Verkauft eine vormals in Großbritannien, aber seit 2020 in Österreich ansässige Person im Jahr 2021 zwei in Großbritannien belegene Liegenschaften1, so stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß Österreich ein Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn zukommt. Die Veräußerung der britischen Liegenschaften unterliegt in…
…green card-holders") weiters die Erklärung, daß sie sich im Sinn von Artikel 4 Abs. 1 lit. c des Abkommens für längere Zeit in den USA aufhalten (zB "I state herewith to be substantial present in the U.S.A. in the sense of Art…
…längeren (jedenfalls zwei Jahre übersteigenden) Zeitraum zurückgegriffen werden. Im Zweifel wird seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Ausland angenommen. Allerdings ist einzuräumen, dass angesichts der Übersiedelung der Ehegattin und des minderjährigen Sohnes nach Belgien es nicht auszuschließen wäre, sich…
…des Managers in ihrem Interesse gelegen ist), dann dürfte Deutschland aus Sicht des BM für Finanzen keine Besteuerungsrechte an den Bezügen des Managers beanspruchen, solange dieser Manager sich nicht länger als 183 Tage pro Jahr in Deutschland aufhält. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…14 DBA-Japan einzustufen. Sofern die Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird, dürfen die Vergütungen ebenfalls in Österreich besteuert werden, es sei denn, die Person hält sich hier nicht länger als 183 Tage auf (Art. 14 Abs. 2 lit. a DBA-Japan). Dementsprechend sind die Bezüge…
…dann wäre ein Regelansatz von drei Jahren maßgebend. Bei einem über 14 Jahre währenden Dauerverlust wird aber jedenfalls der "längere Zeitraum" bereits bei weitem überschritten. Denn ein fremder Dritter würde sich nicht auf die Übernahme eines Geschäftsfeldes einlassen, das ihm für einen derart langen Zeitraum…
…geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf der Grundlage von Art…
…GmbH (die sich in ihrem deutschen Stammhaus um die Vermarktung der Wohnungen in Deutschland und Holland gekümmert hat) geteilt, dann ist zunächst festzustellen, ob diese deutsche Mitunternehmergemeinschaft (KG-Gesellschafter und atypisch still beteiligte GMBH) durch die Bautätigkeit in Österreich eine Baubetriebstätte (länger als 12 Monate…
…Kalenderjahr der Besteuerung zu unterziehen, in dem sich der Dienstnehmer länger als 183 Tage in Rumänien aufgehalten hat. In diesem Jahr sind die Bezüge korrespondierend in Österreich von der Besteuerung freizustellen. In jenem Jahr hingegen, die dem sich der Dienstnehmer weniger als 183 Tage in…
…Verfügung gestellt wird, sondern weil ihre Arbeit jeweils vor Ort bei den einzelnen Ansprechpartnern des auftraggebenden, österreichischen Unternehmens ausgeübt wird. Allerdings lässt sich zurzeit kein klares Bild gewinnen, ob möglicherweise auf der Grundlage von Artikel 5 DBA-Indien das gesamte Gebäude des österreichischen Unternehmens als…
…Art. 15 auch dann zum Tragen kommen, wenn sich die in einem Vertragsstaat ansässige Person im anderen Vertragsstaat länger als 183 Tage aufhält und damit nach den allgemeinen Grundsätzen der "Monteurklausel" das Besteuerungsrecht unter den hierfür maßgeblichen Rechtsvoraussetzungen bereits deshalb auf den Tätigkeitsstaat überginge. Art…
…im Verhältnis zu Serbien. Allerdings ergibt sich durch Art. 14 Abs. 1 Z 2 des DBA-Serbien insoweit eine wesentliche Abweichung, als länger als 183 Tage in einem (beweglichen) 12 Monatszeitraum andauernde Aufenthalte - auch ohne "feste Einrichtung" - ein serbisches Besteuerungsrecht begründen. Für die Fristenberechnung werden…
…können bloße Reinigungsarbeiten, zu denen auch die Entsorgung von gefährlichen Stoffen zählt, für sich alleine betrachtet nicht als Bauausführung angesehen werden. Daher wird eine Lagerhalle, die länger als 6 Monate von dem deutschen Unternehmen genutzt wird, als solche nach dem Grundtatbestand des Betriebstättenbegriffes in § 29…
…dann sind die hiefür gezahlten Vergütungen von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn die russische Bauausführung länger als 24 Monate andauert (Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR) und der österreichische Dienstnehmer sich länger als 183 Tage in Russland aufgehalten hat. Wird nun dieser Auslandsvertrag am 31…
…II Nr. 528/2003, begründet bei Abgabenpflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr…
…c DBA-Österreich/Deutschland die Bezüge der ausschließlichen deutschen Lohnbesteuerung vorbehalten bleiben. Bei jenen Tiefbohrspezialisten hingegen, die sich länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Österreich aufhalten, sind die auf die Österreich-Tätigkeit entfallenden Löhne in Deutschland von der Besteuerung freizustellen und in Österreich zur…