…einer Gesellschaftsgründung, sondern unmittelbar durch Gesetz geschaffen wurde, wurde sie daher als eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn der einschlägigen DBA-Bestimmungen gewertet (EAS 609, EAS 952, EAS 2026, EAS 2126). Diese Rechtslage hat sich indessen durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003, BGBl. I Nr…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…103/1998). Juristische Personen öffentlichen Rechts entstehen durch Gesetz oder durch Verwaltungsakt auf Grund gesetzlicher Ermächtigung oder werden durch einen solchen anerkannt; ihre Auflösung erfolgt in entsprechender Weise. Darüber hinaus ist nach der Judikatur des VwGH eine juristische Person auch dann als öffentlich-rechtlich anzuerkennen…
……. juristische Person oder einer von dieser gegründeten Einrichtung ….“. Laut Heidinger in Schwimann, ABGB Praxiskommentar 3 § 1396a Rz 11 sind juristischen Personen öffentlichen Rechts sonstige Einrichtungen gleichgestellt, die Förderungen im Auftrag und auf Rechnung einer juristischen Person öffentlichen Rechts abwickeln sowie selbständige Einrichtungen, die…
…1 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für die subsidiär die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes anzuwenden sind, ohne jedoch GmbH oder gar AG zu sein. Ihr Sitz ist in Wien. Sie ist somit selbst eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts. Damit fallen die an die Auslandsmitarbeiter…
…vom 23.10.2009 dargelegt, dass der Arbeitgeber des Bw. keine - wie von Artikel 19 DBA Österreich-Schweiz gefordert - juristische Person des öffentlichen Rechts, sondern eine solche des privaten Rechts sei. Art 19 DBA Österreich-Schweiz sei daher nicht anwendbar. Vielmehr ergebe sich aus Art…
…Zeitraum der übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen allerdings in der Ruhezeit der Altersteilzeit. Seiner Ansicht nach handle es sich bei der Rente aus der Ruhegeldkasse der ***A*** Straßenbahn (VVaG) um eine Rente einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, weshalb Artikel 19 des DBA-Deutschland zur Anwendung kommen müsse…
…Höhe von 18.588,00 CHF geleistet. Anders als bei der unter Punkt 1. behandelten Kapitalabfindung einer Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) handelt es sich gegenständlich um eine von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausbezahlte Rente aus der staatlichen Sozialversicherung (1. Säule).
… 30 Abs. 2 Z 11 MRG betrifft den Kündigungsgrund aus öffentlichem Interesse, welcher nur gegeben ist, wenn das bisherige Mietobjekt für Zwecke der Hoheitsverwaltung benötigt wird. Während die Bf. zwar eine auf Selbstverwaltung beruhende juristische Person öffentlichen Rechts ist, so ist sie insbesondere als Dienstleistungsunternehmen…
…handle. Im Ergebnis stammten die gezahlten Vergütungen nicht aus einem Sondervermögen, welches der Staat oder eine Gebietskörperschaft errichtet habe, sondern von einer selbständigen juristischen Person öffentlichen Rechts, welche die geleisteten Vergütungen zwar ersetzt bekomme, was aber kein gesondert verwaltetes Vermögen der Gebietskörperschaften im Sinne des…
…einer Gesellschaftsgründung, sondern unmittelbar durch Gesetz geschaffen wurde, wurde sie daher als eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn der einschlägigen DBA-Bestimmungen gewertet (EAS 609, EAS 952, EAS 2026, EAS 2126). Diese Rechtslage hat sich indessen durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003, BGBl. I Nr…
…handle. Im Ergebnis stammten die gezahlten Vergütungen nicht aus einem Sondervermögen, welches der Staat oder eine Gebietskörperschaft errichtet habe, sondern von einer selbständigen juristischen Person öffentlichen Rechts, welche die geleisteten Vergütungen zwar ersetzt bekomme, was aber kein gesondert verwaltetes Vermögen der Gebietskörperschaften im Sinne des…
…Pensionskasse der ***2*** durch einen privatrechtlichen Akt, nämlich eine Stiftungsurkunde, gegründet worden sei. Die ***3*** sei daher eine privatrechtliche Stiftung und keine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 19 Abs. 1 DBA CH. Privatrechtlich strukturierte Vorsorgeeinrichtungen seien aber von der "Kassenstaatsregel" ausgeschlossen…
…Kosten- bzw. Aufwandsersatz handle. Im Ergebnis stammten die gezahlten Vergütungen nicht aus einem Sondervermögen, das ein Staat oder die Gebietskörperschaften errichtet haben, sondern von einer selbständigen juristischen Person öffentlichen Rechtes. Dass diese die geleisteten Vergütungen ersetzt bekomme, führe nicht zu einem Sondervermögen. Art. 19 Abs…
…seiner Gewerbeberechtigung, seiner berufsrechtlichen Befugnis (Unternehmen, Betrieb usw.) oder seines statutenmäßigen Wirkungsbereiches (Vereinsziel usw.), mit Ausnahme der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, 2.eine Gebietskörperschaft oder eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. die von ihnen verwalteten Betriebe, Anstalten, Stiftungen oder Fonds (im Rahmen einer Teilrechtsfähigkeit), wenn…
…aus der Pensionskasse unter Subsumtion unter Art. 18 des DBA's mit der Schweiz zu 100% versteuert. Begründung: Die auszahlende Pensionskasse P sei keine juristische Person öffentlichen Rechts. aa) Derjenige, der die Steuererklärung 2015 ausgefertigt und eingereicht hat, hat die 70.000,00 CHF in…
…4), habe sich im Übrigen aber nicht den Überlegungen des Bundesfinanzgerichts angeschlossen, wonach bei einer juristischen Person öffentlichen Rechts auf die dahinterliegende Gebietskörperschaft „durchgeblickt“ werden könne. Es sei daher weiterhin die in diesem Zusammenhang ergangene ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Art. 19 Abs. 1 DBA…
…Sachverhaltsdarstellung: Die Finanzverwaltung, das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart und [das] Finanzamt B (Finanzamt eines Bekannten - C), andere und die Österreichischen Bundesbahnen vertraten bis zum Jahre 2012 die Meinung, dass die Österreichischen Bundesbahnen eine juristische Person öffentlichen Rechts seien und ich, bzw. wir, unter [den] DBA…
…Ergebnis würden die gezahlten Vergütungen nicht aus seinem Sondervermögen stammen, welches der Staat oder die Gebietskörperschaften errichtet habe stammen, sondern von einer stellständigen juristischen Person öffentlichen Rechtes, welches die geleisteten Vergütungen zwar ersetzt bekommen habe, was aber kein gesondert verwaltetes Vermögen des der Gebietskörperschaften im…
…handle. Im Ergebnis stammten die gezahlten Vergütungen nicht aus einem Sondervermögen, welches der Staat oder eine Gebietskörperschaft errichtet habe, sondern von einer selbständigen juristischen Person öffentlichen Rechts, welche die geleisteten Vergütungen zwar ersetzt bekomme, was aber kein gesondert verwaltetes Vermögen der Gebietskörperschaften im Sinne des…