…Schweiz von einer steuerlichen Berücksichtigung in der Schweiz ausgeschlossen sind) als Betriebsausgabe geltend machen. Solange der wirtschaftliche Zusammenhang dieser Aufwendungen mit dem österreichischen Gastspiel nachgewiesen (glaubhaft gemacht) wird, geht deren Abzugsfähigkeit nicht deshalb verloren, weil sie in der Schweiz getätigt worden sind (z.B. Schauspielerbezüge…
…um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Kein erkennbarer Zusammenhang wird in der Regel bei Aufwendungen vorliegen, die auch dann anfallen, wenn das zur Steueranrechnung Anlass gebende Auslandsgeschäft nicht getätigt worden wäre. Wird daher für das Auslandskreditgeschäft eine eigene…
…Staat, der die getätigten Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, soll auch die hiedurch finanzierten späteren Einkünfte besteuern) nötigt daher nicht zur Zulassung eines Sonderausgabenabzuges für die nach Österreich entsandten niederländischen Dienstnehmer. Eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich wäre unter diesen Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn…
…Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzierungsvorschläge, Vermittlungs- und Bereitstellungsprovisionen) im Interesse der Konzernleitung getätigt wurden und dass eine Weiterbelastung an das schlussendlich verkaufte inländische Unternehmen nicht gerechtfertigt erscheint. Allerdings handelt es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsaufklärung, die zuständigkeitshalber im Rahmen des laufenden Betriebsprüfungsverfahrens untersucht werden müssen. Es…
…MA), dass Aufwendungen des Theaters die Steuerbemessungsgrundlage nicht kürzen; hierbei ist es unerheblich, ob die Empfänger der Aufwendungen mit diesen Einkünften der österreichischen Besteuerung unterliegen oder nicht. Erst im Zuge des Veranlagungsverfahrens erweist es sich als entscheidend, ob Aufwendungen an Personen getätigt werden, die hiermit…
…wäre es mit dieser Methodik nicht vereinbar, würden Steuermehrbelastungen und Steuerbegünstigungen an die Muttergesellschaft weitergegeben. Eine Vertragsklausel die besagt "Klarstellend und ergänzend zur Vergütungsabrede im Dienstleistungsvertrag ... halten wir einvernehmlich fest, dass sämtliche sonstigen betrieblichen Erträge, die aus den von XX getätigten Investition herrühren oder in…
…getätigte Einlage des einzigen österreichischen Kommanditisten (eine inländische GmbH) überschreiten, so mindert sich hiedurch der in der Bilanz der inländischen GmbH mit Anschaffungskosten bilanzierte Beteiligungswert entsprechend (angenommen auf den Gegenwert von minus DM 0,5 Mio.). Diese Wertminderung kürzt allerdings nicht die Besteuerungsgrundlage der inländischen…
…die mit der Schweiz getroffene Regelung über die Zuordnung der Gesellschaftergeschäftsführer unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (AÖF Nr. 153/1992) noch die mit Deutschland getätigte Absprache Anwendung, derzufolge der Ort der Arbeitsausübung im Fall einer Ferngeschäftsführung immer der Sitz der betreffenden GmbH ist. Handelt…
…eingegangenen Verträge rechtsgültig mit der gibraltesischen T-AG zu Stande kommen, kann nicht automatisch zur Folge haben, dass die gesamten aus solchen Verträgen herrührenden Einnahmen der T-GmbH zuzurechnen sind und die M-AG, die offensichtlich das gesamte Management der für die Einnahmenerzielung nötigen Arbeiten…
…den seinerzeitigen Anwendungsbereich hinaus entfalten sollte und undifferenziert auch im Bereich des Ausgabenabzuges anzuwenden ist. Denn andernfalls würde unsere Steuerrechtsordnung zu dem absurden - und daher vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Ergebnis führen, dass aus den Steueroasen zuziehende Personen, alle Aufwendungen, die mit ihren unbesteuerten Steueroaseneinkünften zusammenhängen…
Werden in einem deutschen Betriebsprüfungsverfahren im Jahr 1995 angefallene Aufwendungen einer deutschen Gesellschaft für den 1996 erfolgten Erwerb einer österreichischen KG-Beteiligung unter Berufung auf Artikel 4 des österreichisch-deutschen DBA vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, so hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein…