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EAS 1004Softwareverkauf in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/1-IV/4/9720.01.1997

…Besteuerungsrecht, wenn diese Gewinne einer slowakischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmens zuzurechnen wären. Allerdings fällt im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter die Abgrenzung zwischen einer bloßen Nutzungsüberlassung und einer Veräußerung nicht immer leicht. Für jegliche Veräußerung eines Wirtschaftsgutes, mag dieses nun ein körperliches oder ein unkörperliches sein…

EAS 3134Zum Begriff der “Bewirtschaftung ausländischer Märkte”
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0530-IV/4/201008.03.2010

…darunter auch unkörperliche Wirtschaftsgüter; der Umstand, dass nur im Einleitungsteil von § 2 nicht aber in dessen Ziffer 3 auch auf die Überlassung unkörperlicher Wirtschaftsgüter abgestellt wird, kann nicht so verstanden werden, dass damit bei der Bewirtschaftung ausländischer Märkte die gewerbliche Überlassung von körperlichen Wirtschaftsgütern begünstigt…

EAS 3393Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Serbien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0361-IV/8/201703.10.2017

…die auch die Überlassung von gewerblichen, kaufmännischen und wissenschaftlichen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art…

EAS 980Quellensteuer bei Software-Lieferungen in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 106/2-IV/4/9602.12.1996

…die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 5% begrenzten Besteuerung zu unterziehen…

EAS 971Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Israel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 74/3-IV/4/9614.11.1996

…Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-Israel gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung laufend zu zahlenden …

EAS 1037Stille Rücklagenübertragung bei US-Immobilienvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/9724.03.1997

…die Veräußerungsgewinnbesteuerung durch eine Rücklagenübertragung nach Maßgabe des § 12 EStG zu vermeiden; hierbei müsste die Übertragung aber auf körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen, die in inländischen Betriebstätten der österreichischen Kapitalgesellschaft verwendet werden. Zur "zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfassten…

EAS 2406Nachträgliche Vorschreibung einer Abzugssteuer auf Gerätemieten im Rahmen einer tschechischen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/3-IV/4/0305.01.2004

…umfasst nicht nur Lizenzgebühren im engen Wortsinn (also für die Nutzungsüberlassung unkörperlicher Wirtschaftsgüter), sondern gilt auch für Vergütungen für die Nutzungsüberlassung körperlicher Wirtschaftsgüter ("gewerbliche Ausrüstungen"). Wird daher in Tschechien im Rahmen einer Betriebsprüfung eine abkommenskonforme Abzugsbesteuerung für die Jahre 2001 bis 2003 nachgefordert und wird…

EAS 1499Quellensteuer bei Software-Lieferungen nach Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 410/1-IV/4/9926.07.1999

…1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-Rumänien gestattet daher Rumänien die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen…

EAS 3436Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im Verhältnis zu China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.462.28901.06.2022

…materiellen auch immaterielle Vermögenswerte vom Begriff "Ausrüstungen" erfasst sein können. Das BMF hat in der Vergangenheit dazu vertreten, dass der Begriff "Ausrüstungen" nicht notwendigerweise mit körperlichen Wirtschaftsgütern gleichzusetzen ist und somit auch unkörperliche Wirtschaftsgüter als Ausrüstung angesehen werden können (EAS 971, EAS 980, EAS 1499…

EAS 1324Vermittlung österreichischer Künstler nach Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 279/1-IV/4/9822.09.1998

…DBA-Brasilien beizumessen sein. Das BM für Finanzen vertritt die Auffassung, dass aus dem Zusammenwirken von lit. d und e des Artikels 5 DBA-Brasilien nicht nur die Beschaffung von Waren, also von körperlichen Wirtschaftsgütern, und von in lit. d genannten Informationen, sondern über diesen…

EAS 1233Erwerb des Lizenzrechtes durch den inländischen Lizenznehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 385/1-IV/4/9823.02.1998

…österreichische Kapitalgesellschaft bereits im Besitz aller Rezepturen und Produktionsverfahren ist, für sich alleine noch nicht der Beurteilung als Veräußerungsvorgang entgegensteht. Denn auch der Mieter eines körperlichen Wirtschaftsgutes hat diesen Vermögenswert bereits inne, ohne daß ihn dies hindert, den gemieteten Gegenstand in weiterer Folge zu kaufen.…

EAS 3397Lizenzbereitstellung nach China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0014-IV/8/201818.01.2018

…insoweit abweicht, als auch Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen von Art. 12 erfasst werden. Da der Begriff der "Ausrüstungen" nicht notwendigerweise mit körperlichen Wirtschaftsgütern gleichzusetzen ist (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht, I/1, Z…

EAS 2367Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/4-IV/4/0311.11.2003

…bei Geschäftsleitungsverlegung in das Ausland nicht in das KStG 1988 übernommen. Mithin ist bei einer Geschäftsleitungsverlegung lediglich zu prüfen, ob hierdurch einzelne körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter nach Deutschland überführt werden, deren Überführung sodann zu einer steuerlichen Erfassbarkeit der darin allenfalls enthaltenen stillen Reserven führen würde…

EAS 982Factoring durch eine ausländische Basisgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/6-IV/4/9602.12.1996

…Abs. 3 KStG 1988 beurteilt werden können. Dies wird sowohl bei Veräußerung von körperlichen wie auch bei Veräußerung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu gelten haben. Aus dieser Perspektive betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, die damit das Factorgeschäft ("echtes Factoring", siehe…

EAS 1909Leasing eines Hochregallagers von einer deutschen Leasinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/34-IV/4/0106.08.2001

…unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht an den Leasingraten Österreich oder Deutschland zusteht, entscheidend, ob das Hochregallager als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut zu werten ist. Im…