…Dies gilt nicht nur, wenn die Person während eines Kalenderjahres zeitlich nacheinander für mehrere Arbeitgeber tätig ist, sondern auch bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber (zB bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). Selbst wenn die Tätigkeit im Rahmen eines dieser gleichzeitigen Arbeitsverhältnisse außerhalb der Grenzzone ausgeübt wird und…
Verlegt eine dänische Staatsbürgerin den Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Anlass der bevorstehenden Geburt eines Kindes nach Österreich und erhält sie von ihrem dänischen Arbeitgeber durch mehrere Monate Karenzgeld in Höhe von jeweils rund S 45.000,00 (Karenzgeld, das nach dänischem Recht nicht steuerpflichtig…
…Nähe der Grenze zu Österreich hat und der seine unselbständige Tätigkeit in der Nähe der Grenze ausübt, von seinem österreichischen Arbeitgeber zu einer Konzerngesellschaft in ein Drittland entsendet, wobei das österreichische Arbeitsverhältnis zu der entsendenden Konzerngesellschaft aufrecht bleibt und kein neues Arbeitsverhältnis zu der Konzerngesellschaft…
…lit. b). Für Sachverständige ("experts") sind in Abschn. 22 wohl mehrere Vorrechte verankert, Steuerprivilegien zählen aber nicht dazu. Wird daher ein Österreicher als "United Nations Volunteer" von der UNO nach Zaire entsandt und ist die UNO nicht in der Lage zu bestätigen, dass dieser Österreicher…
…in der Regel jedoch weiterhin daran festgehalten werden, dass durch die bloße Mitbenutzung von ausländischen Standorten keine ausländische Betriebstätte begründet wird, selbst wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu Deutschland, weil nach der deutschen Rechtsprechung eine bloße…
…innerer Zusammenhang wird nach Ansicht des BMF anzunehmen sein, wenn sich der Dienstnehmer während eines Fünfjahreszeitraums in Erfüllung ein und derselben Aufgabe für seinen österreichischen Arbeitgeber jeweils für mehrere Wochen in Polen und zwischenzeitig in Österreich aufhält. Beträgt der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Polen unter…
…Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger-Dienstverhältnis. Der Umstand, dass solche Zahlungen erst mehrere Monate nach Beendigung der aktiven Tätigkeit ausgezahlt…
Wird ein in Österreich im Sinne des österreichisch-sowjetischen DBA ansässiger Arbeitnehmer von seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen seines Dienstverhältnisses zur Dienstleistung nach Moskau entsendet, so sind die von ihm für seine Auslandstätigkeit bezogenen Einkünfte gem. Art. 11 Abs. 1 DBA -UdSSR dann dem russischen…
…bereits 1994 mehrere Aufenthalte in Russland in einem 183 Tage übersteigenden Ausmaß, so unterliegen jene Bezugsteile, die auf die in Russland zugebrachten Aufenthaltszeiten entfallen, der Besteuerung in Russland und sind in Österreich von der Lohnbesteuerung zu entlasten. Diese Entlastung kann seitens des österreichischen Arbeitgebers im…
…19 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur…
…bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird (BFH 04.06.2008, I R 30/07). Sollte für das britische Unternehmen daher keine Betriebstätte nach …
Bei konzerninternen Auslandsentsendungen von Unternehmensmitarbeitern kann sich die Frage stellen, ob Arbeitgebervorteilszuwendungen anlässlich der Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungsmodellen mit der steuerpflichtigen Inlandstätigkeit oder mit der DBA-steuerfreien Auslandstätigkeit im Zusammenhang stehen. In mehreren EAS-Auskünften (zB EAS 1446, EAS 1863, EAS 2041) wurde hier auf einen…
Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…
…zu beachten sein, dass auch jene Räumlichkeiten, die in einem oder mehreren Hotels dem Reinigungspersonal mit einer gewissen Dauerhaftigkeit zur Verfügung gestellt werden, für den Arbeitgeber (das portugiesische Unternehmen) eine inländische Betriebstätte begründen. Liegt eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vor, dann wird…
…Finanzen ist bereit, diese Rechtsprechung auch bei der Auslegung von DBAs mit anderen Staaten als Deutschland anzuwenden, wenn diese einer gleichlautenden Abkommensinterpretation folgen. Im Verhältnis zu mehreren Staaten sind reziproke Steuerfreistellungen für Orchester vorgesehen (AÖF Nr. 230/1986 idF 139/1987, 283/1989, 307/1991…
…die Grenzgängereigenschaft gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein auch dann nicht verloren, wenn der Geschäftsführer von seiner österreichischen Arbeitgeberin im Ausmaß von rund 40% seiner Arbeitstage zu Dienstreisen in Drittländer entsandt wird, sofern an den Tagen, an denen keine Dienstreise erfolgt, ein arbeitstägliches Pendeln…