…dann, wenn die Anteile an der österreichischen GMBH dem deutschen Betriebsvermögen der deutschen Mutter-KG zuzurechnen sind, das Besteuerungsrecht Österreichs an den Veräußerungsgewinnen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland an Deutschland abzutreten ist. Sollte sich hiedurch ein negativer Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben (VwGH 1.11.1982…
Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…
…der deutschen KG und nach allfälligen rückwirkenden Korrekturen im Sinn des § 16 Abs. 5 UmgrStG, im vorliegenden Fall sonach minus DM 0,5 Mio.) - als Sacheinlagewert anzusetzen ist. Nach § 20 Abs. 2 UmgrStG gilt der steuerlich maßgebende Sacheinlagewert, also im konkreten Fall der (negative) Mitunternehmeranteil…
…österreichischen KG berechtigt, die von den Gewinnen der US-Personengesellschaftsbetriebstätten erhobene Steuer nach den vorstehenden Grundsätzen anteilig auf ihre Einkommensteuer anzurechnen. Erleiden die Gesellschafter aus ihrer Beteiligung an der österreichischen KG (trotz der erzielten US-Gewinne) Verluste, dann entfällt keine österreichische Einkommensteuer auf diese (negativen…
…wurde, ist darauf zurückzuführen, dass in diesem speziellen Fall nur der handelsrechtliche Bilanzansatz der Beteiligung an der deutschen Tochter-GMBH nach der Einbringung der KG-Beteiligung positiv, der steuerliche hingegen negativ war, so dass aus diesem Grunde keine steuerlich wirksame Abwertung vorgenommen werden konnte. 13…
…Kommanditanteil an einer deutschen KG, die ihrerseits Gesellschafterin einer österreichischen KG ist, dann geht damit das inländische Betriebsvermögen der inländischen KG von der brasilianischen Kapitalgesellschaft auf einen anderen Steuerpflichtigen über. Die brasilianische Kapitalgesellschaft unterliegt mit dem hiebei auf das inländische Betriebstättenvermögen anteilig entfallenden Veräußerungsgewinn der…
…von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre verrechnet werden, sofern hierdurch die Verluste nicht doppelt verwertet werden. Es liegt keine Doppelverwertung vor, wenn die Österreich-Verluste im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland berücksichtigt worden sind, dies…
…deutschen GmbH& Co KG, und ist in den nächsten 3 bis 4 Jahren wegen nicht aktivierungsfähiger Forschungsaufwendungen mit Verlustanteilen zu rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach der geltenden Rechtslage im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" steuersatzmindernd…
…beteiligte Kommanditist in Österreich seinen Lebensmittelpunkt und ist er sonach unbeschränkt steuerpflichtig, dann könnte wohl noch ein (Zwerg-)anteil der gegenständlichen Zahlungen der in der Schweiz ansässigen GmbH zugerechnet werden, die als Arbeitsgesellschafterin der KG fungiert und in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist; dies würde voraussetzen…
…34/2000). Der ab 1999 in Österreich zulässige Vortrag der 1998 erlittenen Verluste steht daher der die Funktion einer Anteilsbündelung erfüllenden deutschen GmbH und nicht den 90 deutschen Personengesellschaftern zu. Der Umstand, dass die Verluste der inländischen KG, und zwar sowohl jene des Jahres 1997…
…4 DBA-Deutschland bleibt hingegen anwendbar, sodass in das Betriebsvermögen der deutschen KG-Hauptniederlassung einfließende österreichische GMBH-Gewinnausschüttungen in Österreich zur Gänze von der Besteuerung freizustellen sind. Sollte allerdings in diesem Fall ein grenzüberschreitender negativer Kompetenzkonflikt (Doppelnichtbesteuerung) eintreten, weil Deutschland die Gewinnausschüttung auf der Grundlage…
…Österreich ansässige Personen an einer tschechischen k.s. beteiligt, die einer inländischen KG entspricht und die eine gewerbliche Grundstücksverwertung betreibt, dann sind die hiebei erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-CSSR in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auf der Grundlage der …
…Dies deshalb, weil die k.s. (Komanditná spolocnost) im OECD-Partnership Report ebenso wie beispielsweise die deutsche, belgische, niederländische oder österreichische KG als "limited partnership" qualifiziert wird, sodass gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 UmgrStG die Vorschriften des Artikels II des Umgründungssteuergesetzes zur Anwendung kommen…
…auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig) ist. Denn es ist international anerkannt, dass in einem solchen Fall die Betriebstätten der KG anteilig Betriebstätten der Gesellschafter darstellen. Steuerausländer, die gewerbliche Einkünfte…
…als die Vergütungen auf deutscher Seite korrespondierend als Betriebseinnahmen der deutschen Betriebstätten der GMBH erfasst und ebenfalls nicht als Sondervergütung und damit als Gewinnteil der österreichischen Betriebstätten der KG gewertet werden. Bei Vorliegen eines deutschen Besteuerungsnachweises kann daher Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung (Steuerabzug nach …
…deutsche Immobilien-KG mit rund 200 Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit…
…D-GmbH) beteiligt war, und wird diese GmbH errichtend zum 31. Dezember 2002 in eine GmbH&Co KG umgewandelt, dann bilden die Betriebstätten der umgewandelten GmbH ab diesem Zeitpunkt Inlandsbetriebstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gemäß § 10 UmgrStG der D…
…Nachweise über das Bestehen einer abkommensgemäßen Steuerfreistellungsverpflichtung vorhanden sind. Dazu gehört vor allem der Nachweis, dass die deutsche KG tatsächlich über Betriebstätten in Deutschland verfügt und sonach nicht eine bloße Sitzgesellschaft darstellt. Außerdem müsste nachgewiesen werden, dass die stille Beteiligung tatsächlich dem Betriebsvermögen der deutschen…
…wenn hierdurch auch Teile einer österreichischen Betriebstätte veräußert werden. Ist die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter-KG, dann stellen die inländischen Betriebstätten zugleich Betriebstätten des anteilsveräußernden deutschen Gesellschafters dar (BFH v. 16.10.2002, BStBl…
…eine Verlustverwertung kann sonach im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" in Österreich erfolgen. Der Umstand, dass eine ungarische KG in Ungarn der Körperschaftsbesteuerung unterliegt und zum Verlustvortrag berechtigt ist, hat keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Behandlung der positiven bzw. negativen Beteiligungsergebnisse im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung.…