RIS AI
17 Treffer1375 msnur geltende Fassungen
EAS 1110Berechnung des "base erosion-Tests" im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/5-IV/4/9721.07.1997

…sonach 90%, an die Steueroasengesellschaft weitergeleitet werden, steht für die US-Zinsen kein Anrecht auf Steuerentlastung in den USA zu. Der Inhalt dieser EAS-Antwort wurde vorsorglich auch der US-Steuerverwaltung mitgeteilt. Sollten sich aus US-Sicht in der gegenständlichen Frage Auffassungsunterschiede ergeben, wird die…

EAS 464Anteile an deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/48/1-IV/4/9406.07.1994

…den dann Berechtigten zurückfließt, spricht dafür, dass kein Forderungsrecht begründet worden ist. Für diese Einordnung spricht auch die im deutschen Recht vorgesehene Behandlung der Gewinnverteilung als Dividendenausschüttung. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von inländischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG…

EAS 2615Frage der Abkommensberechtigung inländischer Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0331-IV/4/200503.06.2005

…im Rahmen des Art. 10 des Abkommens nicht durch Steuerfreistellung, sondern im Anrechnungsweg beseitigt (EAS 2409). Aus dem Vorhergesagten müsste daher für den hier vorliegenden Fall (anders als in EAS 2409 liegt kein deutscher, sondern ein österreichischer Immobilienfonds vor) der Schluss gezogen werden, dass dann…

EAS 310Österreichische Finanzierungsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2447/1/1-IV/4/9311.10.1993

…internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung wird nach dieser Kommentarstelle für geld- und kreditwirtschaftliche Unternehmen angestellt…

EAS 719Anwendung von § 48 BAO im Fall von inländischen Zweitwohnsitzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/52/1-IV/4/9520.09.1995

…erfolgt, oder nach den Umständen noch zu erwarten ist. Das BM für Finanzen sieht daher im allgemeinen keine Rechtfertigung dafür gegeben, den Übergang von inländischem Geld- und Wertpapiervermögen auf eine deutsche gemeinnützige Stiftung aus Anlass des Todes des Stifters von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn…

EAS 950Inländische Grundstücksinvestitionen offener deutscher Immobilienfonds; Finanzierungsaufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/6-IV/4/9610.10.1996

…da diesbezüglich keine ausreichend gesicherten Informationen vorliegen. Eine solche Beurteilung erscheint aber vor allem deshalb unwahrscheinlich, weil im Rahmen der vorerwähnten österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Oktober 1994 u.a. folgende Übereinkunft erzielt worden ist: "Legen in Österreich ansässige Steuerpflichtige Geld in einer solchen deutschen…

EAS 825Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 4/3-IV/4/9605.03.1996

…nach dem inländischen Recht der beiden Staaten zu entscheiden. Wenn das Fondsvermögen zivilrechtlich im Eigentum der Kapitalgesellschaft steht und keine besonderen Gründe vorliegen, von dieser zivilrechtlichen Gestaltung für steuerliche Belange abzurücken, dann sind im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung die aus dem österreichischen Immobilienbesitz erzielten Einkünfte…

EAS 901Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9603.07.1996

…nach dem inländischen Recht der beiden Staaten zu entscheiden. Wenn das Fondsvermögen zivilrechtlich im Eigentum der Kapitalgesellschaft steht und keine besonderen Gründe vorliegen, von dieser zivilrechtlichen Gestaltung für steuerliche Belange abzurücken, dann sind im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung die aus dem österreichischen Immobilienbesitz erzielten Einkünfte…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…unter einander fremd gegenüberstehenden Vertragspartnern unüblichen Transaktionen für steuerliche Belange nach dem Fremdverhaltensgrundsatz umzuqualifizieren, auch dann nicht, wenn nach ausländischem Recht solche Umqualifizierungen möglich sein sollten. Die Transaktion wird aber auch aus gebührenrechtlicher und schenkungssteuerlicher Sicht zu würdigen sein. Denn wurde keine gebührenpflichtige Darlehensurkunde errichtet…

EAS 252Britische Betriebsberatung und "vorsorglicher Steuerabzug"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/7/1-IV/4/9330.03.1993

…dass keine inländische feste Einrichtung (Betriebstätte) gegeben ist und dass er weiterhin Anspruch auf abkommensgemäße Steuerentlastung in Österreich hat, steht es ihm frei, seinen diesbezüglich andersgelagerten Standpunkt in einem auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsverfahren vor dem Finanzamt geltend zu machen. 30. März 1993 Für den…

EAS 1109Keine Veranlagungspflicht für steuerabzugspflichtige Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9721.07.1997

…von einem deutschen Finanzamt vertretene Auffassung, dass eine deutsche Grenzgängerin, die nach § 70 EStG lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer zu veranlagen…

EAS 2717Steuerabzug von Entgelten für kaufmännische und technische Beratung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0224-IV/4/200627.04.2006

…Berechnungen und die Bauaufsicht werden keine Beratungsleistungen darstellen, wenn diese Leistungen von Subauftragnehmern eines Bauvorhabens erbracht werden. Werden solche Leistungen hingegen mit dem Kernziel erbracht, den Leistungsempfänger zu unterweisen, wie er selbst solche Leistungen erbringen kann, dann liegen abzugspflichtige technische Beratungsleistungen vor. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 2425Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 670/1-IV/4/0413.02.2004

Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland…

EAS 760Mitglied des Beirates einer deutschen GesmbH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3593/2/1-IV/4/9521.11.1995

…Abs. 2) bzw. "Betriebstätte" (Art. 4) des Beiratsmitgliedes zuzurechnen ist; dies wäre zB der Fall, wenn dem Beiratsmitglied in den Räumen der KG ein Arbeitszimmer dauerhaft zur ausschließlichen Verfügung überlassen ist. 21. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3228Steuerabzugspflicht bei Zahlungen an ausländische freiberuflich tätige Unternehmensberater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1162-IV/4/201114.07.2011

… 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 mit seinen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht, wenn die den Honoraren zu Grunde liegende Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird (und sich aus einem anzuwendenden DBA keine Steuerfreistellungsverpflichtung ergibt). § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sieht bei…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

…sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher in den Händen der Stiftung nicht steuerfrei bleiben, sondern der 34%igen Körperschaftsbesteuerung unterliegen. Bei Auslegung der…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

…Überlegungen wären lediglich dann anzustellen, wenn sich im gegebenen Zusammenhang ein Effekt einer Doppelbesteuerung einstellen sollte (der in Österreich als Zinsertrag besteuerte Betrag wird in Deutschland nicht korrespondierend als Zinsaufwand berücksichtigt). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: