Nach dem bis Ende 1998 geltenden DBA-Ö/USA aus dem Jahr 1956 tritt eine durch das Abkommen nicht behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland…
…Österreich steuerpflichtig sind; sie sind nur kraft der inländischen Betriebstätteneinkünfte der Personengesellschaft steuerpflichtig. Sollte für die deutschen Gesellschafter, die mit ihren Gewinnanteilen in Deutschland von der Besteuerung freizustellen sind, eine von Deutschland nicht behebbare Doppelbesteuerung eintreten, dann ist Österreich bereit, auf der Grundlage von § 48…
…den gezahlten Honoraren vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche…
…Installationsleistungen vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662, EAS 1313, EAS 1471 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch…
…in Anspruch nehmen, wäre er von der Entlastung hinsichtlich der vom österreichischen Veranstalter für dessen sonstige Leistung (Kosten für Inlandsreisen, Beherbergung und Verpflegung des Künstlers) in Rechnung gestellten Vorumsatzsteuer ausgeschlossen. Nimmt der Künstler die Umsatzsteuerbefreiung nicht in Anspruch, dann hat der inländische Veranstalter gemäß § 27…
…den österreichischen Veranstalter dann ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung der Stelligmachung des US-Künstlers gegenüber], sodaß im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer geschmälert wird. Das deutsche Unternehmen…