler und Sportler" iSd…