…Besteuerungsrecht, wenn diese Gewinne einer slowakischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmens zuzurechnen wären. Allerdings fällt im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter die Abgrenzung zwischen einer bloßen Nutzungsüberlassung und einer Veräußerung nicht immer leicht. Für jegliche Veräußerung eines Wirtschaftsgutes, mag dieses nun ein körperliches oder ein unkörperliches sein…
…darunter auch unkörperliche Wirtschaftsgüter; der Umstand, dass nur im Einleitungsteil von § 2 nicht aber in dessen Ziffer 3 auch auf die Überlassung unkörperlicher Wirtschaftsgüter abgestellt wird, kann nicht so verstanden werden, dass damit bei der Bewirtschaftung ausländischer Märkte die gewerbliche Überlassung von körperlichen Wirtschaftsgütern begünstigt…
…die auch die Überlassung von gewerblichen, kaufmännischen und wissenschaftlichen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art…
…die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 5% begrenzten Besteuerung zu unterziehen…
…Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-Israel gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung laufend zu zahlenden …
…die Veräußerungsgewinnbesteuerung durch eine Rücklagenübertragung nach Maßgabe des § 12 EStG zu vermeiden; hierbei müsste die Übertragung aber auf körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen, die in inländischen Betriebstätten der österreichischen Kapitalgesellschaft verwendet werden. Zur "zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfassten…
…umfasst nicht nur Lizenzgebühren im engen Wortsinn (also für die Nutzungsüberlassung unkörperlicher Wirtschaftsgüter), sondern gilt auch für Vergütungen für die Nutzungsüberlassung körperlicher Wirtschaftsgüter ("gewerbliche Ausrüstungen"). Wird daher in Tschechien im Rahmen einer Betriebsprüfung eine abkommenskonforme Abzugsbesteuerung für die Jahre 2001 bis 2003 nachgefordert und wird…
…1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-Rumänien gestattet daher Rumänien die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen…
…materiellen auch immaterielle Vermögenswerte vom Begriff "Ausrüstungen" erfasst sein können. Das BMF hat in der Vergangenheit dazu vertreten, dass der Begriff "Ausrüstungen" nicht notwendigerweise mit körperlichen Wirtschaftsgütern gleichzusetzen ist und somit auch unkörperliche Wirtschaftsgüter als Ausrüstung angesehen werden können (EAS 971, EAS 980, EAS 1499…
…DBA-Brasilien beizumessen sein. Das BM für Finanzen vertritt die Auffassung, dass aus dem Zusammenwirken von lit. d und e des Artikels 5 DBA-Brasilien nicht nur die Beschaffung von Waren, also von körperlichen Wirtschaftsgütern, und von in lit. d genannten Informationen, sondern über diesen…
…österreichische Kapitalgesellschaft bereits im Besitz aller Rezepturen und Produktionsverfahren ist, für sich alleine noch nicht der Beurteilung als Veräußerungsvorgang entgegensteht. Denn auch der Mieter eines körperlichen Wirtschaftsgutes hat diesen Vermögenswert bereits inne, ohne daß ihn dies hindert, den gemieteten Gegenstand in weiterer Folge zu kaufen.…
…insoweit abweicht, als auch Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen von Art. 12 erfasst werden. Da der Begriff der "Ausrüstungen" nicht notwendigerweise mit körperlichen Wirtschaftsgütern gleichzusetzen ist (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht, I/1, Z…
…bei Geschäftsleitungsverlegung in das Ausland nicht in das KStG 1988 übernommen. Mithin ist bei einer Geschäftsleitungsverlegung lediglich zu prüfen, ob hierdurch einzelne körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter nach Deutschland überführt werden, deren Überführung sodann zu einer steuerlichen Erfassbarkeit der darin allenfalls enthaltenen stillen Reserven führen würde…
…Abs. 3 KStG 1988 beurteilt werden können. Dies wird sowohl bei Veräußerung von körperlichen wie auch bei Veräußerung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu gelten haben. Aus dieser Perspektive betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, die damit das Factorgeschäft ("echtes Factoring", siehe…
…unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht an den Leasingraten Österreich oder Deutschland zusteht, entscheidend, ob das Hochregallager als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut zu werten ist. Im…
…System Gleisanlage" (VwGH 11.11.1992, 91/13/0033) die Eigenschaft als (einheitliches) unbewegliches Vermögen zu. Der Judikatur des VwGH folgend handelt es sich nach Ansicht des BMF auch bei einem flächendeckend ausgebauten Glasfasernetz um ein (einheitliches) unbewegliches Wirtschaftsgut (ähnlich bereits EAS 2422, EAS 3058)…