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EAS 2155Problematische US-Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 925/1-IV/4/0211.11.2002

…zwei Wohnsitzen eingetreten ist, müsste ein längerer Beobachtungszeitraum herangezogen werden (siehe das Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des DBA-USA, das zwar keine verallgemeinernde Aussage über die konkrete Dauer des Beobachtungszeitraumes macht, aber doch klarstellt, dass ein kurzer Zeitraum von etwa 1 Jahr jedenfalls hierfür nicht…

EAS 2873Auswirkung dauerhafter Verluste auf die internationale Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0966-IV/4/200717.08.2007

…drei Jahren maßgebend. Bei einem über 14 Jahre währenden Dauerverlust wird aber jedenfalls der "längere Zeitraum" bereits bei weitem überschritten. Denn ein fremder Dritter würde sich nicht auf die Übernahme eines Geschäftsfeldes einlassen, das ihm für einen derart langen Zeitraum Verluste verursacht, ohne dafür eine…

EAS 3413Betriebsstätten bei Segelbooten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0070-IV/8/201904.04.2019

…5 DBA Kroatien vorliegen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch eine nicht durchgehende, wohl aber über einen längeren Zeitraum wiederkehrende Nutzung einer derartigen festen Einrichtung eine Betriebsstätte begründen könnte (VPR 2010 Rz 168; EAS 2629, 2966). Eine Anlegestelle würde jedenfalls dann keine Betriebsstätte…

EAS 496Entsendung eines Fernsehjournalisten nach Belgien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2241/1/1-IV/4/9419.09.1994

…4 Abs. 2 Z 1 DBA Ö - B befindet. Für diese Beurteilung müsste aus österreichischer Sicht auf einen längeren (jedenfalls zwei Jahre übersteigenden) Zeitraum zurückgegriffen werden. Im Zweifel wird seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Ausland angenommen. Allerdings ist…

EAS 3257Mobile Abfallverwertungsanlage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1553-IV/4/201123.12.2011

…Artikel 5 Abs. 1 DBA-Tschechien führen, wenn die Anlagennutzung länger als 6 Monate andauert. Wird hingegen die Abfallverwertung innerhalb von 4 Monaten durchgeführt und die Anlage in der Folge wieder abgebaut und in Österreich sowie in der Slowakei zum Einsatz gebracht, dann könnte eine…

EAS 2629Marktstand als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0432-IV/4/200507.07.2005

…auch dann eine Betriebstätte dar, wenn sie zwar nicht durchgehend, wohl aber über einen längeren Zeitraume wiederkehrend genutzt werden (Tz 6 und 6.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). 7. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3204Dienstleistungsbetriebstätte - Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0824-IV/4/201128.03.2011

Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…

EAS 326Nachträgliche Einkommensteuertragung durch den Arbeitgeber bei Dienstnehmerauslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/6/2-IV/4/9327.10.1993

  Wird ein amerikanischer Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Zeitraum Jänner 1988 bis August 1991 nach Österreich entsendet und erfolgt im August 1993 durch das österreichische Finanzamt die Veranlagung dieses Dienstnehmers, wobei die Einkommensteuer vom amerikanischen Dienstgeber getragen wird, so…

EAS 31Anmietung sowjetischer Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 969/2/1-IV/4/9103.10.1991

Wird mit einer sowjetischen Agentur eine Vereinbarung getroffen, auf Grund der diese einen Sporttrainer für einen bestimmten Zeitraum einem österreichischen Sportverein zur Verfügung stellt, so unterliegen die hiefür zu zahlenden Vergütungen gemäß Artikel 5 des DBA-UdSSR in Österreich keiner Einkommensbesteuerung, wenn diese Agentur in…

EAS 807Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/1-IV/4/9629.01.1996

…erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden. Der Umstand…

EAS 744Kündigung eines Arbeitnehmerauslandsvertrages wegen Differenzen mit dem russischen Joint-Venture Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3617/1/1-IV/4/9531.10.1995

…erst darnach vorgenommen wird. Für die Beantwortung der Frage, ob einerseits die Restbezüge für August und September und andererseits die erst nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung für den Zeitraum September bis Dezember 1995 gezahlten Bezüge auf Grund von Art. 11 DBA-UdSSR in Österreich steuerfrei sind…

EAS 3147183-Tage-Klausel bei Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0955-IV/4/201019.04.2010

…der österreichischen Besteuerung auch dann freizustellen, wenn ihr Inlandsaufenthalt in Österreich im Jahr 2010 länger als 183 Tage gedauert hat. Folgt man den für die Neuregelung angeführten Überlegungen der OECD, dann sind nur jene Zeiträume außer Betracht zu lassen, in denen Österreich zum Ansässigkeitsstaat im…

EAS 1681Siebenmonatige Wohnsitzaufgabe in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 338/4-IV/4/0010.07.2000

…dann scheidet (nach der in EAS 268 vertretenen Auffassung) dieser Dienstnehmer im Fall der Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in dieser Zeit aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus und es endet für diesen Zeitraum daher auch die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien…

EAS 2005Personalentsendung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/15-IV/4/0204.03.2002

…länger als 12 Monate) nutzt. Dass solcherart dauerhaft genutzte Räumlichkeiten zu einer Betriebstättenbegründung der Muttergesellschaft führen, wird im Übrigen auch durch das OECD-Update 2002 bestätigt werden (neue Z. 4.3 zu Art. 5 OECD-MA). Wird die Assistenzleistung der ausländischen Muttergesellschaft innerhalb kürzerer Zeiträume…

EAS 3374Der Zwölf-Monatszeitraum des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien iZm Bauausführung und Montage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-VI/8/201618.10.2016

…Vertragsstaat länger als 183 Tage aufhält und damit nach den allgemeinen Grundsätzen der "Monteurklausel" das Besteuerungsrecht unter den hierfür maßgeblichen Rechtsvoraussetzungen bereits deshalb auf den Tätigkeitsstaat überginge. Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien ist damit als eine "Ausdehnung" der 183-Tage-Regel auf den Zeitraum…

EAS 3253Bauüberwachung durch eine inländische Architektin in Rumänien, Serbien und Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1436-IV/4/201131.10.2011

…1 Z 2 des DBA-Serbien insoweit eine wesentliche Abweichung, als länger als 183 Tage in einem (beweglichen) 12 Monatszeitraum andauernde Aufenthalte - auch ohne "feste Einrichtung" - ein serbisches Besteuerungsrecht begründen. Für die Fristenberechnung werden die von der OECD für die 183 Tage Frist der unselbständig…

EAS 3391Gewährleistungsarbeiten eines deutschen Lieferunternehmens in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0862-VI/8/201605.09.2017

…geliefert hat, innerhalb der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist auf Grund von Mängelfeststellungen (Fehler an Kupplungen und Stromabnehmern) in Österreich Reparaturarbeiten, welche mit deutschem Personal im Rahmen einzelner Arbeitsblöcke mit zwischenzeitigen längeren Arbeitsunterbrechungen in einem Zugdepot des österreichischen Unternehmens ausgeübt werden, ist für die Frage, ob für…

EAS 3096Österreichischer Transitverkehr mit geleasten ausländischen LKW-Lenkern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200928.10.2009

…Zu diesen Voraussetzungen zählt vor allem, dass sich der Arbeitnehmer des ausländischen Arbeitskräftegestellers in Österreich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr (in jüngeren Abkommen: "innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten") aufhält. Die OECD hat diese Bestimmung so ausgelegt, dass es hierbei nicht nur auf…

EAS 2024Inländischer Prokurist mit Geschäftsführerfunktion in Ungarn und Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 896/1-IV/4/0203.04.2002

…dann, wenn Dienstnehmer von einem österreichischen Unternehmen für länger als 1 Jahr nach Polen entsandt werden, das Lohnbesteuerungsrecht von Österreich auf Polen übergeht. Wird der österreichische Prokurist allerdings stets nur für Zeiträume von etwa 10 Tagen pro Monat von seinem österreichischen Arbeitgeber nach Polen entsandt…