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9 Treffer1469 msnur geltende Fassungen
EAS 1673Neues DBA-Russland und die russische "branch profits tax"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 577/1-IV/4/0012.06.2000

…nbsp; Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete (aber noch ratifikationsbedürftige) neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland enthält keine Sonderregelung in Bezug auf die Erhebung einer Steuer auf Gewinntransfers von russischen Betriebstätten an deren ausländische Firmenzentralen (branch profits tax). In der Literatur wird die Auffassung vertreten…

EAS 3434Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.583.68624.01.2022

Mit Argentinien wurde am 6. Dezember 2019 in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 d.B. XXVII. GP). Während die parlamentarische Beschlussfassung in…

EAS 1476Pensionsabfindung vom belgischen Konzernpensionsfonds nach Wohnsitzverlegung in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/8-IV/4/9921.06.1999

Scheidet ein Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis zu einer inländischen Tochtergesellschaft eines belgischen Konzerns aus und geht er mit einer (konzernfremden) Gesellschaft in den Niederlanden unter Wohnsitzverlegung in die Niederlande ein neues Dienstverhältnis ein, wobei aus diesem Anlaß die Pensionsansprüche durch eine Einmalzahlung seitens der in…

EAS 824Errichtung eines Hilfsstützpunktes in England für ein österreichisches Produktionsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/1-IV/4/9605.03.1996

…auch weiterhin in dieser Form beibehalten wird, in Großbritannien ein Büro zu eröffnen, dessen Aufgaben darin bestehen: Schau- und Präsentationsräume für die neuesten Kollektionen zu bieten; die von den selbständigen britischen Handelsvertretern entgegengenommenen Bestellungen zu sammeln und nach Österreich weiterzuleiten; bloß physisch Reklamationsware entgegenzunehmen und…

EAS 1156Berechnung der 183-Tage-Frist im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/26-IV/4/9720.10.1997

Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen…

EAS 2410US-Professor an der Vienna International School
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/2-IV/4/0426.01.2004

…amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1956 ein US-Professor von der österreichischen Besteuerung freizustellen war, wenn er sich nicht länger als zwei Jahre für Unterrichtszwecke in Österreich aufgehalten hat. Dieses Abkommen ist aber 1998 durch ein neues Abkommen abgelöst worden (BGBl. III Nr. 6/1998)…

EAS 1426Steuerliche Behandlung von Gesellschaftergeschäftsführern ausländischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/5-IV/4/9915.03.1999

…der österreichischen Rechtsordnung von Relevanz. Auch neueste Entwicklungen in der OECD-Staatengemeinschaft bestätigen die Richtigkeit dieses Rechtsverständnisses. Nach österreichischem Recht zählen die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit und werden sonach nicht jenen aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet. Solange sich daher weder aus…

EAS 3455Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland im Falle einer Entsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.576.44701.10.2025

…der Nähe der Grenze ausübt, von seinem österreichischen Arbeitgeber zu einer Konzerngesellschaft in ein Drittland entsendet, wobei das österreichische Arbeitsverhältnis zu der entsendenden Konzerngesellschaft aufrecht bleibt und kein neues Arbeitsverhältnis zu der Konzerngesellschaft im Drittland begründet wird, ist für die Frage, ob für Zwecke der…

EAS 2026Auslandsvertretungen der ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/4-IV/4/0203.04.2002

…sonach in Österreich stattzufinden hat und Deutschland Steuerfreiheit gewähren muss. Allerdings ist anzumerken, dass das derzeitige Abkommen voraussichtlich ab 2003 durch ein neues Abkommen abgelöst werden wird, das die umgekehrte Lösung, nämlich ebenfalls die OECD-konforme Lösung, vorsehen wird (Steuerpflicht in Deutschland und Steuerbefreiung in…