…während die Erbschaft- und Schenkungssteuer den Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden betrifft. Dabei lässt sich auch aus dem Umstand, dass die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 idF BGBl. I Nr. 144/2001 betreffend vererbten und verschenkten Grundstücken mit…
…ziehen und wird dieser Entschluss nach Beendigung aller Vorbereitungen am 1. Juli 2001 auch tatsächlich ausgeführt (Anreise mit PKW), dann wurde mit diesem Tag der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei…
Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien, so besteht grundsätzlich Bereitschaft, italienischen Liegenschaftsbesitz, der an die in Italien lebende Tochter (mit inländischem Zweitwohnsitz) im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO…
…Abkommens nicht, die Steuer bei einem nach dem Wegzug stattfindenden tatsächlichen Verkauf zu erheben. Sollte die Beteiligung aber nach dem Zuzug nach Italien von den dort lebenden Kindern veräußert werden, sei es nach einer vorhergehenden Schenkung oder nach einem Erwerb von Todes wegen, dann wäre…
… Leben zwei österreichische Staatsbürger in eheähnlicher Gemeinschaft in Deutschland und haben sie demzufolge ihren "Wohnsitz" im Sinn der mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, dann dürfen im Fall des Todes des Partners die an die Partnerin fallenden Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag in Österreich gemäß Art…
…an ihre in der Schweiz lebende Schwester im Erbweg übergehen, dann löst dieser Übergang im Erbweg die Wegzugsbesteuerung in Österreich aus. Die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes wegen. In…
…Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage einer in einem Trust Deed festgelegten Lebensweise jährliche Zuwendungen, die von einem auf den Cayman-Inseln errichteten Trust ausgezahlt werden und liegt hierbei ein direkter Erwerb…
…Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien und verfügte sie in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz, der an den in Italien lebenden…
…5 (unbewegliches Vermögen) und Artikel 7 (nicht ausdrücklich erwähntes Vermögen) des Abkommens einer inländischen Besteuerung entgegen. Aber selbst wenn sich aus dem DBA-USA für die österreichischen Erben eine vollständige Erbschaftssteuerbefreiung ergibt, besteht dessen ungeachtet die Verpflichtung, den Erwerb von Todes wegen beim zuständigen Finanzamt…
…unbehebbaren Doppelbesteuerung, wenn und soweit nach US-Recht der Veräußerungsgewinn dem in den USA lebenden Sohn zugerechnet wird. Sollte der Vater während der US-Ansässigkeit des Sohnes versterben und nun auch das wirtschaftliche Eigentum an der Beteiligung im Erbweg auf den Sohn übergehen, wäre dies…