…1 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für die subsidiär die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes anzuwenden sind, ohne jedoch GmbH oder gar AG zu sein. Ihr Sitz ist in Wien. Sie ist somit selbst eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts. Damit fallen die an die Auslandsmitarbeiter…
…einer Gesellschaftsgründung, sondern unmittelbar durch Gesetz geschaffen wurde, wurde sie daher als eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn der einschlägigen DBA-Bestimmungen gewertet (EAS 609, EAS 952, EAS 2026, EAS 2126). Diese Rechtslage hat sich indessen durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003, BGBl. I Nr…
…würde. Allerdings setzt diese Abkommensbestimmung voraus, daß von einer in Dänemark ansässigen Person Gehälter bezogen werden, "die der andere Staat oder die Länder ... und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts des anderen Staates für gegenwärtige ... Dienst- oder Arbeitsleistungen gewähren". Ein nach dem Vereinsgesetz konstituierter Verein…
…Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten gewährt werden. Gemäß Art. 19 Abs. 2 wird die Frage, ob eine juristische Person eine solche des öffentlichen Rechts sei, nach den Gesetzen des Staates entschieden, in…
…einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten gewährt werden." Nach Auffassung des BMF stellt dieser 2. Satz eine generelle Erweiterung des Prinzips des ersten Satzes dar, sodass die für den "Vertragstaat" getroffene Regelung auch auf alle seiner öffentlich-rechtlichen Körperschaften gelten…
…Pauschalbetrag der Besteuerung zu unterziehen. Dass hiebei die vom Bruttobetrag des Pauschalhonorars erhobene österreichische Abzugssteuer nicht nur den Gewinnanteil des Künstlers sondern auch jenen der juristischen Person trifft wird durch das Abkommen nicht unterbunden (siehe diesen aus Z 11 lit. b letzter Satz des OECD…
…nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt, der Annahme einer Vertreterbetriebsstätte nicht entgegen. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA idF vor 2017 übt eine Person bereits dann eine…
…nicht überschreitet, dann ist zunächst abzuklären, wer Vertragspartner des österreichischen Veranstalters ist. Ist dies eine juristische Person, z.B. weil der Kammerchor von einem Verein oder einer Stadtgemeinde, einer anderen öffentlichen Einrichtung oder einem anderen körperschaftlich organisierten Rechtsträger unterhalten wird, dann kann gemäß AÖFV. Nr…